Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
1. Betriebsabrechnung 2021 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die Betriebsabrechnung 2021 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 647,2 T€ aus. Erhöht um den positiven Ergebnisvortrag aus 2019 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein Überschuss von rd. 723,0 T€, welcher auf 2023 vorgetragen wird.
2. Gebührenbedarfsberechnung 2023 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2021 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2020 für das Jahr 2022 beschlossen. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschlossen, dass eine Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren nicht erforderlich ist.
Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansesadt Lüneburg.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: Anlage 1: Betriebsabrechnung 2021 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2021 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2022
Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 15.11.2022 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2021 und Gebührenbedarfsabrechnung 2023 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt. Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.
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