Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10550/23  

 
 
Betreff: Entwicklung von Perspektiven zur Verbesserung der Inklusion an den weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 55 - Schulen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
02.03.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
06.03.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt mit dieser Vorlage Bezug auf den im Schulausschuss am 09.02.23 zu TOP 8 mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag der Stadtratsfraktion „ndnis 90/ Die Grünen“ mit dem Titel „Leuchtturmprojekt zur Verbesserung der Inklusion in Lüneburg schaffen“ (siehe VO /10472/23). Der Änderungsantrag und die Stellungnahme der Verwaltung zum Grundantrag sind dieser Vorlage als Anlage noch einmal beigefügt.

 

Leuchtturmprojekt zur Verbesserung der Inklusion in Lüneburg schaffen

 

Die Verwaltung möchte voranstellen, dass sie ausdrücklich den Versuch ein Leuchtturmprojekt für Lüneburg zu schaffen, um die Situation der schulischen Inklusion im Stadtgebiet Lüneburg voranzubringen, begrüßt. Die Verwaltung sichert zu, alles ihr Mögliche dazu beizutragen, ein solches Projekt zu unterstützen.

 

Allerdings ist vorweg auch festzuhalten, dass die Hansestadt Lüneburg als Schulträger nur einen Anteil am Gelingen hat und als (alleiniger) Adressat des Antrags hinsichtlich der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Grunde auf verlorenem Posten steht.

 

Den größeren gestalterischen Anteil für ein solches Projekt haben nämlich das Land und das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB). Dort müssen, idealerweise in Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg, die entsprechenden räumlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen sowie die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen und umgesetzt werden, um ein derartiges Leuchtturmprojekt zum Erfolg zu führen.

 

Seitens der Verwaltung wurden nach dem Schulausschuss mit Beteiligten am Antrag und am möglichen Projekt weitere Gespräche geführt, um die rechtlichen Möglichkeiten für ein solches Projekt detaillierter zu erörtern.

 

KME-Förderzweig an der JRS

 

Gemäß des Änderungsantrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN soll bis zur Realisierung des Leuchtturmprojektes übergangsweise ab dem Schuljahr 2023/2024 ein inklusiver Förderzweig KME an der JRS angegliedert werden.

 

Nach bisher vorliegenden Aussagen der Fachbereichsleitung Inklusive Bildung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung wird das Leuchtturmprojekt weder aus schulfachlicher Sicht (Referat 53) unterstützt, noch aus schulrechtlicher Sicht (Referat 15) für genehmigungsfähig gehalten.

 

Wesentliche Hinderungsgründe für dieses Vorhaben sind:

  • Alle Schulen in Niedersachsen sind nach §4 NschG inklusive Schulen.
  • Sonderpädagogische Ressourcen werden in der Verantwortung des RLSB gleichmäßig verteilt.
  • Referat 53 sieht Förderschulen zukünftig nicht als inklusive Schulen an.
  • Eine Fortführung der Förderschule Lernen über 2028 hinaus, auch im Rahmen eines Modellprojekts, ist nicht zulässig (§183 Abs 5 NSchG).
  • Eine Erweiterung der JRS mit dem Schwerpunkt KM ist nach § 106 Abs. 1, der Einhaltung der Voraussetzungen der Abs. 5 und 9 sowie mit Genehmigung der Schulbehörde nach Abs. 8 NSchG möglich.
  • Nach § 4 Abs. 3 SchOrgVO ist bei den Berechnungen für eine FöS mit dem Schwerpunkt KME je Zug oder Lerngruppe von 9 SuS auszugehen. Die Prognose ist gem. § 6 Abs 1 SchOrgVO für mind. 10 Jahre zu erstellen. Die Stadt Lüneburg müsste also eine Schülerzahlprognose über 10 Jahre mit jeweils 9 Schülerinnen und Schülern nachweisen, wobei es in Lüneburg bereits eine Förderschule KME Am Knieberg gibt.

 

Aufgrund der obigen Ausführungen schließt die Verwaltung die Erweiterung der JRS um den Förderzweig KME als unrealistisch aus, obwohl eine interfraktionelle Arbeitsgruppe diese Möglichkeit bevorzugt. Dies wurde in der Stellungnahme zum Schulausschuss am 09.02.2023 bereits ausführlich dargelegt.

 

Gleichwohl ist die interfraktionelle Arbeitsgruppe ebenfalls zu der im folgenden dargestellten Alternative gekommen.

 

inklusive (Modell-)Förderklasse“ an einer anderen Schule

 

Da die Johannes-Rabeler-Schule definitiv im Jahr 2028 ausläuft, empfiehlt die Verwaltung eine andere Schule zu suchen, die vorübergehend um eine „inklusive (Modell-)Förderklasse“ erweitert werden könnte. Hierzu müsste zunächst sehr kurzfristig geklärt werden, welche Schule dazu bereit wäre. Durch eine Erweiterung einer bestehenden Schule, die auch nach dem Jahr 2028 noch existiert, wird den Eltern und Schüler:innen eine grundsätzliche Verlässlichkeit hinsichtlich eines Schulabschlusses geboten.

 

An einer geeigneten Schule könnte eine „inklusive (Modell-)Förderklasse“ gebildet werden, die möglicherweise auch mit anderen Schüler:innen aufgestockt und mit besonderem Personal ausgestattet wird. In Abstimmung mit dem Land/dem RLSB können hier Rahmenbedingungen für Inklusion im Sinne des §4 NschG geschaffen werden. Durch Beteiligung der Leuphana können diese Rahmenbedingungen evaluiert und bewertet werden um, ganz im Sinne eines Leuchtturmprojekts, wissenschaftlich validierte Fakten zu erhalten, um die weiteren Schritte bis 2028 für eine gelungene Inklusion zu planen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Bis zur vollständig möglichen Inklusion, wird eine weitere Bildungsmöglichkeit für benachteiligte Kinder geschaffen

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 100,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen

Stellungnahme der Verwaltung zum Erstantrag des Stadtelternrats

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_02_08_ TOP 8 Aenderungsantrag Buendnis 90_Die Gruenen_ Inklusion staerken Leuchtturm schaffen_final (456 KB)      
Anlage 2 2 2023_02_06_Stellungnahme Antrag SER - Förderschule- TOP 8 (85 KB)      

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird beauftragt umgehend eine geeignete Schule zur vorübergehenden Erweiterung um eine inklusive (Modell-)Förderklasse“ auszuwählen und Gespräche mit der Schulleitung aufzunehmen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt anschließend mit dem RLSB und der Schulleitung Gespräche aufzunehmen um die Realisierungsmöglichkeit einer inklusive (Modell-) rderklasse zu erörtern.
  • Die Verwaltung wird beauftragt bei einer positiven Realisierungsmöglichkeit umgehend einen entsprechenden Antrag zur Erweiterung zu stellen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt ein gemeinsames Gespräch mit dem Land, dem RLSB, der Schulleitung und der Leuphana zu suchen um die Rahmenbedingungen und Ausstattung für ein derartiges Leuchtturmprojekt zu erörtern.