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Vorlage - VO/10998/23  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2022 und
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schnackenbeck
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Schnackenbeck, Isabell  Fachbereich 2 - Finanzen
Beratungsfolge:
Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof Vorberatung
04.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung Hospital St. Nikolaihof      
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
14.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2022 sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen (1.-4.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2022 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Reitenden-Diener-Straße 17, Büro 103 eingesehen werden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (5.) beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung der Oberbürgermeisterin entgegenstehen.

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen. Der erzielte Jahresüberschuss ist an die freie und sog. Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 und 1 der Abgabenordnung (AO) zuzuführen. Die über mehrere Jahre greifende Rücklagenbildung setzt jedoch voraus, dass die Überschüsse für eine gemeinnützige satzungsgemäße Verwendung angespart werden.

Für die Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO wurden daher entsprechende Unterkonten gebildet:

 

- Satzungsvermögen

- Gebäuderücklagen

- Vermächtnisse und Nachlässe

- sonstige Rücklagen.

 

Somit können die der Projektrücklage zufließenden Beträge im Rahmen des Ergebnisverwendungsbeschlusses von Anfang an konkret ihrer geplanten Verwendung zugewiesen werden. Ebenso können die bisher aufgelaufenen Beträge der Projektrücklage für konkrete Projekte berücksichtigt und verwendet werden.

 

Aus dem Überschuss des Jahres 2022 kann unter Berücksichtigung der Liquidität ein Betrag von 328.353,02 EUR der Projektrücklage zugeführt werden. Der Betrag sollte in die Gebäuderücklage eingestellt werden.

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ergebnisverwendung ein Inflationsausgleich durchgeführt, um den realen Kapitalerhalt zu gewährleisten. Die Höhe des Inflationsausgleichs für 2022 beträgt - bezogen auf das satzungsgemäß zu erhaltende Kapital – 4.034,25 EUR.

 

Das restliche Gesamtergebnis i. H. v. 166.193,64 EUR wird der freien Rücklage zugeführt.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  36 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

1. Feststellung des Jahresergebnisses 2022

2. Rechenschaftsbericht 2022

3. Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzrechnung 2022

4. Schlussbilanz 2022

5. Schlussbericht 2022 des Rechnungsprüfungsamtes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Feststellung des Jahresergebnisses 2022 Hospital St. Nikolaihof (213 KB)      
Anlage 2 2 Rechenschaftsbericht 2022 Nikolaihof_10.10.2023 (398 KB)      
Anlage 3 3 3. Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzrechnung 2022 Hospital St. Nikolaihof (61 KB)      
Anlage 4 4 4. Schlussbilanz 2022 Hospital St. Nikolaihof (65 KB)      
Anlage 5 5 Schlussbericht Nikolaihof 2022 (50 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Jahresabschluss 2022 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2022 in Höhe von insgesamt 498.580,91 EUR wird ein Betrag in Höhe von 166.193,64 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 328.353,02 EUR der zweckgebundenen Rücklage / Gebäuderücklage zugeführt.

 

Darüber hinaus wird ein Betrag von 4.034,25 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgaberechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Der Oberbürgermeisterin wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.