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Vorlage - VO/10304/22  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2021 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schnackenbeck
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Schnackenbeck, Isabell  02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   DEZERNAT II
   DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
25.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2021 sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen (1.-4.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2021 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Reitenden-Diener-Straße 12, Büro 122 eingesehen werden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (5.) beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters entgegenstehen.

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen. Der erzielte Jahresüberschuss ist an die freie und sog. Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 und 1 der Abgabenordnung (AO) zuzuführen. Die über mehrere Jahre greifende Rücklagenbildung setzt jedoch voraus, dass die Überschüsse für eine gemeinnützige satzungsgemäße Verwendung angespart werden.

Für die Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO wurden daher entsprechende Unterkonten gebildet:

 

- Satzungsvermögen

- Gebäuderücklagen

- Vermächtnisse und Nachlässe

- sonstige Rücklagen.

 

Somit können die der Projektrücklage zufließenden Beträge im Rahmen des Ergebnisverwendungsbeschlusses von Anfang an konkret ihrer geplanten Verwendung zugewiesen werden. Ebenso können die bisher aufgelaufenen Beträge der Projektrücklage für konkrete Projekte berücksichtigt und verwendet werden.

 

Aus dem Überschuss des Jahres 2021 kann unter Berücksichtigung der Liquidität ein Betrag von 387.774,39 EUR der Projektrücklage zugeführt werden. Dieser Betrag sollte in die Gebäuderücklage eingestellt werden.

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ergebnisverwendung ein Inflationsausgleich durchgeführt, um den realen Kapitalerhalt zu gewährleisten. Die Höhe des Inflationsausgleichs für 2021 beträgt – bezogen auf das satzungsgemäß zu erhaltende Kapital – 19.596,27 EUR.

 

Das restliche Gesamtergebnis i. H. v. 556.878,09 EUR wird der freien Rücklage zugeführt.

 

 

 

Anlage/n:

1. Feststellung des Jahresergebnisses 2021

2. Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzrechnung 2021

3. Rechenschaftsbericht 2021

4. Schlussbilanz 2021

5. Schlussbericht 2021 des Rechnungsprüfungsamtes

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Feststellung des Jahresergebnisses 2021 Hospital Zum Gr. Heiligen Geist (1667 KB)      
Anlage 2 2 2. Rechenschaftsbericht 2021 Hospital Zum Gr. Heil. Geist (303 KB)      
Anlage 3 3 3. Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzrechnung 2021 Hospital Zum Gr. Heil. Geist (62 KB)      
Anlage 4 4 4. Schlussbilanz 2021 Hospital Zum Gr. Heiligen Geist (65 KB)      
Anlage 5 5 5. Schlussbericht 2021 Hospital Zum Gr. Heiliger Geist (53 KB)      
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Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2021 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt 964.248,75 EUR wird ein Betrag in Höhe von 556.878,09 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 387.774,39 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.

Darüber hinaus wird ein Betrag von 19.596,27 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen.

c) Der Oberbürgermeisterin (für den Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.12.2021) und dem Oberbürgermeister (für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.10.2021) wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.