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Vorlage - VO/10408/22  

 
 
Betreff: Hosenfeld-Szpilman-Preis: Grundsatzbeschluss zur Gremienbeteiligung und zur finanziellen Beteiligung am Preisgeld
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kibscholl
Federführend:Fachbereich 4 - Kultur Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 21.11.2022 hat der Kultur- und Partnerschaftsausschuss dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Als eine der drei auslobenden Parteien hat die Hansestadt Lüneburg die Rahmenbedingungen zur Neuauflage des Hosenfeld-Szpilman-Preises sowohl in 2021 (13.10.2021, siehe Vorlage - /9667/21-1-1) als auch jüngst (03.11.2022, siehe Vorlage - /9667/21-1-1-1) im Rahmen der erforderlichen Gremienbeteiligung im Rat der Hansestadt Lüneburg behandelt. Alle weiteren, zukünftigen Änderungen der Rahmenbedingungen und die Fortentwicklung des Preises werden fortan in die Hände des Kuratoriums gelegt und dort abschließend entschieden. Bei gegebenem Anlass wird das Kuratorium im Kultur- und Partnerschaftsausschuss über Aktuelles zum Hosenfeld-Szpilman-Preis berichten.

 

Das ausgelobte Preisgeld soll nach aktuellem Wunsch von Kuratorium und Jury des Hosenfeld-Szpilman-Preises 5.000 € betragen. Die Hansestadt Lüneburg sagt eine finanzielle Beteiligung am Preisgeld des Hosenfeld-Szpilman-Preises in einer Höhe von 2.000 € zu. Dieser Betrag ist für den Haushalt 2023 ff. des Bereiches Kultur einzuplanen.

 

 

Diese Empfehlung eines Grundsatzbeschlusses zur Gremienbeteiligung und zur finanziellen Beteiligung am Preisgeld wird nun dem Rat der Hansestadt Lüneburg zur Entscheidung vorgelegt.

 

Der Betrag von 2.000 € wurde auf die Veränderungsliste zu den Haushaltsberatungen 2023 aufgenommen.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   46,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.   ---

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:   alle 2 Jahre 2.000,- €

c)  an Folgekosten:   ---

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja (Beschluss zum HH 2023 ff. vorausgesetzt)

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 40010 Kultur 

 Produkt / Kostenträger: 281001 Kulturförderung

 Haushaltsjahr:   2023 ff. 

 

e)  mögliche Einnahmen:   ---

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

Als eine der drei auslobenden Parteien hat die Hansestadt Lüneburg die Rahmenbedingungen zur Neuauflage des Hosenfeld-Szpilman-Preises sowohl in 2021 (13.10.2021, siehe Vorlage - /9667/21-1-1) als auch jüngst (03.11.2022, siehe Vorlage - /9667/21-1-1-1) im Rahmen der erforderlichen Gremienbeteiligung im Rat der Hansestadt Lüneburg behandelt. Alle weiteren, zukünftigen Änderungen der Rahmenbedingungen und die Fortentwicklung des Preises werden fortan in die Hände des Kuratoriums gelegt und dort abschließend entschieden. Bei gegebenem Anlass wird das Kuratorium im Kultur- und Partnerschaftsausschuss über Aktuelles zum Hosenfeld-Szpilman-Preis berichten.

 

Das ausgelobte Preisgeld soll nach aktuellem Wunsch von Kuratorium und Jury des Hosenfeld-Szpilman-Preises 5.000 € betragen. Die Hansestadt Lüneburg sagt eine finanzielle Beteiligung am Preisgeld des Hosenfeld-Szpilman-Preises in einer Höhe von 2.000 € zu. Dieser Betrag ist für den Haushalt 2023 ff. des Bereiches Kultur einzuplanen.