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Vorlage - VO/10222/22  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:Bereich 54 - Integration und Teilhabe Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Simkes, Ute  30 - Rechtsamt
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
01.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten ist in der Satzung

„Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist“, festgelegt. Letztmalig wurde sie in der Ratssitzung am 26.11.2020 geändert (VO/9290/20).

 

Für die Unterbringung des vorstehenden Personenkreises betreibt und unterhält die Hansestadt Lüneburg mehrere Unterkünfte als öffentliche Einrichtung mit dem Titel „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende.

 

Die bestehenden Einrichtungen lauten wie folgt:

 

Unterkunft August-Wellenkampstraße 33 („Bilmer Berg)

Unterkunft Bernsteinstraße 55 („Papenburg II / Ochtmissen)

Unterkunft Papenburg 12 („Papenburg I“ /Ochtmissen)

Unterkunft Lüneburger Straße 2b (Rettmer)

Unterkunft Schaperdrift 39 -49 (Oedeme)

Unterkunft Ochtmisser Kirchsteig

Unterkunft Dahlenburger Landstraße 63 (nur für Familien)

Unterkunft Goseburgstraße 18

Mehrere ehemalige Bundeswehrwohnungen (Liegenschaften der „BlmA)

Untergebracht werden zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

 

Ferner werden Personen mit Leistungsansprüchen vom Jobcenter (SGB II), vom Sozialamt (SGB XII) sowie auch erwerbstätige Personen ohne Sozialleistungsansprüche untergebracht. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Die Unterbringung erfolgt mittels gefahrenabwehrrechtlichem Einweisungsbescheid nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).

 

Für die Inanspruchnahme der von der Hansestadt zur Verfügung gestellten jeweiligen Unterkunft entstehen Benutzungsgebühren. Diese werden per Bescheid gegenüber der eingewiesenen Person, der Benutzerin bzw. dem Benutzer, erhoben. Die erhobenen Benutzungsgebühren sind von der Benutzerin bzw. vom Benutzer zu erstatten. Die Benutzungsgebühren sind regelmäßig zu überprüfen.

 

Im Zuge der Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine wurde die Notunterkunft Wilschenbrucher Weg errichtet. Um die Gebühren der Notunterbringung von den dort untergebrachten Geflüchteten ebenfalls erheben zu können, ist die Änderung der Satzung auch diesbezüglich erforderlich.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2022 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung Obdachlosigkeit und Schutzsuchende

 

Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung ‚Obdachlosigkeit und Schutzsuchende‘ wurde nach Maßgabe des § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.

 

Die durch die Hansestadt bewirtschafteten Unterkünfte für Obdachlosigkeit und Schutzsuchende stellen eine öffentliche Einrichtung dar. Die Unterkünfte weisen eine standardisierte und gleichwertige Ausstattung aus, so dass die Satzung und die dementsprechende Gebührenkalkulation eine einheitliche Benutzungsgebühr für sämtliche Unterkünfte berücksichtigt. Die Benutzungsgebühr wird je untergebrachte Person erhoben und besteht aus zwei Bestandteilen, welche zum einen die Kosten der Unterkunft und zum anderen die entstandenen Nebenkosten darstellen.

Lediglich die Notunterkunft Wilschenbrucher Weg weist andere Standards auf und es fallen nur Nebenkosten an, die umzuverteilen sind. Aufgrund dessen wird die Notunterkunft gesondert abgebildet.

 

Die Höhe der Gebühr 2022 für Benutzung und Nebenkosten für die Unterkünfte beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten und dem satzungsgebenden Organ der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorzulegenden Gebührenkalkulation:

 

– Benutzungsgebühr pro Platz und Monat      240,- €

 

– Nebenkosten pro Platz und Monat                 74,- €

__________________________________________

Summe pro Platz und Monat                        314,- €

 

 

Die Höhe der Gebühr 2022 für Benutzung und Nebenkosten für die Notunterkunft Wilschenbrucher Weg beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten und dem satzungsgebenden Organ der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorzulegenden Gebührenkalkulation:

 

– Benutzungsgebühr pro Platz und Monat          0,- €

 

– Nebenkosten pro Platz und Monat                 76,- €

___________________________________________

Summe pro Platz und Monat                            76,- €

 

Die detaillierte Gebührenbedarfsberechnung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die bisherige ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften‘ soll mit Bekanntgabe der neuen Satzung im Amtsblatt außer Kraft treten.

 

Die Benutzungsgebühren gem. der ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist‘ (Anlage 2) soll dementsprechend mit Bekanntgabe im Amtsblatt in Kraft treten.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Einrichtung dient der Unterbringung und der Versorgung von schutzbedürften vertriebenen oder geflüchteten, obdachlosen Personen. Durch die Unterbringung in Unterkünften und der sozialarbeiterischen Betreuung wird die Integration in die Gesellschaft ermöglicht. Zugänge zum sozialen Netz werden ermöglicht.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 210

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 3321120/3321130/54053 

 Produkt / Kostenträger: 315401

 Haushaltsjahr: 2022

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung

Anlage 2 Entwurf der Satzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022_08_23_AD315_Gebührensätze inkl. Notunterkunft 2022 (55 KB)      
Anlage 2 2 2022_08_23_Entwurf Satzung_ Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen 2022 (202 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften und der Notunterkunft für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist, wird beschlossen. Sie tritt nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.