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Vorlage - VO/10334/22  

 
 
Betreff: Förderung sozialer Projekte aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Jahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:05 - Entwicklung und strategische Steuerung
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT V
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 2 - Finanzen
   DEZERNAT II
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof
16.11.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung Hospital St. Nikolaihof      
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 09.11.2022 beantragt die Hansestadt Lüneburg, Dezernat V – Bildung, Jugend und Soziales –, für das Jahr 2023 die Gewährung von Fördermitteln für

 

1.) die Stadtteilhäuser und Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit),

 

2.) das Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus),

 

3.) die interkulturelle und generationsübergreifende Begegnungsstätte Mosaique,

 

4.) die Stadtteilarbeit der Paul-Gerhardt-Gemeinde mit Kindertafel,

 

5.) den Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) mit stadtteilorientierter Seniorenarbeit

 

6.) die Lüneburger Tafel wie folgt:

 

 

 

 

Kosten in EUR

Beantragte

Förderung 2023

Erläuterungen

 

1.)

Stadtteilmanagement
(Mehrgenerationenarbeit)

 

311.500

dezentrale Mehrgenerationen-/ Stadtteilarbeit; Personal HLG (169.500,-) und tlw. ab 07/2023 über freie Träger (94.000,-), Sachkosten Stadtteilhäuser (6.000,- pro Stadtteilhaus = 48.000,-);

2.)

Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus)

20.000

in Zusammenarbeit mit der Caritas, die im Geschwister-Scholl-Haus ebenfalls Senioren-Stadtteilarbeit leistet

3.)

Mosaique

50.000

Durchführung interkultureller u. generationsübergreifender Projekte

 

 

 

 

Kosten in EUR

Beantragte

Förderung 2023

Erläuterungen

 

4.)

Stadtteil- und Mehrgenerationenarbeit in der Paul-Gerhardt-Gemeinde inkl. Kindertafel

  50.000

Personalkostenzuschuss für die umfangreichen Angebote der Paul-Gerhardt-Gemeinde im Bereich Stadtteilarbeit

 

 

 

 

 

Kosten in EUR

Beantragte

Förderung 2023

Erläuterungen

 

5.)

Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) mit stadtteilorientierter Seniorenarbeit

 

    375.400    

In der Berechnung enthalten sind Personalaufwendungen sowie für Sachkosten (Materialien, Honorare u.a.) für den SPN und das Sorgentelefon („Gewalt in der Pflege“) sowie das Nähcafé Kaltenmoor.

Gesamtkostenrahmen 2023: 569.882,93

abzüglich:

GKV-Spitzenverband 27.313,15

Landesförd.                40.000,00

Erst. Pflegekassen     57.121,88

Beteiligung LK          100.450,00

 (Achtung: Rundungsdifferenzen)

6.)

Lüneburger Tafel

5.000

Vorbehaltlich Antragstellung durch die Lüneburger Tafel, siehe auch VO/10143/22 Antrag „Lüneburger Tafel stärken“

 

 

Die voraussichtlichen Zuschüsse des GKV-Spitzenverbandes (27.313,15 EUR für das Projekt „Dabei sein im Alter“), des Landes (40.000,- EUR), der Pflegekassen (57.121,88 EUR) sowie der Zuschuss des Landkreises Lüneburg zur Beteiligung an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunktes (100.450,- EUR p. a.) sind von dem insgesamt benötigten Gesamtkostenrahmen abzusetzen, soweit sich diese Zuschüsse auf die gleichen Fördergegenstände beziehen. Das heißt, die Förderung aus Stiftungsmitteln deckt die nach Einsatz aller Drittmittel tatsächlich verbleibende Finanzierungslücke ab. Eine endgültige Abrechnung der Förderung kann erst zum Jahresende erfolgen, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten und Zuschusshöhen bekannt sind.

