Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2022 der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) ist ein Wirtschaftsprüfer zu bestellen.
In der Aufsichtsratssitzung der AGL am 02.11.2022 ist die Auswahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten worden.
Gemäß des Public Corporate Governance Kodex ist nach 5 Jahren ein Wechsel des Jahresabschlussprüfers vorgesehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner prüfte den Zeitraum 2017 – 2021.
Für das Geschäftsjahr 2022 wird nun der turnusmäßige Wechsel vorgenommen. Nach Auswertung der Angebote für die AGL ist der Aufsichtsrat der AGL der Empfehlung des Geschäftsführers gefolgt und empfiehlt der Gesellschafterversammlung die BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – aus Hannover mit der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 zu beauftragen. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Zustimmung erteilt.
Es ist erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der AGL mit Weisungen zu versehen.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der AGL wird die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der AGL mit Weisungen zu versehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
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