Bürgerinformationssystem
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Es ist notwendig, zwei neue Mitglieder mit Migrationshintergrund in den Integrationsbeirat zu benennen, da zwei Mitglieder ausgeschieden sind.
Gem. §4 Ziffer 5 der Vereinbarung über die Bildung eines Integrationsbeirates werden Mitglieder mit Migrationshintergrund vom Rat der Hansestadt Lüneburg und dem Kreistag des Landkreises berufen.
Die unten genannten Personen entsprechen den Auswahlkriterien und haben sich Mitgliedern des Integrationsbereites vorgestellt. Dieser bestätigte die Eignung der Bewerber.
Das Auswahlkriterium für die Bewerberinnen und Bewerber aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg ist ein Migrationshintergrund, der sich wie folgt definiert: Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen (Definition des Statistischen Bundesamtes seit 2016).
Am 14.08.2008 haben die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg einen gemeinsamen Integrationsbeirat gebildet. Seine Aufgaben sind u.a. die Förderung der Integration der in der Hansestadt und Landkreis lebenden Personen mit Migrationshintergrund, Entwickeln von Migrationsmaßnahmen, Schaffen von Kontakten zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung sowie die Förderung der mit der Integration befassten Einrichtungen.
Der Integrationsbeirat hat sich in seiner Sitzung am 12.10.2023 für folgende Personen als geeignete Mitglieder entschieden:
Herr Abdullah Rajab Basha Geb. in Allepo/Syrien Wohnhaft in Lüneburg
Herr Thaer Ali Al Aagrami Geb. Aden/Jemen
Wohnhaft in Lüneburg
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□xNeutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die dem Rat vorgeschlagenen Personen werden als Mitglieder in den gemeinsamen Integrationsbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg berufen.
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