Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2021 sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen (1.-4.) beigefügt.
Der vollständige Jahresabschluss 2021 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Reitenden-Diener-Straße 12, Büro 122 eingesehen werden.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (5.) beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters entgegenstehen.
Im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen. Der erzielte Jahresüberschuss ist an die freie und sog. Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 und 1 der Abgabenordnung (AO) zuzuführen. Die über mehrere Jahre greifende Rücklagenbildung setzt jedoch voraus, dass die Überschüsse für eine gemeinnützige satzungsgemäße Verwendung angespart werden. Für die Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO wurden daher entsprechende Unterkonten gebildet:
- Satzungsvermögen - Gebäuderücklagen - Vermächtnisse und Nachlässe - sonstige Rücklagen.
Somit können die der Projektrücklage zufließenden Beträge im Rahmen des Ergebnisverwendungsbeschlusses von Anfang an konkret ihrer geplanten Verwendung zugewiesen werden. Ebenso können die bisher aufgelaufenen Beträge der Projektrücklage für konkrete Projekte berücksichtigt und verwendet werden.
Aus dem Überschuss des Jahres 2021 kann unter Berücksichtigung der Liquidität ein Betrag von 387.774,39 EUR der Projektrücklage zugeführt werden. Dieser Betrag sollte in die Gebäuderücklage eingestellt werden.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ergebnisverwendung ein Inflationsausgleich durchgeführt, um den realen Kapitalerhalt zu gewährleisten. Die Höhe des Inflationsausgleichs für 2021 beträgt – bezogen auf das satzungsgemäß zu erhaltende Kapital – 19.596,27 EUR.
Das restliche Gesamtergebnis i. H. v. 556.878,09 EUR wird der freien Rücklage zugeführt.
Anlage/n: 1. Feststellung des Jahresergebnisses 2021 2. Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzrechnung 2021 3. Rechenschaftsbericht 2021 4. Schlussbilanz 2021 5. Schlussbericht 2021 des Rechnungsprüfungsamtes
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: a) Der Jahresabschluss 2021 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt 964.248,75 EUR wird ein Betrag in Höhe von 556.878,09 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 387.774,39 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt. Darüber hinaus wird ein Betrag von 19.596,27 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung. b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen. c) Der Oberbürgermeisterin (für den Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.12.2021) und dem Oberbürgermeister (für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.10.2021) wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
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