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Vorlage - VO/10399/22  

 
 
Betreff: Beschluss zur Anwendung des § 182 Abs. 2 NKomVG gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:30 - Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seinen Sitzungen am 23.06.2022 und 15.09.2022 ein relevantes örtliches Infektionsgeschehen für Lüneburg festgestellt und die Anwendbarkeit von § 182 Absatz 2 NKomVG beschlossen, vgl. VO/10137/22 und VO/10137/22-1.

 

Die Verwaltung empfiehlt angesichts der noch immer hohen Infektionszahlen und dem prognostizierten Anstieg der Fallzahlen für den Herbst/Winter, die Fortdauer des örtlich relevantes Infektionsgeschehens festzustellen und die Anwendbarkeit von § 182 Abs. 2 NKomVG insbesondere für hybride Gremiensitzungen zu beschließen.

 

Auf die diesbezüglichen Abstimmungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 01.11.2022 wird verwiesen.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

keine

 

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Beschlussvorschlag:

 

Es wird gem. § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.