Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten ist in der Satzung „Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist“, festgelegt. Letztmalig wurde sie in der Ratssitzung am 26.11.2020 geändert (VO/9290/20).
Für die Unterbringung des vorstehenden Personenkreises betreibt und unterhält die Hansestadt Lüneburg mehrere Unterkünfte als öffentliche Einrichtung mit dem Titel „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende.
Die bestehenden Einrichtungen lauten wie folgt:
Unterkunft August-Wellenkampstraße 33 („Bilmer Berg) Unterkunft Bernsteinstraße 55 („Papenburg II / Ochtmissen) Unterkunft Papenburg 12 („Papenburg I“ /Ochtmissen) Unterkunft Lüneburger Straße 2b (Rettmer) Unterkunft Schaperdrift 39 -49 (Oedeme) Unterkunft Ochtmisser Kirchsteig Unterkunft Dahlenburger Landstraße 63 (nur für Familien) Unterkunft Goseburgstraße 18 Mehrere ehemalige Bundeswehrwohnungen (Liegenschaften der „BlmA) Untergebracht werden zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Ferner werden Personen mit Leistungsansprüchen vom Jobcenter (SGB II), vom Sozialamt (SGB XII) sowie auch erwerbstätige Personen ohne Sozialleistungsansprüche untergebracht. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Die Unterbringung erfolgt mittels gefahrenabwehrrechtlichem Einweisungsbescheid nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Für die Inanspruchnahme der von der Hansestadt zur Verfügung gestellten jeweiligen Unterkunft entstehen Benutzungsgebühren. Diese werden per Bescheid gegenüber der eingewiesenen Person, der Benutzerin bzw. dem Benutzer, erhoben. Die erhobenen Benutzungsgebühren sind von der Benutzerin bzw. vom Benutzer zu erstatten. Die Benutzungsgebühren sind regelmäßig zu überprüfen.
Im Zuge der Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine wurde die Notunterkunft Wilschenbrucher Weg errichtet. Um die Gebühren der Notunterbringung von den dort untergebrachten Geflüchteten ebenfalls erheben zu können, ist die Änderung der Satzung auch diesbezüglich erforderlich.
Gebührenbedarfsberechnung 2022 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung Obdachlosigkeit und Schutzsuchende
Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung ‚Obdachlosigkeit und Schutzsuchende‘ wurde nach Maßgabe des § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.
Die durch die Hansestadt bewirtschafteten Unterkünfte für Obdachlosigkeit und Schutzsuchende stellen eine öffentliche Einrichtung dar. Die Unterkünfte weisen eine standardisierte und gleichwertige Ausstattung aus, so dass die Satzung und die dementsprechende Gebührenkalkulation eine einheitliche Benutzungsgebühr für sämtliche Unterkünfte berücksichtigt. Die Benutzungsgebühr wird je untergebrachte Person erhoben und besteht aus zwei Bestandteilen, welche zum einen die Kosten der Unterkunft und zum anderen die entstandenen Nebenkosten darstellen. Lediglich die Notunterkunft Wilschenbrucher Weg weist andere Standards auf und es fallen nur Nebenkosten an, die umzuverteilen sind. Aufgrund dessen wird die Notunterkunft gesondert abgebildet.
Die Höhe der Gebühr 2022 für Benutzung und Nebenkosten für die Unterkünfte beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten und dem satzungsgebenden Organ der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorzulegenden Gebührenkalkulation:
– Benutzungsgebühr pro Platz und Monat 240,- €
– Nebenkosten pro Platz und Monat 74,- € __________________________________________ Summe pro Platz und Monat 314,- €
Die Höhe der Gebühr 2022 für Benutzung und Nebenkosten für die Notunterkunft Wilschenbrucher Weg beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten und dem satzungsgebenden Organ der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorzulegenden Gebührenkalkulation:
– Benutzungsgebühr pro Platz und Monat 0,- €
– Nebenkosten pro Platz und Monat 76,- € ___________________________________________ Summe pro Platz und Monat 76,- €
Die detaillierte Gebührenbedarfsberechnung ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Die bisherige ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften‘ soll mit Bekanntgabe der neuen Satzung im Amtsblatt außer Kraft treten.
Die Benutzungsgebühren gem. der ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist‘ (Anlage 2) soll dementsprechend mit Bekanntgabe im Amtsblatt in Kraft treten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 210 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 3321120/3321130/54053 Produkt / Kostenträger: 315401 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung Anlage 2 Entwurf der Satzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist
Beschlussvorschlag: Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften und der Notunterkunft für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist, wird beschlossen. Sie tritt nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
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