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Vorlage - VO/10302/22  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
25.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließen muss.

 

Der Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg weist für das Haushaltsjahr 2021 einen Überschuss von 9.281.724,45 € aus.

 

Als Anlage (1) ist der Vorlage der Band I der Jahresrechnung beigefügt. Dieser enthält auf Seite 3 die Feststellung des Jahresabschlusses sowie ab Seite 4 den zur Erläuterung des Ergebnisses erstellten Rechenschaftsbericht.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und weiterer Prüfungsschwerpunkte einen Schlussbericht erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (2) beigefügt. Die Prüfung des Jahres 2021 hat zu zwei Prüfungsbemerkungen geführt. Die Stellungnahme der Verwaltung ist dieser Vorlage als Anlage (3) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2021 mit allen detaillierten Auswertungen kann während der Dienstzeit in der Reitenden-Diener-Straße 12, Büro 122 eingesehen werden.

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen, da erstmalig die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren vollständig abgedeckt werden. Aus dem Überschuss des Jahres 2021 kann unter Berücksichtigung der Zuführung der Rücklage Bildungsfonds sowie des Gebührenausgleiches und der Deckung des doppischen Fehlbetrages ein Betrag von 1.255.498,61 EUR der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Jahresergebnisses zugeführt werden.

 

Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass der Jahresabschluss 2021 den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (siehe Ziffer 6 des Schlussberichtes).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 0 €

c)  an Folgekosten: n/a 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage (1) JR-2021 Hansestadt – Bd. 1 mit Rechenschaftsbericht

Anlage (2) Schlussbericht HLG 2021

Anlage (3) Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 JR-2021 Hansestadt - Bd 1mit Rechenschaftsbericht (7917 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Schlussbericht HLG 2021 (1092 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung (77 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2021 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage (1), Seite 3. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt 9.281.724,45  EUR wird ein Betrag in Höhe von 1.255.498,61 EUR der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Jahresergebnisses zugeführt.

 

b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Oberbürgermeisterin (Zeitraum 01.11.2021 bis 31.12.2021) und dem Oberbürgermeister (Zeitraum 01.01.2021 bis 31.10.2021) wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.