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Vorlage - VO/10342/22  

 
 
Betreff: Förderung der Koordinierungsstelle für Integration im und durch Sport beim Kreissportbund für das Jahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Simkes
Federführend:Bereich 54 - Integration und Teilhabe Bearbeiter/-in: Simkes, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Entscheidung
22.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Der Kreissportbund Lüneburg e.V. (KSB) ist in der Hansestadt Lüneburg und im Landkreis Lüneburg die Dachorganisation von rund 150 Sportvereinen und 13 Fachverbänden. Seit Jahren engagiert er sich im Bereich der Integration.

Im Zuge dessen hat der KSB sich für das Projekt des Landes „Vielfalt bewegt, Sport verbindet“ beworben und den Zuschlag erhalten. Das Projekt war auf drei Jahre angelegt. Mit den gewährten Landesmitteln, weiteren Fördermitteln und durch einen Eigenanteil hat der KSB zum 01.05.2015 eine Koordinierungsstelle für Integration eingerichtet und aufgebaut. Der Auf- und Ausbau eines nachhaltigen und aktiven Netzwerkes „Integration und Sport“ hat sich als ein Arbeitsschwerpunkt des KSB entwickelt.

Die Koordinierungsstelle für Integration hat in den letzten Jahren viele Sportkurse abgestimmt auf den kulturellen Hintergrund von Migrantinnen und Migranten ins Leben gerufen. Diese erfreuen sich nicht nur großer Beliebtheit, sondern dienen auch dem kulturellen Austausch aller Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lüneburg und tragen damit zur Integration in die Stadtgesellschaft bei.

Der KSB beantragt diesbezüglich von der Hansestadt Lüneburg einen Gesamtzuschuss zur Weiterführung der Koordinierungsstelle für die Jahre 2022 bis 2027 in Höhe von 14.000 € (pro Jahr 2.800€).

 

Zunächst soll der KSB die beantragte Förderung in Höhe von 2.800 € für das Jahr 2022 erhalten.

 

Über die Förderung der Koordinierungsstelle für die Jahre 2023 bis 2027 ist im Rahmen der Haushaltsplanungen zu entscheiden.

 

In der Sitzung erfolgt seitens des KSB die Begründung des Antrags, eine Beschreibung der Aufgaben und Ziele der Koordinierungsstelle und den Gesamtfinanzierungsplan.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

positiv

Die sportliche Betätigung wirkt sich sowohl physisch als auch psychisch auf die Gesundheit der Teilnehmenden aus.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

positiv

Die Kurse wirken sich erheblich auf die Integration in die städtische Gesellschaft aus.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 100€

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 55012 

 Produkt / Kostenträger: 3155012

 Haushaltsjahr: 2022

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-         Antrag des KSB

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021_09_2021_Antrag_HSLG_Integration_final (443 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der KSB erhält zur Weiterführung der Koordinierungsstelle für Integration im und durch Sport für das Jahr 2022 ich eine Förderung von 2.800 .