Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Hansestadt und Landkreis Lüneburg praktizieren seit Jahren erfolgreich interkommunale Zusammenarbeit. Zielsetzung ist dabei die gemeinsame Lösung struktureller Probleme sowie die Schaffung effizienter Strukturen für die Aufgabenerfüllung durch Freisetzung zusätzlicher finanzieller und/ oder personeller Ressourcen bei Verbesserung der Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger.
In Verfolgung dieser Zielsetzung konnte in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Projekten realisiert werden. Bereits 2014 erfolgte die Ausdehnung der Zusammenarbeit auf die Aufgaben der Kindertagespflege und die Arbeit des Familienbüros. Zu diesem Zweck wurden beide Aufgaben zusammengeführt und bei der Hansestadt Lüneburg angesiedelt.
In der Zweckvereinbarung von 2014 gab es eine Korrelation zur Zweckvereinbarung bei der Zusammenarbeit von Hansestadt und Landkreis Lüneburg zur Gleichstellungsbeauftragten. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wollte der Landkreis Lüneburg ab 2021 jedoch wieder selbst mit einer Vollzeitstelle für sich wahrnehmen. Mit Schreiben von Herrn Landrat Böther vom 08.06.2020 wurde die bestehende Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Aufgabengebieten der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und dem Betrieb von Familienbüros/ Familienservicebüros mit Ablauf des 31.12.20 daher gekündigt. Wenngleich die Zusammenarbeit hinsichtlich der Gleichstellungsbeauftragten zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg nicht fortgesetzt werden sollte, bestand aber Einigkeit darüber, dass die Hansestadt für den Landkreis Lüneburg weiterhin die Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse sowie die Aufgaben des Familienbüros übernehmen sollte. Ab 2021 ist daher ist neue Zweckvereinbarung abzuschließen gewesen. Diese Aufgabe konnte erst mit der Wiederbesetzung der Teamleitungsstelle des Familienbüros in Angriff genommen werden.
Mit der neuen Teamleitung, Herrn Michel, wurde die Konzeption des Familienbüros zudem neu aufgestellt. Es haben sich neue Aufgabenbereiche und Zukunftsthemen ergeben, die in die neue Zweckvereinbarung eingeflossen sind.
Die Änderungen der Vereinbarung hat Herr Michel im Jugendhilfeausschuss am 08.09.22 anhand einer Präsentation erläutert.
Die Zweckvereinbarung ist nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit nach Beschlussfassung der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Ergänzende Sachverhaltsdarstellung nach dem Beschluss des Rates vom 12.10.2022
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat die mit VO/10227/22 vorgelegte Zweckvereinbarung am 12.10.2022 einstimmig beschlossen. Die Zweckvereinbarung ist daraufhin gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit seitens der Hansestadt Lüneburg angezeigt worden. Eine Beschlussfassung des Landkreises Lüneburg lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Die Kommunalaufsicht hat daher die übersandte Zweckvereinbarung erst einmal als einen Entwurf betrachtet und mitgeteilt, dass sie noch Änderungsbedarfe sieht.
Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht vom 16.11.2022 wurde die Zweckvereinbarung aktualisiert. Die vorgenommenen Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Fassung in Gelb dargestellt. Die gravierendste Änderung ist, dass ein rückdatiertes Inkrafttreten zum 01.01.2021 nicht möglich ist.
Hansestadt und Landkreis Lüneburg werden sich daher für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2023 auf Grundlage der alten Vereinbarung unter Berücksichtigung der eingestellten Teamleitung des Familienbüros vom 01.02.2021 hinsichtlich des finanziellen Ausgleichs verständigen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 30,00 a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Zweckvereinbarung in der final überarbeiteten Fassung vom 18.01.2023
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Lüneburg schließt mit dem Landkreis Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung vom 01.07.2023 ab.
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