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Vorlage - VO/10215/22  

 
 
Betreff: überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Einrichtung und Betrieb von Notunterkünften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   05S - Sport
   Fachbereich 5a - Soziales und Integration
   Bereich 50 - Service und Finanzen
   Bereich 54 - Integration und Teilhabe
   Bereich 81 - Hochbau & Technik
   Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
   09 - Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In Folge des Ukraine-Krieges werden in den nächsten Wochen und Monaten weitere Vertriebene erwartet, für deren Unterbringung Sorge zu tragen ist.

 

Im Frühjahr wurden mit dem Landkreis Gespräche geführt, in denen der Landkreis seine Einschätzung deutlich machte, dass auf weitere, vorbereitende Maßnahmen zur Einrichtung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten verzichtet werden solle. Die Anzahl der Geflüchteten hat sich jedoch anders entwickelt.

 

Für die weitere Aufnahme von Vertriebenen und Geflüchteten aus der Ukraine hat die Hansestadt Lüneburg im Haushalt 2022 Finanzmittel in Höhe von 672.000 € für zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen sowie Mittel in Höhe von 4.309.000 € für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereitgestellt. Diese Aufwendungen sollten vollständig im Rahmen des Lüneburgvertrages vom Landkreis erstattet werden. Zu diesem Zeitpunkt waren weder der Umfang noch die Dauer der kriegerischen Auseinandersetzung absehbar.

 

Aktuell wurde für die Hansestadt Lüneburg angekündigt, dass in den nächsten Wochen weitere etwa 110 Personen aus der Flüchtlingsunterkunft in Sumte aufzunehmen sind. Hinzu kommen ggf. weitere Vertriebene und Geflüchtete, die ihren Aufenthalt in Lüneburg wählen. Mit weiteren Zuweisungen muss gerechnet werden. Die genaue Anzahl der für Lüneburg zu erwartenden schutzbedürftigen Personen ist noch nicht bekannt. 

 

Die bereits im Mai 2022 eingerichtete Notunterkunft am Wilschenbrucher Weg 84 mit einer maximalen Kapazität von 100 Personen wird durch die aktuell anstehenden Zuweisungen nahezu ausgelastet sein und auch in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgte bereits eine Nachverdichtung in den Zimmern.

Weder auf dem Wohnungsmarkt noch in der Hotellerie standen und stehen kurzfristig entsprechende Kapazitäten zur Verfügung. Die Prüfung der leerstehenden Gewerbeimmobilien hatte ebenfalls zum Ergebnis, dass diese baulich nicht geeignet waren und teilweise nur durch massive bauliche Eingriffe eine Notunterbringung einzurichten wäre. Dies hätte neben dem immensen finanziellen Aufwand auch einen erheblichen zeitlichen Vorlauf bedeutet, so dass weder erforderliche sicherheitsrelevante Sanierungen noch die Errichtung von Einrichtungen in Containerbauweise vor dem Wintereinbruch umsetzbar wäre.

 

Somit steht die Hansestadt Lüneburg wie auch andere Kommunen vor der belastenden Situation, kurzfristige Unterkunftsmöglichkeiten (Notunterkünfte) in Sporthallen temporär herzurichten.

 

Die Bewertung der städtischen Sporthallen hat ergeben, dass u.a. die Sporthalle Im Grimm an der Grundschule Hermann-Löns grundsätzlich für diese kurzfristige Umnutzung geeignet wäre. Grund hierfür ist u.a. die Größe als Dreifeldhalle, der nahegelegene Bolzplatz als Außenfläche und dass bereits jetzt im Vergleich zu anderen Hallen eine verhältnismäßig hohe Anzahl an Sanitärvorrichtungen vorhanden ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft auch noch andere Hallen temporär umzurüsten sind. 

 

Für den Schul- und Vereinssport ist die Hansestadt Lüneburg bemüht Ausweichmöglichkeiten für die Dauer der Belegung zu finden.

 

Die Umwandlung der Dreifeld-Sporthalle in eine Notunterkunft sieht vor, dass dort 28 Wohn-/Schlafparzellen mit je 5 x 4 Meter Ausmaß durch mit Sichtschutzfolien bespannte Bauzäune abgetrennt werden.

 

Die Wohn-/Schlafparzellen werden ausgestattet für jeweils 3-4 Personen mit (Doppelstock-) Betten, einem Tisch und Stühlen sowie ggf. einer Verstaumöglichkeit.

 

Ein weiterer Teil der Sporthalle wird mit Tischen und Stühlen als Speisebereich hergerichtet.

