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Vorlage - VO/11001/23  

 
 
Betreff: Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Westliches Wasserviertel" (Modernisierungsrichtlinie)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:06 - Bauverwaltung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Hoffmann, Vivien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
11.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Anlässlich der Neufassung der Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist die Einführung einer kommunalen Modernisierungsrichtlinie notwendig.

 

Nach Maßgabe der Modernisierungsrichtlinie wird die Gewährung von Zuwendungen (Förderung durch Zuschüsse nach Städtebauförderungsrecht) für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet künftig durchgeführt.

 

Die Neufassung der R-StBauF wirkt sich auf die Berechnung der Fördersumme für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden aus:

Bei privaten Modernisierungsmaßnahmen kann die Kommune den Eigentümern pauschalierte Städtebaufördermittel vertraglich gewähren, solange die festgelegten Höhen (=Förderobergrenze) nicht überschritten werden. Förderobergrenze = 30 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, max. 30.000 €* bzw. bei Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, max. 50.000 €*.

Alternativ ist ggf. ein höherer Kostenerstattungsbetrag möglich, der auf Grundlage einer Gesamtertragsberechnung zu ermitteln ist.

 

Die geförderten Maßnahmen müssen den Zielen der städtebaulichen Aufwertung im Sinne des Rahmenplanes entsprechen. Die Förderung verfolgt den Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung, der Stadtbildpflege und -verbesserung. Es sind die denkmalpflegerischen Vorgaben zu berücksichtigen.

 

Die Förderung wird im Rahmen von jeweils abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Verträgen (Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsvertrag) mit der Eigentümerin/dem Eigentümer durchgeführt. Durch die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sollen insbesondere Anreize für private Folgeinvestitionen geschaffen werden.

Die Umsetzung der Förderrichtlinien für das Sanierungsgebiet „Westliches Wasserviertel“ erfolgt weitestgehend durch den beauftragten Sanierungsträger, die BauBeConSanierungsträger GmbH (Bremen).

* Die Höchstbeträge der Pauschale sind dynamisch gestaltet, um der Entwicklung der Baukosten gerecht zu werden.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

(+) Die Sanierung privater Gebäude sorgt dafür, dass der bauliche Zustand der Gebäude verbessert wird.

Energetische Sanierungen, die Teil des Sanierungsprozesses sein können, bieten ein hohes Potential zur Einsparung von Energie.

(-) Durch Baumaßnahmen werden immer Emissionen verursacht

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Beitrag zur Schaffung einer klimagerechten und klimaangepassten Stadt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: Es entstehen keine Kosten, da die Einführung der Förderrichtlinie lediglich eine formelle Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermittel darstellt.

c)  an Folgekosten: keine. 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Modernisierungsrichtlinie

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Modernisierungsrichtlinie (444 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Förderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Westliches Wasserviertel“ kurz Modernisierungsrichtlinie wird beschlossen.