Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Seit 1994 gibt es in der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg einen gemeinsamen Behindertenbeirat.
Der Behindertenbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat sich zuletzt im Januar 2022 erneut konstituiert.
Zweck des rein ehrenamtlich arbeitenden Behindertenbeirates ist es, die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern. Zudem soll dazu beitragen werden, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben nach Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen und auf die Umsetzung von Barrierefreiheit -, gemeinsam mit der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg, laut der UN–Behindertenrechtskonvention, hinzuwirken.
Ziele des Behindertenbeirates sind:
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung von Stadt und Gemeinden im Sinne des NBGG §12, Abs. 4, - Größtmögliche Beteiligung von Menschen mit Behinderung, ihrer Verbände und Institutionen bei Fragen und Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit, - Aufbau eines Netzwerkes von Ansprechpartnern zur Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderung, - Bildung einer zentralen, kompetenten Anlaufstelle für Bürger:innen und Verwaltung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt hat bereits in seiner Sitzung am 22.03.2023 einer Satzung des Behindertenbeirats beschlossen (VO/10561/23).
Kurz danach stellte sich heraus, dass einige Punkte in der Satzung geändert werden müssen. Insofern wurde die Beteiligungen des Verwaltungsausschusses und des Rates gestoppt.
Alle Änderungen wurden mit dem Behindertenbeirat abgestimmt und sind auch in deren Interesse.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Satzungsentwurf Behindertenbeirat Stand: 10.10.2023
Beschlussvorschlag:
Der Satzung des Behindertenbeirats wird zugestimmt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||