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Vorlage - VO/10561/23-1  

 
 
Betreff: Satzung des Behindertenbeirats der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela KrügerBezüglich:
VO/10561/23
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
04.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Seit 1994 gibt es in der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg einen gemeinsamen Behindertenbeirat.

 

Der Behindertenbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat sich zuletzt im Januar 2022 erneut konstituiert.

 

Zweck des rein ehrenamtlich arbeitenden Behindertenbeirates ist es, die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern. Zudem soll dazu beitragen werden, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben nach Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen und auf die Umsetzung von Barrierefreiheit -, gemeinsam mit der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg, laut der UNBehindertenrechtskonvention, hinzuwirken.

 

Ziele des Behindertenbeirates sind:

 

-          Intensivierung der Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung von Stadt und Gemeinden im Sinne des NBGG §12, Abs. 4,

-          Größtmögliche Beteiligung von Menschen mit Behinderung, ihrer Verbände und Institutionen bei Fragen und Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit,

-          Aufbau eines Netzwerkes von Ansprechpartnern zur Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderung,

-          Bildung einer zentralen, kompetenten Anlaufstelle für Bürger:innen und Verwaltung.

 

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt hat bereits in seiner Sitzung am 22.03.2023 einer Satzung des Behindertenbeirats beschlossen (VO/10561/23).

 

Kurz danach stellte sich heraus, dass einige Punkte in der Satzung geändert werden müssen. Insofern wurde die Beteiligungen des Verwaltungsausschusses und des Rates gestoppt.

 

Alle Änderungen wurden mit dem Behindertenbeirat abgestimmt und sind auch in deren Interesse.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

- Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von         Menschen mit Behinderung

-  Gleichberechtigte Teilhabe am Leben

-  Umsetzung von Barrierefreiheiten

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 30

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-         Satzungsentwurf Behindertenbeirat Stand: 10.10.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beirat für Behinderte Menschen Satzungsentwurf Stand 10.10.2023_ (002) (168 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Satzung des Behindertenbeirats wird zugestimmt.

 

Stammbaum:
VO/10561/23   Satzung des Behindertenbeirats der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Beschlussvorlage
VO/10561/23-1   Satzung des Behindertenbeirats der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Beschlussvorlage