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Vorlage - VO/10225/22  

 
 
Betreff: Besetzung der Dezernatsleitung für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Künzel, Katharina
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
07.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Vorlage VO/10225/22 wird fortgeschrieben. Die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung sind in Fettdruck hervorgehoben.

 

Mit Ablauf des 30.04.2022 hat die bisherige Stadträtin für Bildung, Jugend und Soziales, Frau Steinrücke, die Hansestadt Lüneburg verlassen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 01.03.2022 beschlossen (VO/09976/22), die Stelle der Dezernatsleitung für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur auszuschreiben. Das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren wird durch die Personalberatungsgesellschaft zfm Bonn, Herr Mastiaux, begleitet, die neben der üblichen Veröffentlichung der Anzeige auch eine Direktansprache von Kandidaten:innen vorgenommen hat.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 03.04.2022 sind 29 Bewerbungen eingegangen. Das weitere Vorgehen wurde mit Vorlage VO/10125/22 beschrieben.

Die Personalberatungsgesellschaft zfm Bonn hat nach der Ratssitzung am 23.06.2022 die Direktansprache von Kandidaten:innen fortgeführt und nach Durchführung weiterer Gespräche einen geeigneten Kandidaten vorgestellt. Auf eine weitere Beteiligung der Findungskommission im Rahmen des Auswahlprozesses wird daher verzichtet. Rechtliche Hindernisse stehen einem Verzicht auf die Mitwirkung der Findungskommission im Übrigen nicht entgegen. Gemäß § 109 Absatz 1 NKomVG steht das Vorschlagsrecht für die Wahl der Beamtinnen und Beamten auf Zeit exklusiv der Oberbürgermeisterin als Hauptverwaltungsbeamtin der Hansestadt Lüneburg zu. Eine Beteiligung der Ratsmitglieder ist bei der Vorauswahl gesetzlich nicht vorgesehen. Die Oberbürgermeisterin ist somit allein Herrin des in ihren Wahlvorschlag mündenden Auswahlwahlverfahrens und insbesondere dahingehend frei, welche Personen und/oder welches Gremium sie hierfür beratend hinzuzieht. Auch entsprechende Änderungen im laufenden Verfahren sind rechtlich nicht zu beanstanden. Unberührt bleibt selbstverständlich die Beteiligung des Verwaltungsausschusses im Rahmen seiner Vorbereitungspflicht, die durch diese Vorlage bzw. die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.09.2022 sichergestellt ist.

 

Nach Abschluss weiterer Gespräche schlägt die Oberbürgermeisterin Frau Kalisch Herrn Florian Forster für die Position der Dezernatsleitung für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur vor. Herr Forster hat sich dem Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2022 präsentiert. Frau Oberbürgermeisterin Kalisch beabsichtigt, Herrn Forster zur Wahl im Rat der Hansestadt Lüneburg am 15.09.2022 vorzuschlagen.

 

Nach § 109 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird eine Beamtin auf Zeit/ein Beamter auf Zeit auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin vom Rat für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Die Wahl erfordert im ersten Wahlgang die Mehrheit der Mitglieder des Rates. Wird diese nicht erreicht, so ist der Vorschlag abgelehnt.

Die Stadtrat für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B4 sowie eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) in Höhe von 186 €/monatlich.

 

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: ca 110.000 € jährlich

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja   X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Kalisch Herrn Florian Forster für eine achtjährige Amtszeit (der konkrete Dienstbeginn befindet sich in der Abstimmung) zum Dezernenten für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur.

 

Gem. § 109 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit und eine dem Amt entsprechende Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B4 Bundesbesoldungsordnung sowie eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) in Höhe von 186 €/monatlich.