Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Für jeden dieser Bezirke ist jeweils eine Schiedsperson zuständig, ferner gibt es eine stellvertretende Schiedsperson gemeinsam für beide Schiedsbezirke. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zwischen Streitparteien bei zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Dies betrifft überwiegend Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber z.B. auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. In bestimmten Fällen ist erst ein Schiedsamtsverfahren durchzuführen, bevor der gerichtliche Klageweg bestritten werden kann.
Die Schiedspersonen werden gemäß § 4 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) vom Rat der Hansestadt Lüneburg auf fünf Jahre gewählt, dies geschah zuletzt im Juli 2021 (Schiedsamtsbezirk Süd), bzw. September 2021 (Schiedsamtsbezirk Nord sowie gemeinsame Stellvertretung).
Die Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Süd, Frau Marion Moormann, hat ihr Amt nun zum 31.12.2022 niedergelegt. Daher ist eine vorzeitige Neuwahl erforderlich.
Die Fraktionen und Gruppen des Rates wurden im November 2022 gebeten, geeignete Personen zu benennen. Des Weiteren erfolgte ein entsprechender Aufruf in der Landeszeitung sowie in den sozialen Netzwerken.
Daraufhin sind sechs Bewerbungen bei der Hansestadt Lüneburg eingegangen. Drei Interessenten haben ihre Bewerbung jedoch zwischenzeitlich wieder zurückgezogen, so dass letztlich drei Personen für das Amt der Schiedspersonen für den Bezirk Süd zur Wahl stehen:
- Frau Julia Diehl - Herr Timo Meyer - Herr Ullrich Seeber
Alle Interessenten erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes und bekennen sich zudem zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (siehe „Übersicht Bewerbende“). Ferner ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen sowie aufgrund des persönlichen Eindrucks (soweit die Interessenten an einem angebotenen Informations- und Austauschgespräch teilgenommen haben) keine Bedenken, dass alle nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten grundsätzlich für das Schiedsamt geeignet sind.
Nach dem Gesamteindruck erscheint für die Verwaltung sowie für den Bezirksvorsitzenden des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS), der entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum NSchÄG am gesamten Verfahren beteiligt war, Herr Ullrich Seeber für die Nachbesetzung des Schiedsamts am geeignetsten.
Es wird daher in Einvernehmen mit dem BDS empfohlen, Herrn Ullrich Seeber zur Schiedsperson für den Schiedsbezirk Süd der Hansestadt Lüneburg zu wählen.
Im Einvernehmen mit dem fachaufsichtlich zuständigen Direktor des Amtsgerichts Lüneburg ist beabsichtigt, die zukünftigen Wahlen wieder für alle drei Schiedsamtspositionen gemeinsam durchzuführen, dies wird sodann voraussichtlich zum Oktober 2026 erfolgen.
Da der Schiedsamtsbezirk Süd u.a. die Ortschaft Oedeme umfasst, ist der Ortsrat Oedeme gemäß § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG vor Beschlussfassung des Rates anzuhören.
Die Anlagen zur Vorlage sind zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber als nichtöffentlich gekennzeichnet und nur durch Mitglieder der in der Beratungsfolge vorgesehenen Gremien einsehbar.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 800,00 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Aufwandsentschädigung der Schiedsperson monatlich 50,00 € = 600,00 €/Jahr sowie Büroauslagen von 17,00 € der Schiedsperson monatlich = 204,00 €/Jahr. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 30520 Produkt / Kostenträger: 12201902 Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Übersicht Bewerbende - Bewerbung Diehl, Julia - Bewerbung Meyer, Timo - Bewerbung Seeber, Ullrich
Beschlussvorschlag:
Nach Anhörung des Ortsrates Oedeme (§ 94 NKomVG) wählt der Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG Frau / Herrn ____________________ als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Süd.
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