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Vorlage - VO/10932/23  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht Radverkehrsförderung 3.0
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Künkenrenken, Merve
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Bearbeiter/-in: Richter, Jasmin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
15.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Alltagsleben von Radfahrerinnen und Radfahrern leichter machen und Barrieren beseitigen – das ist das Ziel des Kooperationsprojekts Radverkehrsförderung 3.0 (RVF) zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Leuphana Universität Lüneburg. Die Radverkehrsförderung 3.0 bringt Forschung und Praxis zusammen, um ein barrierefreies Radfahren in Hansestadt und Landkreis Lüneburg zu ermöglichen. Der Landkreis Lüneburg und die Leuphana Universität Lüneburg werden bis Ende 2025 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Das Projekt wird eng von Herrn Prof. Dr. Peter Pez begleitet, der das Projekt mit seinem langjährigen Engagement für den Radverkehr und wissenschaftlicher Expertise initiiert hatte.

 

Durch die Behebung von Mikromängeln auf Alltagsstrecken soll die Infrastruktur für Radfahrende verbessert werden. Die Mikromängel wurden vor einigen Jahren von Studierenden der Leuphana Universität erhoben und mit Änderungsvorschlägen versehen. Innerhalb der Verwaltung werden die Problemfelder und die Änderungsvorschläge bereichsübergreifend auf Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung auch der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen geprüft. In lösungsorientierten und nachhaltigen Umsetzungsmöglichkeiten werden auch die Bedürfnisse von anderen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Fußnger:innen, mitgedacht.

 

Zur Umsetzung der Maßnahmen wurden durch den Landkreis entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den Gemeinden geschlossen. Die Vereinbarung mit der Hansestadt wurde im Mai 2022 geschlossen, deren Inhalte wurden im Mobilitätsausschuss der Hansestadt in der Sitzung vom 14.02.2022 vorgestellt (vgl. Präsentation zur Sitzung). 

 

Die Mikromängel und deren Beseitigung wird schrittweise in Abstimmung zwischen dem Bereich Mobilität, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei in der Regel vor Ort begutachtet und der Lösungsvorschlag bewertet. Drei Maßnahmen der Radverkehrsförderung 3.0, die aktuell in der Umsetzung sind, werden mit einer Präsentation mündlich im Ausschuss vorgestellt.

 

Weitere Maßnahmenvorschläge sind bereits aufgearbeitet und werden voraussichtlich noch im November mit der Polizei vor Ort besprochen.

 

Zur Optimierung und Beschleunigung der notwendigen Abstimmungsprozesse vom Vorschlag bis zur Umsetzung und zwischen allen Akteuren, ist die Einrichtung einer Online-Plattform durch den Landkreis Lüneburg vorgesehen. Die Hansestadt unterstützt die Testphase und begleitet das Onboarding als Kommune.

 

Vorstellung der Verwaltung ist dabei, dass durch die Optimierung der Abstimmungsprozesse zwischen den Beteiligten Landkreis Lüneburg, Bauunternehmen, Polizei, Hansestadt Lüneburg eine schnellst- und größtmögliche Umsetzung der niedrigschwelligen Maßnahmen zur Optimierung des Radverkehrs gelingt. Als Hansestadt verfolgen wir die Umsetzung des Förderprojektes mit hoher Priorität.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 73,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Stammbaum:
VO/10932/23   Sachstandsbericht Radverkehrsförderung 3.0   Bereich 35 - Mobilität   Mitteilungsvorlage
VO/10932/23-1   Radverkehrsförderung 3.0 - Zwischenstand zur Umsetzung von weiteren Maßnahmen   Bereich 35 - Mobilität   Mitteilungsvorlage