 

Im Antrag werden die mit der Förderung verfolgten Ziele, Maßnahmen und Tätigkeiten umfänglich dargestellt. Sie sind dem Stiftungszweck „Errichtung und Betrieb von mildtätigen und sonstigen Einrichtungen sowie Diensten für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe“ gemäß § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzungen zuzuordnen. Die Förderung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), und der Senioren-Stadtteilarbeit einschließlich des Mehrgenerationenhauses im Geschwister-Scholl-Haus ist auch bereits in den Vorjahren erfolgt und wird durch die Stiftungsaufsicht mitgetragen.

 

Des weiteren beantragt die Ratsbücherei der Hansestadt Lüneburg mit Schreiben vom 20.09.2022 für die Zweigstelle Kaltenmoor die Förderung verschiedener Projekte der Mehrgenerationenarbeit, um die Attraktivität des Lebensumfeldes zu fördern und Möglichkeiten der Teilhabe sowie des Engagements und der Mitgestaltung über Generationengrenzen hinweg zu schaffen. Erstmalig wurde für 2022 ein Antrag für derartige Projekte im Umfang einer 0,5 Stelle zuzüglich Sachkosten (Material usw.) gestellt und bewilligt.

 

 

 

 

 

Kosten in EUR

Beantragte

Förderung 2023

Erläuterungen

 

7.)

Mehrgenerationenarbeit in der Ratsbücherei, Zweigstelle Kaltenmoor

24.100

Durchführung generationsübergreifender Angebote in der Bücherei; Aufwand für eine 0,5 Stelle zzgl. Sachkosten (400,-)

 

 

Ferner beantragt die Museumsstiftung Lüneburg mit Schreiben vom 16.09. sowie 02.11.2022 Mittel für Projekte der Teilhabe am kulturellen Leben für Seniorinnen und Senioren, zum einen durch die Förderung geringfügig Beschäftigter, zum anderen durch eine Fortsetzung des bereits 2021/2022 stattgefundenen Projektes „Museum hält jung!“, mit dem z. B. digitale Museumsführungen in Seniorenheime gebracht werden, um den dort lebenden Seniorinnen und Senioren das kulturelle Erbe der Hansestadt Lüneburg und die Stadtgeschichte näherzubringen. Nachdem zunächst die durch die Pandemie eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten z. B. durch virtuelle Rundgänge oder Livestreams aufgefangen werden sollten, soll das erfolgreiche Projekt jetzt mit Hilfe weiterer Fördergeber verstetigt und ausgeweitet werden. Für das erste Halbjahr 2023 soll als Überbrückung jedoch das Format im bisherigen Umfang weiter fortgesetzt werden. Beide Projekte wurden bereits seit 2021 durchgeführt und entsprechend aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gefördert.

 

 

 

 

Kosten in EUR

Beantragte

Förderung 2023

Erläuterungen

 

8.)

Förderung geringfügig Beschäftigter

16.500

Förderung sozial bedürftiger und benachteiligter Personen durch Unterstützung geringfügiger Beschäftigung im Museum Lüneburg

 

Projekt „Museum hält jung!“

28.000

Fortsetzung und Verstetigung des Projektes aus 2021: kulturelle Teilhabe und Vermittlung für Menschen mit Einschränkungen in Seniorenheimen; Personalaufwand zur Erstellung und Koordination der virtuellen Teilhabemöglichkeiten, Sachkosten (Öffentlichkeitsarbeit etc.)

 

 

 

 

Beantragte

Förderung 2023

Erläuterungen

 

Gesamtförderbetrag

(Summe 1.) bis 8.))

 

880.500

unter Berücksichtigung von Förderungen Dritter, vorbehaltlich genauer Abrechnung am Jahresende

 

 

Eine Abwägung der finanziellen Situation der Hospitäler hat ergeben, dass die Förderung 2023 am sinnvollsten aus Mitteln des Hospitals zum Großen Heiligen Geist erfolgen sollte. Die entsprechenden Mittel wurden vorsorglich dort bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 für die Jahre 2023 und im Finanzplanungszeitraum veranschlagt. Hieraus würde in den Jahren 2024 bis 2026 jedoch ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt resultieren und Liquiditätskredite durch die Stiftung aufgenommen werden müssen.

