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Vorlage - VO/10288/22  

 
 
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Oberbürgermeisterin Kalisch vom 04.07.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi-Koplin
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:30 - Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa  Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
03.11.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird in der Anlage ein anonymisiertes Beschwerdeschreiben vom 04.07.2022 gegen Frau Oberbürgermeisterin Kalisch zur Kenntnis gegeben, welches im Zusammenhang mit Leistungen der Grundsicherung der Hansestadt Lüneburg steht. Das Schreiben wird vom Beschwerdeführer als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnet.

 

Eine gegen die Oberbürgermeisterin eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde ist dem Rat der Hansestadt Lüneburg zur Entscheidung vorzulegen aufgrund § 107 Abs.5 Satz1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), da der Rat Dienstvorgesetzter der Oberbürgermeisterin und folglich für die Entscheidung über eine gegen diese gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde zuständig ist.

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem das Tätigwerden des Dienstvorgesetzten angeregt werden soll und der die Überprüfung des beanstandeten Vorganges zum Ziel hat. Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das persönliche Fehlverhalten eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes.

 

Ist hingegen eine fachliche Überprüfung einer Entscheidung das Ziel, handelt es sich um eine Fachaufsichtsbeschwerde.

 

Der Beschwerdeführer rügt mit Mail vom 04.07.2022 die Nichtberücksichtigung von Beiträgen zu seiner Hausratversicherung.

 

Nach erfolgter Eingangsbestätigung durch das Büro der Oberbürgermeisterin ging eine weitere Mail des Beschwerdeführers am 05.10.2022 ein (s.a. Anlage).

 

I. Persönliches Fehlverhalten

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch war bis zum Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie nicht in den Vorgang involviert und es gab keinen persönlichen Kontakt zwischen dem Beschwerdeführer und Frau Oberbürgermeisterin Kalisch.

 

Ein persönliches Fehlverhalten ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

 

 

II. Fachliche Überprüfung des Sachverhalts

 

Das Dezernat V, Bereich 51, wurde gebeten, eine fachliche Stellungnahme abzugeben:

 

Der Beschwerdeführer hat mit Schreiben vom 15.06.2022 fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.05.2022 eingelegt. Als Begründung wurde eine neue Beitragsrechnung der Hausratversicherung im Bereich 51 – Soziale finanzielle Hilfen- eingereicht, welche am 09.06.2022 durch die Hausratversicherung erstellt wurde.

Mit Bescheid vom 14.07.2022 wurde ein Änderungsbescheid erlassen, in welchem die Kosten der Hausratversicherung bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt wurden. Der Widerspruch hat sich hierdurch erledigt.

 

Der Beschwerdeführer hat mit gleichlautendem Schreiben vom 04.07.2022 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen städtischen Mitarbeiter eingelegt. Jener Mitarbeiter war während des gesamtes Bearbeitungsverlaufs krankheitsbedingt abwesend.

 

Mit Schreiben vom 05.10.2022 rügt der Beschwerdeführer, die 200.- Euro –Covid-19-Pauschale- nicht erhalten zu haben.

Auf Nachfrage teilte der Bereich 51 mit, dass die 200.-€ ausgekehrt wurden; der Betrag wurde vom Beschwerdeführer an die Hansestadt Lüneburg zurücküberwiesen. Es läuft ein Widerspruchsverfahren, in dessen Verlauf eine erneute Auskehrung der 200.-€ in Aussicht gestellt wird.

 

Die vertretungsweise tätigen Mitarbeiter:innen haben adäquat und innerhalb einer angemessenen Zeit auf das Anliegen des Beschwerdeführers reagiert.

 

Ein dienstliches Fehlverhalten ist nicht zu erkennen.

 

Es ergeben sich in fachlicher Hinsicht keine Beanstandungen.

 

III. Fazit

 

Es liegt weder ein persönliches Fehlverhalten noch eine fachlich nicht korrekt getroffene Entscheidung vor.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung über das Rechtsamt hinsichtlich etwaiger Erfolgsaussichten einer Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer wegen Beleidigung, übler Nachrede zum Nachteil der Frau Oberbürgermeisterin Kalisch , §§ 185, 186, 188 (auch in Verbindung mit § 11 Abs. 3) StGB stattgefunden hat.

Die Erfolgsaussichten einer derartigen Strafanzeige wurden – u.a. infolge in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos eingeleiteter Verfahren in gleichgelagerten Fällen- als nicht aussichtsreich angesehen.

Ein Strafverfahren wird daher nicht weiter verfolgt.

 

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

keine

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

keine

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

keine

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

keine

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

keine

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

keine

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

keine

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

keine

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

keine

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 300.-€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

  1. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Oberbürgermeisterin Kalisch vom 04.07.2022 (geschwärzt)
  2. Mail vom 05.10.2022 (geschwärzt)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mail vom 04.07.2022 (26 KB)      
Anlage 2 2 Mail vom 05.10.2022 (24 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 04.07.2022 gegen Frau Oberbürgermeisterin Kalisch, ergänzt um das Schreiben vom 05.10.2022, wird als unbegründet zurückgewiesen.