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Vorlage - VO/10174/22-1  

 
 
Betreff: Fördermittelprogramm "Perspektive Innenstadt"; Freigabe von Haushaltsmitteln II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BrunsBezüglich:
VO/10174/22
Federführend:01N - Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Bruns, Oliver  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 13.10.2021 über die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Förderprogramm entschieden (VO/9648/21-1) und die Verwaltung beauftragt bis zum 30.06.2022 entsprechende Förderanträge bei der NBank einzureichen. Aufgrund der Erhöhung des Förderbudgets durch die NBank sowie Änderungen bei den Projektkosten und der Streichung eines Projektes wurden die Kosten und Förderquoten der Einzelprojekte innerhalb dieses Fördermittelprogramms vom Rat der Hansestadt Lüneburg mit den Beschlüssen vom 12.05.2022 (VO/10046/22) und 23.06.2022 (VO/10046/22-1) bei einzelnen Maßnahmen angepasst. Dementsprechend wurden durch die Verwaltung insgesamt 14 Anträge zur Beantragung der Förderung von 1,9 Mio. € bei der NBank eingereicht. Die Antragstellung erfolgte fristgerecht im Juni 2022. 

 

In der Zwischenzeit liegen sechs Bewilligungsbescheide vor. Weitere, im Rahmen dieses Fördermittelprogramms geplante Projekte, für die bis dato noch keine Bewilligung erfolgt ist, wurden gem. Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 13.07.2022 (VO/10174/22) aus städtischen Haushaltsmitteln zwischenfinanziert, um mit der Umsetzung beginnen und den fristgerechten Abschluss gewährleisten zu können.

 

Für die geplante Maßnahme „Installation einer dauerhaften Radfrequenzmessung an zwei Hauptverkehrsknotenpunkten in der Lüneburger Innenstadt“ ist diese Zwischenfinanzierung nicht beschlossen worden. Die Bescheidung der NBank steht weiterhin aus; ein verbindlicher Zeitpunkt, zu dem diese abgeschlossen sein soll, ist nicht bekannt. Aufgrund des ausstehenden Förderbescheids durch die NBank kann noch keine Bereitstellung aus den beantragten Fördermitteln erfolgen. Eine Umsetzung der Maßnahme ohne Förderzusage müsste die Hansestadt Lüneburg auf eigenes Risiko tragen, da trotz Voranfrage eine (Teil-)Ablehnung der Förderung nicht ausgeschlossen ist.

 

 

Um auch hier die fristgerechte Umsetzung der Maßnahme bis zum 31.03.2023 sicherzustellen und trotz ausstehender Entscheidung der NBank die erforderlichen Mittel bereitstellen zu können, ist eine Zwischenfinanzierung erforderlich.

 

  

Die Verwaltung schlägt daher eine Zwischenfinanzierung mit vorübergehender Inanspruchnahme folgender Haushaltsausgabereste vor:

 

Installation einer dauerhaften Radfrequenzmessung an zwei Hauptverkehrsknotenpunkten in der Lüneburger Innenstadt: 160.000,- € Projektkosten, davon über Haushaltsausgaberest gedeckt: 25.000,- € (Eigenanteil)

Zwischenfinanzierung in Höhe von 135.000,- € durch Haushaltsausgaberest auf der INV 01-541-524 Digitales Wege- und Beschilderungssystem (72.000,- €) und der INV 01-547-321 Rad- u. Busbeschleunigung (63.000,- €)

 

 

Die Mittel für das digitale Wege- und Beschilderungssystem (INV 01-541-524, HAR) in Höhe von 72.000,- € wurden bereits am 13.07.2022 per Ratsbeschluss für die Zwischenfinanzierung des Projekts „Anschaffung von neuem Stadtmobiliar“ herangezogen (VO/10174/22). Da die für das Stadtmobiliar beantragten Fördermittel in der Zwischenzeit aber bewilligt wurden, kann nun die zu beschließende Zwischenfinanzierung, wie oben dargestellt, erfolgen. 

 

Sollten die Fördermittel entgegen erster Voreinschätzung (teilweise) nicht in beantragter Höhe eingehen, wäre eine abschließende Kompensation durch den Rat zu beschließen.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Die Maßnahme fördert den nichtmotorisierten Individualverkehr.

Allerdings hat jede Baumaßnahme negative Klimaauswirkungen.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Die Maßnahme leistet einen Beitrag, um die Innenstadt in Ihrer ökologischen Qualität weiter zu entwickeln

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

Kein Einfluss

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

Kein Einfluss

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Maßnahme kann durch die damit verbundene Förderung des nicht-motorisierten Individualverkehr positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Innenstadtbesucher:innen haben

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

Kein Einfluss

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

Kein Einfluss

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

Kein Einfluss

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Die Maßnahme fördert den nicht-motorisierten Individualverkehr.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 110€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 160.000€

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja, unter Vorbehalt, dass die Förderung in beantragter Höhe bewilligt wird. Andernfalls ist durch den Rat eine abschließende Deckung des Eigenanteils zu beschließen

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse 

 Produkt / Kostenträger: diverse

 Haushaltsjahr: 2021/2022 

 

e)  mögliche Einnahmen: 105.000€

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die genannte Maßnahme aus dem Fördermittelprogramm „Perspektive Innenstadt“ wie dargestellt zwischenzufinanzieren und die Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.

 

Stammbaum:
VO/10174/22   Fördermittelprogramm "Perspektive Innenstadt"; Freigabe von Haushaltsmitteln   01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme   Beschlussvorlage
VO/10174/22-1   Fördermittelprogramm "Perspektive Innenstadt"; Freigabe von Haushaltsmitteln II   01N - Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung   Beschlussvorlage