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Vorlage - VO/10320/22  

 
 
Betreff: Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
22.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Haushalt der Hansestadt Lüneburg stehen im Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von

10.000 € für sonstige Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine zur Verfügung.

 

Mit diesen freiwilligen Mitteln sollen gemeinnützige soziale Einrichtungen und Vereine aus

dem Bereich der Hansestadt Lüneburg, die nicht unter spezielle Budgetierungsverträge fallen, gefördert werden.

Die Haushaltssatzung sieht vor, dass nicht, wie vor der Pandemie, der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt über die Verteilung dieser Mittel entscheidet, sondern der Verwaltungsausschuss.

 

Es liegen der Hansestadt Lüneburg für diesen Zuwendungstopf vier Anträge vor:

 

-          BLIST e.V. 900 €,

-          checkpoint queer e.V. 39.000 €

-          Donum vitae e.V. 3.500 €,

-          Diversu e.V. 5.000 €.

 

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus die Anträge in voller Höhe zu

befriedigen.

 

Es wird daher folgende Verteilung vorgeschlagen:

 

-          BLIST e.V. 900 €

-          Checkpoint queer e.V. 3.050,

-          Donum vitae e.V. 3.000 €,

-          diversu e.V. 3050  €.

 

 

Die Vereine checkpoint queer e.V. und diversu e.V. sind an die Hansestadt Lüneburg herangetreten und haben gebeten, diese Zuschüsse nicht mehr über diesen Zuwendungstopf laufen zu lassen, sondern gesonderte Vereinbarungen zu schließen. Aufgrund dessen werden diese beantragten Zuwendungen in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 eingebracht.

 

Zudem ist geplant eine Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für soziale Verbände und Vereine zu erarbeiten.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Sicherstellung des sozialen Zusammenhalts

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 72

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 

 Produkt / Kostenträger: 4339503/31500103

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-         Tabelle über die Gewährung der Zuschüsse

-         Antrag blist e.V.

-         Antrag checkpoint queer e.V.

-         Antrag Donum vitae e.V.

-         Antrag diversu e.V.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 2022_10_21_Anlage zur VO freiwillige Zuwendungen 2022 (48 KB)      
Anlage 1 2 2021_12_28_ Blist_Antrag auf Zuschuss für 2022 (176 KB)      
Anlage 2 3 2021_09_01_diversu_Antrag freiwillige L_2022 (713 KB)      
Anlage 4 4 checkpoint queer_Antrag auf Zuwendung 2022... (560 KB)      
Anlage 5 5 donum vitae LG_Budget_2022_incl-Zuschuss21-Stadt_200622 (644 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Dem Vorschlag der Verwaltung zur Auszahlung der Zuwendungen für das Jahr 2022 wird zugestimmt.