Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Vorbemerkung: Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NkomVG
I. Aufsichtsrat der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH
Dem Aufsichtsrat der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH gehören gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages 2 externe Fachleute an, diese sollten nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören.
In der konstituierenden Ratssitzung im November 2021 wurde bereits Herr Jens-Michael Seegers als erste externe Fachkraft ernannt. Jetzt soll die noch fehlende zweite externe Fachkraft benannt werden.
Vorgeschlagen wird Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Thomas Becker.
II. Aufsichtsrat der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH
Als ständige Vertreterin für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Frau Gabriele Lukoschek gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG benannt. Jetzt scheidet Frau Gabriele Lukoschek aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Herrn Florian Forster als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
III. Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Lüneburg
Das Jobcenter Landkreis Lüneburg wird durch eine Trägerversammlung gesteuert, die aus Vertreter:innen der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je hälftig besetzt ist (§44c Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II).
In der Vergangenheit wurde der Sitz der Trägerversammlung der Hansestadt Lüneburg durch die/den Sozialdezernenten:in wahrgenommen, zuletzt in Vertretung durch die Oberbürgermeisterin Frau Kalisch.
Herrn Florian Forster soll daher der Sitz in der Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Lüneburg übertragen werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgenannten Berufungen und Abberufungen von Mitgliedern für die vorgenannten Aufsichtsräte und Gremien und weist die Beteiligungsvertreter der jeweiligen Gesellschaft an, die vorgeschlagenen externen Fachkräfte in die Aufsichtsräte mit städtischer Beteiligung zu berufen.
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