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Vorlage - VO/10503/23  

 
 
Betreff: Grundstücksangelegenheit: Erwerb von Flächen am Bahnhof zur Herstellung einer StadtRAD-Station
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Bearbeiter/-in: Seebeck, Mareike  06 - Bauverwaltung
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
02.03.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
06.03.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, dem so genannten Memorandum of understanding (VO/9401/21) die Herstellung einer Stadt-RAD-Station auf dem Gelände des ehemaligen Blumenpavillons am Bahnhof, zudem die Neugestaltung des Müllplatzes und Neustrukturierung der Zufahrt zum Radspeicher, sowie Abriss der Bank vor dem Radspeicher. Dafür ist es notwendig, die benötigten vorhandenen Gebäude-, Verkehrs- und Wegeflächen zu erwerben.

 

Die Hansestadt Lüneburg erwirbt dabei Teilflächen im Umfang von 327 m² aus dem Flurstück 41/23 Flur 23, Gemarkung Lüneburg. Die Flächen sind aktuell doppelt gewidmet: Es liegt eine sdtische Widmung vor, ebenso wie eine Widmung durch das Eisenbahnbundesamt. Eine Entwidmung des Eisenbahnbundesamts erfolgt nach dem Verkauf der Fläche, indem die Hansestadt Lüneburg einen Freistellungsantrag beim Eisenbahnbundesamt (EBA) stellt.

 

Der Kaufpreis der Fläche liegt bei etwa 20.000 € (Quadratmeterpreis ca. 61,16 €). Da die genauen Flächengrößen erst durch die nach dem Kaufvertragsschluss von der Hansestadt Lüneburg vorzunehmende und zu finanzierende Vermessung (inklusive Schaffung eines neuen Flurstücks) feststehen werden, kann es zu einer entsprechenden Abweichung nach oben oder unten kommen. Der Abriss des Blumenpavillons ist von der Hansestadt Lüneburg zu beauftragen und zu finanzieren.

 

Das Vertragswerk wird dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt; das Ergebnis der Prüfung stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht fest, denn der Kaufvertragsentwurf wird der Hansestadt Lüneburg erst nach dem städtischen Gremienbeschluss durch DB Immobilien vorgelegt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

StadtRAD-Station nachhaltige Mobilität

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 130 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: ca. 20.000 € zzgl. Nebenkosten für Kauf und Entwidmung und Vermessung sowie 100.000 €r Umbau davon 50.000 € von der DB             

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X (Haushaltsausgaberest)

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 20 mmerei und Stadtkasse  / 21070 - Grundvermögen

 Produkt / Kostenträger: 111030 Bebautes und unbebautes Grundvermögen

 Haushaltsjahr: 2021 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Flächenübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flächenveräußerung Blumenpavillon und Verkehrsflächen (1276 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des Rechnungsprüfungsamtes, die im Sachverhalt genannteTeilfläche aus dem Flurstück 41/23 zwecks Errichtung einer StadtRAD-Station und der Umgestaltung desen direkten Umfeldes zu erwerben.