 

Um dies zu vermeiden, sind die veranschlagten Fördermittel in den Jahren 2024 bis 2026 in den Produkten „Einrichtungen und Dienste für sozial Bedürftige u. Benachteiligte“ sowie „Soziale Einrichtungen für Ältere“ anteilig wie folgt zu reduzieren:

 

             2024 um 200.000 €,

             2025 um 465.000 €,

             2026 um 340.000 €.

 

Eine Überprüfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel erfolgt im Kontext der Haushaltsplanung 2024 unter Berücksichtigung der sich ergebenden Rahmenbedingungen (Inflation, Zinsniveau, Energiepreisentwicklung).

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Angebote fördern das soziale Miteinander in den Stadtteilen und tragen so zu Aufenthaltsqualität und einem gesunden Wohnumfeld bei.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Angebote in den Stadtteilhäusern

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Die niedrigschwelligen Angebote stehen allen Bevölkerungsgruppen in den Stadtteilen offen und sollen Vorbehalte usw. abbauen.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 118,- 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 1001 

 Produkt / Kostenträger: 315111, 315011

 Haushaltsjahr:  2023 (im Haushalt eingeplant)

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

- Antrag des Dezernates V vom 09.11.2022 zu 1.) bis 6.)

- Antrag der Ratsbücherei, Zweigstelle Kaltenmoor, vom 20.09.2022 zu 7.)

- Anträge der Museumsstiftung Lüneburg vom 16.09. und 02.11.2022 zu 8.)

- Übersicht „Geplante Förderungen 2023“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Stiftungsantrag 2023 Dez V (4601 KB)      
Anlage 4 2 Antrag Stifungen (620 KB)      
Anlage 1 3 2022-11-08 MSt Antrag 2023 Förderung geringfügig Beschäftigte (559 KB)      
Anlage 2 4 2022-11-08 MSt Antrag 2023 Museum hält jung (475 KB)      
Anlage 5 5 2022-11-10 Geplante Förderungen 2023 (66 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Förderung der Hansestadt Lüneburg für folgende Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2023 wird wie folgt beschlossen:

 

1.) das Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit) mit 311.500,- EUR,

2.) das Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus) mit 20.000,- EUR,

3.) die interkulturelle Begegnungsstätte Mosaique mit 50.000,- EUR

4.) Mehrgenerationenarbeit der Paul-Gerhardt-Gemeinde inkl. Kindertafel mit 50.000,- EUR,

5.) der Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) mit stadtteilorientierter Seniorenarbeit mit 375.400,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter),

6.) die Lüneburger Tafel mit 5.000 EUR (vorbehaltlich Antragstellung durch die Lüneburger Tafel)

7.) die Mehrgenerationenarbeit in der Ratsbücherei, Zweigstelle Kaltenmoor, mit 24.100,- EUR.

 

Die Förderung der Museumsstiftung Lüneburg für Projekte der Teilhabe von Seniorinnen und Senioren mit

 

8.) 16.500,- EUR und 28.000,- EUR wird beschlossen.

 

Der genaue Förderbetrag ergibt sich dabei nach Abrechnung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwendungen am Ende des Haushaltsjahres. Die Zuschüsse des Landes, der Pflegekasse und des Landkreises Lüneburg werden hierbei in Abzug gebracht, soweit sie sich auf die gleichen Fördergegenstände beziehen.

 

Die veranschlagten Fördermittel werden im Finanzplanungszeitraum in den Produkten „Einrichtungen und Dienste für sozial Bedürftige und Benachteiligte“ sowie „Soziale Einrichtungen für Ältere“ reduziert (2024 = 200.000,- EUR, 2025 = 465.000,- EUR, 2026 = 340.000,- EUR).