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Vorlage - VO/10174/22  

 
 
Betreff: Fördermittelprogramm "Perspektive Innenstadt"; Freigabe von Haushaltsmitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Müller, Carl-Ernst
2. Kubisch, Finn
Federführend:01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Kubisch, Finn  01 - Büro der Oberbürgermeisterin
   01N - Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung
   DEZERNAT II
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT VI
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.07.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 13.10.2021 über die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Förderprogramm entschieden (VO/9648/21-1) und die Verwaltung beauftragt bis zum 30.06.2022 entsprechende Förderanträge bei der NBank einzureichen. Aufgrund der Erhöhung des Förderbudgets durch die NBank sowie Änderungen bei den Projektkosten und der Streichung eines Projektes wurden die Kosten und Förderquoten der Einzelprojekte innerhalb dieses Fördermittelprogramms vom Rat der Hansestadt Lüneburg mit den Beschlüssen vom 12.05.2022 (VO/10046/22) und 23.06.2022 (VO/10046/22-1) bei einzelnen Maßnahmen angepasst. Dementsprechend wurden durch die Verwaltung insgesamt 14 Anträge zur Beantragung der Förderung von 1,9 Mio. € bei der NBank eingereicht.

 

Die Antragstellung erfolgte fristgerecht im Juni 2022. Bewilligungsbescheide der NBank liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Nach Auskunft der NBank sind diese voraussichtlich nicht vor September 2022 zu erwarten. Erfahrungen zeigen, dass die Bearbeitung auch noch deutlich länger dauern könnte. Eine Voranfrage zu den einzelnen Projekten aus dem Frühjahr 2022 wurde durch die NBank positiv bewertet, ist jedoch nicht verbindlich.

 

Aufgrund der ausstehenden Förderbescheide durch die NBank kann noch keine Bereitstellung aus den beantragten Fördermitteln erfolgen. Eine Umsetzung der Maßnahmen ohne Förderzusage müsste die Hansestadt Lüneburg auf eigenem Risiko tragen, da trotz Voranfrage eine (Teil-)Ablehnung der Förderung nicht ausgeschlossen ist.

 

Zugleich besteht jedoch eine Frist zum Abschluss der Projektumsetzung. Diese endet am 31.03.2023. Es besteht die Möglichkeit, die Frist zur Umsetzung um sechs Wochen auf den 15.05.2023 bei gleichbleibender Frist für Nachweise und Abrechnung zu verlängern.

Um die fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen zu gewähren ist für nachfolgende Projekte ein sofortiger Maßnahmenbeginn zwingend notwendig. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss nicht beantragt werden und ist förderrechtlich unproblematisch.

 

Die Verwaltung schlägt daher eine Zwischenfinanzierung vor mit vorübergehender Inanspruchnahme folgender Haushaltsausgabereste:

  • Umgestaltung des Glockenhofs: 535.000,- € Projektkosten, davon über Haushaltsausgaberest gedeckt: 100.000,- €; Zwischenfinanzierung in Höhe von 435.000,- € durch Haushaltsausgaberest auf der INV 01-541-060 Dahlenburger Landstraße (435.000,- €)
  •  
  • Umgestaltung Clamart-Park und angrenzender Parkplatz: 678.000,- € Projektkosten, davon über Haushaltsausgaberest gedeckt: 140.000,- €; Zwischenfinanzierung in Höhe von 538.000,- € durch Haushaltsausgaberest auf der INV 01-541-060 Dahlenburger Landstraße (530.000,- €) und INV 01-541-524 Digitales Beschilderungssystem (8.000,- €)
  •  
  • Stadtmobiliar Innenstadt: 77.000,- € Projektkosten, davon über Haushaltsausgaberest gedeckt: 5.000,- €; Zwischenfinanzierung in Höhe von 72.000,- € durch Haushaltsausgaberest auf der INV 01-541-524 Digitales Beschilderungssystem (72.000,-  €)
  •  
  • Glockenhaus: Reaktivierung einer städtischen Leerstands-Immobilie und vorbereitende Kleinsanierungen: 115.000,- € Projektkosten, davon über Haushaltsausgaberest gedeckt: 12.000,- €; Zwischenfinanzierung in Höhe von 103.000,- € durch Haushaltsausgaberest auf der INV 01-111-023 Sanierung städt. Liegenschaften (103.000,- €)
  •  
  • Mehr öffentliche Toiletten in der Innenstadt – Reichenbachplatz: 230.000,- €, davon über Haushaltsausgaberest gedeckt: 50.000,- €; Zwischenfinanzierung in Höhe von 180.000,- € durch Haushaltsausgaberest auf der INV 01-111-023 Sanierung städt. Liegenschaften (180.000,- €)

 

Durch dieses Vorgehen kann die fristgerechte Umsetzung der Einzelmaßnahmen gewährleistet (in Summe 2,15 Mio. €) und dabei der Verlust der ausstehenden Fördermittel von 88% verhindert werden (in Summe 1,9 Mio. €).

 

Sollten die Fördermittel entgegen erster Voreinschätzungen (teilweise) nicht in beantragter Höhe eingehen, wäre eine abschließende Kompensation durch den Rat zu beschließen.

 

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Folgenabschätzung:

 

 

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

- & +

-: CO²-Emissionen durch Baumaßnahmen

+: Begrünung von Innenstadt (bspw. Glockenhof & Clamart-Park) wird gegördert

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Aufenthaltsqualität wird gesteigert

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Belebung der Innenstadt als Folge der Maßnahmen stärkt den Wirtschaftsraum

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10046/22, 10046/22-1 geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 286 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rund 2,15 Mio. € / rund 2,1 Mio. € (ohne Projekt der VHS)

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X, unter Vorbehalt, dass die Förderanträge in beantragter Höhe bewilligt werden. Andernfalls ist durch den Rat eine abschließende Deckung des Eigenanteils zu beschließen

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse 

 Produkt / Kostenträger: diverse

 Haushaltsjahr: 2021/22 

 

e)  mögliche Einnahmen: Förderung i.H.v. 1,9 Mio. €

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die genannten Einzelmaßnahmen aus dem Fördermittelprogramm „Perspektive Innenstadt“ wie dargestellt zwischenzufinanzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen.

 

Stammbaum:
VO/10174/22   Fördermittelprogramm "Perspektive Innenstadt"; Freigabe von Haushaltsmitteln   01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme   Beschlussvorlage
VO/10174/22-1   Fördermittelprogramm "Perspektive Innenstadt"; Freigabe von Haushaltsmitteln II   01N - Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung   Beschlussvorlage