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Sachverhalt: Zur Historie und den bisherigen Preisträger:innen wird auf die Vorlage „Hosenfeld-Szpilman-Preis in 2022“ (/9667/21-1-1) verwiesen.
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In seiner Sitzung vom 13.10.2021 fasste der Rat der Hansestadt Lüneburg zur o. g. Vorlage einstimmig folgenden Beschluss:
„Es wird die grundsätzliche Zustimmung zu einer Neuauflage des Hosenfeld-Szpilman-Preises im Zwei-Jahres-Rhythmus ab 2022 seitens der genannten Akteure und unter den in der Vorlage beschriebenen Bedingungen mit Beteiligung der Hansestadt Lüneburg gegeben.“
Nunmehr haben sich in Gesprächen, die im Rahmen der konkreten Vorbereitung des Verfahrens zur Preisvergabe geführt wurden, neue Entwicklungen und Informationen ergeben, die eine Anpassung der gesetzten Rahmenbedingungen erforderlich machen. Die Vorschläge zur Änderung berühren folgende Bereiche:
1. Ausrichtende Institutionen des Hosenfeld-Szpilman-Preises 2. Höhe des Preisgeldes 3. Zusammensetzung von Kuratorium und Jury 4. Vergabekriterien zur Preisträger:innen-Auswahl
Die vorgeschlagenen Änderungen sind nachfolgend fett markiert. Alle übrigen Rahmenbedingungen bleiben unverändert gemäß Beschluss vom 13.10.2021 bestehen.
Der Rotary Club Lüneburg wird die alle 2 Jahre stattfindende Preisverleihung mit der Bereitstellung eines Preisgeldes in Höhe von 3.000 € unterstützen, möchte aber, entgegen der Darstellung in o. g. Vorlage, nicht als eine der ausrichtenden Institutionen auftreten und steht daher auch nicht für die Jury zur Verfügung.
Der Hosenfeld-Szpilman-Gedenkpreis wird als Preis der Erinnerungskultur - Gegen das Vergessen - in der Hansestadt Lüneburg künftig gemeinschaftlich ausgelobt und verliehen von:
- Universitätsgesellschaft Lüneburg - Museumsstiftung Lüneburg - Hansestadt Lüneburg - Rotary Club Lüneburg
2. Höhe des Preisgeldes
Das Kuratorium und die Jury haben sich dafür ausgesprochen, das ausgelobte Preisgeld dauerhaft auf 5.000 € zu erhöhen. Der Betrag von 2.000 € zur Erhöhung des Preisgeldes wird in den städtischen Haushalt eingestellt.
3. Zusammensetzung von Kuratorium und Jury
Der Beschluss vom 13.10.2021 legte Folgendes fest:
„Die Ausschreibung, inhaltliche Beurteilung und Auswahlentscheidung soll durch eine Jury erfolgen. Es ist angedacht, dass der Jury Persönlichkeiten aus folgenden Institutionen angehören sollen:
- Universität Lüneburg - Universitätsgesellschaft Lüneburg - Museumsstiftung - Hansestadt Lüneburg - Rotary Club Lüneburg I. - Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten - Haus der Geschichte Bonn - sowie anlass- und fachbezogen weitere beratende Mitglieder
Derzeit laufen die Anfragen an die externen Jurymitglieder.
Kuratorium Verantwortlich für vorbereitende Organisation, Entscheidung über die Ausschreibung und Durchführung der Preisverleihung.
- Vizepräsident Herr Prof. Terhechte, Universität - Frau Prof. Düselder, Vorstandsvorsitzende Universitätsgesellschaft - Frau Prof. Stoltenberg, Universitätsgesellschaft - ein Mitglied des Stiftungsrates der Museumsstiftung Lüneburg - OBM/in Hansestadt Lüneburg“
In der Vorlage, die Grundlage des Beschlusses vom 13.10.2021 war, wurde Herr Prof. Terhechte fälschlicherweise in seiner Funktion als Vizepräsident und damit Vertretung für die Leuphana Universität Lüneburg aufgeführt. Seine Beteiligung am Kuratorium begründet sich jedoch in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der Universitätsgesellschaft Lüneburg. Die Leuphana Universität Lüneburg tritt im Zusammenhang mit der Neuauflage des Preises nicht mehr aktiv in Erscheinung und nimmt keine Funktion in Kuratorium oder Jury wahr. Die Zusammensetzung des Kuratoriums ist daher hinsichtlich der entsendenden Institutionen zu aktualisieren. Die den Preis ausrichtenden Institutionen Universitätsgesellschaft Lüneburg und Museumsstiftung Lüneburg sind so jeweils mit zwei Personen, die Hansestadt Lüneburg mit einer Person vertreten.
Kuratorium: Verantwortlich für vorbereitende Organisation, Entscheidung über die Ausschreibung und Durchführung der Preisverleihung.
