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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 13.10.2021 über die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Förderprogramm entschieden (VO/9648/21-1) und die Verwaltung beauftragt bis zum 30.06.2022 entsprechende Förderanträge bei der NBank einzureichen. Aufgrund der Erhöhung des Förderbudgets durch die NBank sowie Änderungen bei den Projektkosten und der Streichung eines Projektes wurden die Kosten und Förderquoten der Einzelprojekte innerhalb dieses Fördermittelprogramms vom Rat der Hansestadt Lüneburg mit den Beschlüssen vom 12.05.2022 (VO/10046/22) und 23.06.2022 (VO/10046/22-1) bei einzelnen Maßnahmen angepasst. Dementsprechend wurden durch die Verwaltung insgesamt 14 Anträge zur Beantragung der Förderung von 1,9 Mio. € bei der NBank eingereicht.
Die Antragstellung erfolgte fristgerecht im Juni 2022. Bewilligungsbescheide der NBank liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Nach Auskunft der NBank sind diese voraussichtlich nicht vor September 2022 zu erwarten. Erfahrungen zeigen, dass die Bearbeitung auch noch deutlich länger dauern könnte. Eine Voranfrage zu den einzelnen Projekten aus dem Frühjahr 2022 wurde durch die NBank positiv bewertet, ist jedoch nicht verbindlich.
Aufgrund der ausstehenden Förderbescheide durch die NBank kann noch keine Bereitstellung aus den beantragten Fördermitteln erfolgen. Eine Umsetzung der Maßnahmen ohne Förderzusage müsste die Hansestadt Lüneburg auf eigenem Risiko tragen, da trotz Voranfrage eine (Teil-)Ablehnung der Förderung nicht ausgeschlossen ist.
Zugleich besteht jedoch eine Frist zum Abschluss der Projektumsetzung. Diese endet am 31.03.2023. Es besteht die Möglichkeit, die Frist zur Umsetzung um sechs Wochen auf den 15.05.2023 bei gleichbleibender Frist für Nachweise und Abrechnung zu verlängern. Um die fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen zu gewähren ist für nachfolgende Projekte ein sofortiger Maßnahmenbeginn zwingend notwendig. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss nicht beantragt werden und ist förderrechtlich unproblematisch.
Die Verwaltung schlägt daher eine Zwischenfinanzierung vor mit vorübergehender Inanspruchnahme folgender Haushaltsausgabereste:
Durch dieses Vorgehen kann die fristgerechte Umsetzung der Einzelmaßnahmen gewährleistet (in Summe 2,15 Mio. €) und dabei der Verlust der ausstehenden Fördermittel von 88% verhindert werden (in Summe 1,9 Mio. €).
Sollten die Fördermittel entgegen erster Voreinschätzungen (teilweise) nicht in beantragter Höhe eingehen, wäre eine abschließende Kompensation durch den Rat zu beschließen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10046/22, 10046/22-1 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 286 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rund 2,15 Mio. € / rund 2,1 Mio. € (ohne Projekt der VHS) c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X, unter Vorbehalt, dass die Förderanträge in beantragter Höhe bewilligt werden. Andernfalls ist durch den Rat eine abschließende Deckung des Eigenanteils zu beschließen Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr: 2021/22
e) mögliche Einnahmen: Förderung i.H.v. 1,9 Mio. €
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die genannten Einzelmaßnahmen aus dem Fördermittelprogramm „Perspektive Innenstadt“ wie dargestellt zwischenzufinanzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen.
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