Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Oberbürgermeisterin Kalisch belehrt Patrick Schulze gem. § 43 in Verbindung mit § 54 Absatz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über die Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Herrn Schulze ausgehändigt worden.
Oberbürgermeisterin Kalisch verpflichtet Herrn Schulze gem. § 60 NKomVG, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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