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Sachverhalt: Der Landkreis Lüneburg hat 2019 ein landkreisweites Radverkehrskonzept (RVK) erarbeiten lassen. Darin wurde die Maßnahme A2 „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ von den Kommunen als prioritär bewertet.
Ein Kooperationsvertrag soll die Grundlage schaffen, um straßenbaulastträgerübergreifend eine zügige und einheitliche Planung und Umsetzung für die „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ zu erreichen. Die Umsetzung dieser gemeindeverbindenen Route ist auch Beschlusslage des Verwaltungsauschusses vom 26.10.2020 zu einem Antrag der SPD und CDU (VO/9202/20). Durch eine gemeinsame Planung für die zum Teil sehr unterschiedlichen Streckenabschnitte sollen einheitliche Standards sowie die Einwerbung von Fördermitteln für die spätere bauliche Umsetzung erreicht werden. Vertragspartner sind die an dem Projekt beteiligten Kommunen Hansestadt Lüneburg, Gemeinde Adendorf, Gemeinde Scharnebeck und der Landkreis Lüneburg. Der Landkreis Lüneburg koordiniert das Gesamtprojekt und unterstützt die Kommunen dabei finanziell. Hinsichtlich Planung und Umsetzung der „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ sind im Kooperationsvertrag folgende Aspekte geregelt:
- der Vertragsgegenstand, - die Projektorganisation, - die Aufgabenverteilung, - die Kostentragung, - der Projektablauf sowie - die Umsetzungsverpflichtung inkl. der Vertragslaufzeit.
Der Kooperationsvertrag regelt, dass die Gemeinde Adendorf als Vorhabenträgerin die Vergabe und Beauftragung der Planungen für die Leistungsphasen 1-5 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) übernimmt und entsprechende Fördermittel hierfür einwirbt. Die Hansestaddt Lüneburg und die Gemeinden Adendorf und Scharnebeck stellen, gemäß ihrem Streckenanteil an der Premiumroute, ihren Eigenanteil für die Planungskosten bereit. Diese betragen auf Basis einer ersten Kostenschätzung für die Gesamtroute und der zu erwartenden Förderzusagen (50 % Kommunalrichtlinie, von der anderen Hälfte 75% durch den Landkreis Lüneburg), anteilig für die Hansestadt Lüneburg 7.012 €.
Die Umsetzung der Planungen (Leistungsphasen 6-9) (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung) wird durch jeden Kooperationspartner selbst weiterverfolgt. Um eine zügige Realisierung des Projektes sicherzustellen, wurde hierzu in § 5 der Vereinbarung eine Umsetzungsverpflichtung formuliert.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 66 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 7.012 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Vereinbarung zur Kooperation und Kostentragung für die Planung und Umsetzung der „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die anliegende Vereinbarung zur Kooperation und Kostentragung für die Planung und Umsetzung der „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ mit den am Projekt beteiligten Kommunen abzuschließen, um die nächsten Planungsschritte beauftragen zu können.
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