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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seinen Sitzungen am 23.06.2022 und 15.09.2022 ein relevantes örtliches Infektionsgeschehen für Lüneburg festgestellt und die Anwendbarkeit von § 182 Absatz 2 NKomVG beschlossen, vgl. VO/10137/22 und VO/10137/22-1.
Die Verwaltung empfiehlt angesichts der noch immer hohen Infektionszahlen und dem prognostizierten Anstieg der Fallzahlen für den Herbst/Winter, die Fortdauer des örtlich relevantes Infektionsgeschehens festzustellen und die Anwendbarkeit von § 182 Abs. 2 NKomVG insbesondere für hybride Gremiensitzungen zu beschließen.
Auf die diesbezüglichen Abstimmungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 01.11.2022 wird verwiesen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Es wird gem. § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.
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