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Vorlage - VO/10314/22  

 
 
Betreff: Berufung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
03.11.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NkomVG

 

I. Aufsichtsrat der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH

 

Dem Aufsichtsrat der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH gehören gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages 2 externe Fachleute an, diese sollten nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören.

 

In der konstituierenden Ratssitzung im November 2021 wurde bereits Herr Jens-Michael Seegers als erste externe Fachkraft ernannt. Jetzt soll die noch fehlende zweite externe Fachkraft benannt werden.

 

Vorgeschlagen wird Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Thomas Becker.

 


II. Aufsichtsrat der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und

Landkreis Lüneburg mbH

 

Als ständige Vertreterin für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Frau Gabriele Lukoschek gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG benannt. Jetzt scheidet Frau Gabriele Lukoschek aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Herrn Florian Forster als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

III. Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Lüneburg

 

Das Jobcenter Landkreis Lüneburg wird durch eine Trägerversammlung gesteuert, die aus Vertreter:innen der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je hälftig besetzt ist (§44c Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II).

 

In der Vergangenheit wurde der Sitz der Trägerversammlung der Hansestadt Lüneburg durch die/den Sozialdezernenten:in wahrgenommen, zuletzt in Vertretung durch die Oberbürgermeisterin Frau Kalisch.

 

Herrn Florian Forster soll daher der Sitz in der Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Lüneburg übertragen werden.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgenannten Berufungen und Abberufungen von Mitgliedern für die vorgenannten Aufsichtsräte und Gremien und weist die Beteiligungsvertreter der jeweiligen Gesellschaft an, die vorgeschlagenen externen Fachkräfte in die Aufsichtsräte mit städtischer Beteiligung zu berufen.