Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 festgestellt, dass weiterhin ein örtliches relevantes Infektionsgeschehen besteht. Es wurde beschlossen, dass § 182 NKomVG Abs. 2 für die Dauer von drei Monaten angewendet werden kann, um hybride Sitzungen zu ermöglichen.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die im Zusammenhang mit einer Änderung der Hauptsatzung im Sinne von § 64 Absatz 3 Satz 1 NKomVG (Nutzung von Videokonferenztechnik) entstehenden Folgekosten zu ermitteln und diese dem Rat innerhalb der Dreimonatsfrist vorzustellen. Dabei sollte der Aspekt berücksichtigt werden, Sitzungen künftig auch streamen zu können.
Der IT-Bereich der Hansestadt Lüneburg hat mögliche Konzepte erdacht, Kosten geschätzt und eine Einschätzung zur Nutzung abgegeben. Neben der bereits in der Vorlage VO/10137/22 aufgezeigten „Notlösung“ wurden drei Alternativen untersucht.
Konzept 1 sieht Hardwareanschaffungen in Höhe von etwa 3.500 € je vorzuhaltendem System vor, zzgl. Personalkosten für die technische Betreuung aller Sitzungen. Das Konzept wird aufgrund hoher personeller Belastung und Fehleranfälligkeiten nicht empfohlen.
Konzept 2 geht bereits von Hardwarekosten in Höhe von bis zu 7.000 € je System aus. Hinzu kämen Personalkosten für Medientechniker und Moderator, so dass von einem hohen Personaleinsatz vor Ort auszugehen ist.
Konzept 3 geht von Anschaffungskosten von mindestens 20.000 € aus. Durch umfangreiche Programmierungen kann möglicherweise der zusätzliche Personaleinsatz reduziert werden.
Da es sich bei den vorstehenden Konzepten lediglich um Denkmodelle handelt, die weder in personeller noch in finanzieller Hinsicht abschließend beurteilt werden können, hat der IT-Bereich einen Dienstleister beauftragt, ein professionelles Konzept zu erstellen und die Kosten hierfür zu ermitteln. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.
Von einer Änderung der Hauptsatzung sollte abgesehen werden, solange die Folgekosten nicht sicher ermittelt werden konnten.
Sofern das örtliche Infektionsgeschehen als rückläufig betrachtet und damit als nicht mehr relevant eingeschätzt wird, kann der Rat zu Präsenzsitzungen zurückkehren.
Die Verwaltung empfiehlt jedoch angesichts der noch immer hohen Infektionszahlen und dem prognostizierten Anstieg der Fallzahlen für den Herbst, Sitzungen unter Nutzung von Videokonferenztechnik erneut über die Regelungen des § 182 NKomVG zu ermöglichen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 142,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Es wird gem. § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit einer Änderung der Hauptsatzung im Sinne von § 64 Absatz 3 Satz 1 NKomVG entstehenden Folgekosten, die aktuell durch einen externen Dienstleister ermittelt werden, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorzustellen und einschließlich der für die Umsetzung erforderlichen Stellen für das Haushaltsjahr 2023 zu berücksichtigen.
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