- Vorstandsvorsitzende:r der Museumsstiftung Lüneburg (aktuell: Frau Prof. Dr. Heike Düselder) - ein Mitglied des Stiftungsrates der Museumsstiftung Lüneburg (aktuell: N.N., vom Stiftungrat zu benennen) - zwei Vorstandsmitglieder der Universitätsgesellschaft Lüneburg (aktuell: Herr Prof. Jörg Terhechte, Frau Prof. Ute Stoltenberg) - Oberbürgermeister:in der Hansestadt Lüneburg (aktuell: Frau Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch)
Die Ausschreibung, inhaltliche Beurteilung und Auswahlentscheidung erfolgt durch eine Jury. Das Kuratorium und zusätzliche, anlass- und fachbezogene Mitglieder bilden die Jury zur Preisträger:innenauswahl. Der Jury gehören, neben dem Kuratorium, Persönlichkeiten aus folgenden Institutionen an:
- Universität Lüneburg (neu: Universitätsgesellschaft; siehe Kuratorium) - Universitätsgesellschaft Lüneburg (siehe Kuratorium) - Museumsstiftung (siehe Kuratorium) - Hansestadt Lüneburg (siehe Kuratorium) - Rotary Club Lüneburg I. (siehe zu 1., keine Mitwirkung in der Jury) - Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten (aktuell: Frau Dr. Elke Gryglewski) - Haus der Geschichte Bonn (es wurde keine Mitwirkung avisiert; Mitwirkung stattdessen durch Deutsch-Polen-Institut und Nordost-Institut, s. u.) - Deutsch-Polen-Institut (aktuell: Prof. Dr. Peter Oliver Loew) - Nordost-Institut Lüneburg (aktuell: Prof. Dr. Joachim Tauber) - sowie anlass- und fachbezogen weitere beratende Mitglieder, die durch das Kuratorium bestimmt werden.
(Aktuell als weiteres, beratendes Mitglied durch das Kuratorium bestimmt wird:
Ulrich Mädge, ehemaliger Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg)
Gemäß Beschlusslage vom 13.10.2021 soll der Preis, wie bereits in der Vergangenheit, vergeben werden an:
„1. Musikwissenschaftliche Untersuchungen oder aber künstlerische Projekte, die sich mit den Kompositionen und dem musikalischen Schaffen von Wladyslaw Szpilman auseinandersetzen, außerdem wissenschaftliche Arbeiten oder künstlerische Projekte, die sich der Erforschung oder Aufführung des musikalischen Schaffens polnischer und deutscher Musikerinnen und Musiker widmen, welche vom nationalsozialistischen Regime verfolgt worden sind.
2. Forschungsarbeiten, die sich aus historischer Sicht, aber auch aus den unterschiedlichen Perspektiven der Kultur- und Geisteswissenschaften der Untersuchung ethischen Widerstandshandelns innerhalb der deutschen Bevölkerung im Allgemeinen und der Wehrmacht im Besonderen annehmen.
3. Untersuchungen auf dem Feld der Pädagogik, die einen substantiellen Beitrag zur Beförderung von Zivilcourage sowie ethischem Rettungs- und Widerstandshandeln zu leisten vermögen.“
Es wird nun nachfolgende Änderung vorgeschlagen:
In den, seit der Beschlussfassung am 13.10.2021 geführten, Gesprächen von Kuratorium und Jury zur Vorbereitung der Preisvergabe wurde deutlich, dass die vorgenannten Kriterien um einen weiteren Aspekt erweitert werden sollten. Es wird von den fachlichen Expert:innen vorgeschlagen, die historische Ausrichtung um einen Gegenwartsbezug zu ergänzen, um damit auch Vorhaben und Projekte, die die Handlungsräume für Zivilcourage im deutsch-polnischen Kontext thematisieren, für die Preisvergabe in den Blick nehmen zu können. Gerade der Begriff Zivilcourage ist geeignet, um eine kritische Wissenschaft und die Komplexität national geprägter Erinnerungsdiskurse zu operationalisieren, aktuelle Dimensionen mitzudenken und Bildungsimpulse hervorzubringen. Angestrebt ist zudem, nicht nur in wissenschaftlichen Disziplinen zu denken, sondern spartenübergreifende und interdisziplinäre Begegnungen und Projekte in den Blick zu nehmen.
Die Ergänzung der Vergabekriterien soll lauten:
4. Spartenübergreifende und interdisziplinäre Vorhaben und Projekte mit Gegenwartsbezug, die die Handlungsräume für Zivilcourage im deutsch-polnischen Kontext thematisieren. Gerade der Begriff Zivilcourage ist geeignet, um eine kritische Wissenschaft und die Komplexität national geprägter Erinnerungsdiskurse zu operationalisieren, aktuelle Dimensionen mitzudenken und Bildungsimpulse hervorzubringen.
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr noch nicht bezifferbar, die detaillierte Veranstaltungsplanung durch die Universitätsgesellschaft steht noch aus
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant. Aktuell keine Angabe möglich; die organisatorische Vorbereitung der Ausschreibung, der Kuratoriums- und Jurysitzungen sowie die Veranstaltungsorganisation (inkl. Öffentlichkeitsarbeit) der Preisverleihung übernimmt die Geschäftsstelle der Universitätsgesellschaft.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 372 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. --- b) für die Umsetzung der Maßnahmen: --- c) an Folgekosten: 2.000,- € pro Jahr (Preisgeld) d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein (2.000 € wären in die HH-Planung 2023 aufzunehmen) Teilhaushalt / Kostenstelle: Teilhaushalt 40010 Kultur Produkt / Kostenträger: Produkt 281001 Kulturförderung Haushaltsjahr: 2023 ff.
e) mögliche Einnahmen: ---
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die mit Beschluss vom 13.10.2021 festgelegten Rahmenbedingungen für die Neuauflage des Hosenfeld-Szpilman-Preises werden, an den in der Vorlage beschriebenen Stellen, angepasst und insoweit aktualisiert.
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