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Vorlage - VO/10303/22  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2021 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schnackenbeck
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Schnackenbeck, Isabell  DEZERNAT III
   DEZERNAT II
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
25.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2021 sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen (1.-4.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2021 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Reitenden-Diener-Straße 12, Büro 122 im Rathaus eingesehen werden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (5.) beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung der Oberbürgermeisterin und dem Oberbürgermeister entgegenstehen.

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen. Der erzielte Jahresüberschuss ist an die freie und sog. Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 und 1 der Abgabenordnung (AO) zuzuführen. Die über mehrere Jahre greifende Rücklagenbildung setzt jedoch voraus, dass die Überschüsse für eine gemeinnützige satzungsgemäße Verwendung angespart werden.

Für die Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO wurden daher entsprechende Unterkonten gebildet:

 

- Satzungsvermögen

- Gebäuderücklagen

- Vermächtnisse und Nachlässe

- sonstige Rücklagen.

 

Somit können die der Projektrücklage zufließenden Beträge im Rahmen des Ergebnisverwendungsbeschlusses von Anfang an konkret ihrer geplanten Verwendung zugewiesen werden. Ebenso können die bisher aufgelaufenen Beträge der Projektrücklage für konkrete Projekte berücksichtigt und verwendet werden.

 

So kann angesichts der Ertragssituation und des positiven Liquiditätssaldos des Jahresabschlusses 2021 des Hospitals Zum Graal nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Inflationsausgleich für die Jahre 2017 bis 2020 in Gesamthöhe von 32.909,29 EUR nachgeholt werden. Für das Jahr 2021 müsste ein Inflationsausgleich i. H. v. 28.498,31 EUR zugeführt werden, jedoch kann nur anteilig, aufgrund des bereits durch die Nachholung der vorgenannten Jahre und des geringen Liquiditätssaldos, i. H. v. 26.284,77 EUR eine Zuführung erfolgen. Der Restinflationsausgleichsbetrag für 2021 von 2.213,54 EUR wird vorbehaltlich entsprechender Gesamtergebnisse in den Folgejahren nachgeholt.

 

Eine Zuführung für die sog. Projektrücklage kann nicht vorgenommen werden, da das Gesamtergebnis unter Berücksichtigung der Liquidität durch die Nachholung des Inflationsausgleiches sowie des laufenden Jahres vollends aufgezehrt ist.

 

So dass ein Restbetrag vom Gesamtergebnis i. H. v. 548.109,21 EUR der freien Rücklage zugeführt wird.

 

Anlage/n:

1. Feststellung des Jahresergebnisses 2021

2. Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzrechnung 2021

3. Rechenschaftsbericht 2021

4. Schlussbilanz 2021

5. Schlussbericht 2021 des Rechnungsprüfungsamtes

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36,-

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e) mögliche Einnahmen:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Feststellung des Jahresergebnisses 2021 Hospital Zum Graal (1589 KB)      
Anlage 2 2 2. Rechenschaftsbericht 2021 Hospital Zum Graal (234 KB)      
Anlage 3 3 3. Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzrechnung 2021 Hospital Zum Graal (60 KB)      
Anlage 4 4 4. Schlussbilanz 2021 Hospital Zum Graal (64 KB)      
Anlage 5 5 5. Schlussbericht Hospital Zum Graal 2021 (50 KB)      
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Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2021 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt 607.303,27 EUR wird ein Betrag i. H. v. 548.109,21 EUR der freien Rücklage zugeführt.

 

Darüber hinaus wird insgesamt ein Betrag von 59.194,06 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgaberechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stiftung Hospital zum Graal wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Der Oberbürgermeisterin (für den Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.12.2021) und dem Oberbürgermeister (für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.10.2021) wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.