 

Vorgesehen ist eine maximale Belegung mit 80 bis 100 Personen. Der Sanitärbereich wird aufgestockt durch WC-Container im Außenbereich.

 

Die Herrichtung erfolgt in der Form, dass sowohl ein kurzfristiger Aufbau mit ggf. Umgestaltungsmöglichkeiten sowie ein schneller reversibler Rückbau möglich ist, sobald der Bedarf wieder entfällt.

 

Die Aufnahme des Betriebs soll spätestens zum 01.10.2022 sichergestellt sein und ist zunächst für die Dauer von 3- 4 Monaten vorgesehen. Sollte sich der Bedarf vorab reduzieren, kann die Sporthalle in kürzester Zeit wieder für den Schul- und Vereinssportbetrieb hergerichtet werden.

 

Wie bereits bei der Notunterkunft am Wilschenbrucher Weg ist auch hier die Betriebsführung durch einen Wohlfahrtsverband vorgesehen, welcher die Koordination und Leitung vor Ort übernimmt. Ebenso stellt der Wohlfahrtsverband in Abstimmung mit der Stadt den Sicherheitsdienst, die Reinigung der Gemeinschaftsflächen und das Catering sicher. Für die persönliche Wäsche stehen den Bewohner:innen einige Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung. Bettwäsche und Handtücher werden durch eine Wäscherei gereinigt, da nicht ausreichend Trocknungsmöglichkeiten vor Ort vorhanden sind.

 

Für die Flüchtlingssozialarbeit stellt die Hansestadt Personal, wobei zu berücksichtigen ist, dass hierzu noch Stellenbesetzungsverfahren durchzuführen sind.

 

Da die Aufnahme von Vertriebenen und Geflüchteten zum jetzigen Zeitpunkt unausweichlich scheint und nicht absehbar ist, wie kurzfristig weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen sind, wird die Hansestadt im Zuge der jetzt anstehenden Beschaffungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Dringlichkeit bereits ein Einrichtungskontingent an Mobiliar (v.a. Betten, Matratzen) beschaffen.

 

Es entsteht ein überplanmäßiger Finanzbedarf für folgende Positionen:

 

  • Ersteinrichtung der Notunterkunft (Abtrennungen, Bodenschutz, Elektro,

Anschluss Sanitärcontainer…)  sowie Rückbau                     einmalig           ca.  72.000

 

  • Möblierung (Etat für Möbelbeschaffung inkl. Lagerbestand)   einmalig          ca. 70.000 €

 

  • Erstausstattungs-Kit Hygieneartikel Bewohner                        einmalig            ca. 2.000 €

 

  • Anmietung von Sanitärcontainer                                                                 ca. 1.600 €/mtl. 

 

  • Betriebsführung             ca. 20.489 €/ mtl.

 

  • Catering für Vollverpflegung mit Speisen und Getränken

einschl. Zubereitung, Verteilung, Spüldienst, Hygienereinigung

und ggf. Babynahrung

21,66 Euro/ Person, im Mittel 50 Personen                    ca. 32.950 €/mtl.                              

 

  • 24 Stunden-Sicherheitsdienst (einschl. Brandwache)                               ca. 35.000 €/mtl.

 

  • Unterhaltsreinigung

der Gemeinschaftsflächen, Sanitärbereiche und Bürofläche                    ca. 15.000 /mtl.

inkl. Beschaffung der Hygieneartikel (Toilettenpapier etc)

 

     

  • Wäschereidienst sowie Bereitstellung von Bettwäsche und Handtücher   ca. 2.500/mtl.

 

  • erhöhte Betriebskosten für Heizung, Wasser, Strom und Müllentsorgung ca. 2.400 €/mtl.

 

  • Schülertransportkosten zu ggf. anderen Sporteinrichtungen                      ca. 2.000 €/mtl.

 

Insgesamt beläuft sich der Bedarf auf mtl. 112.000 Euro, mithin für Oktober bis Dezember auf 336.000 Euro. Hinzu kommen die einmaligen Kosten in Höhe von 144.000 Euro. Somit beläuft sich der überplanmäßige Bedarf für das Jahr 2022 (ohne Personalkosten für Flüchtlingssozialarbeit) auf 480.000 Euro.

 

Die Aufwendungen für die Ersteinrichtung, die Möblierung, die Miete für die Sanitärcontainer, den Sicherheitsdienst, die Unterhaltsreinigung und die Betriebskosten werden vom Bereich Gebäudewirtschaft getragen. Hierfür sind vorerst 305.000 € zur Verfügung zu stellen. Die übrigen Aufwendungen werden vom Bereich Asyl und Integration getragen, hier müssen vorerst 175.000 € zur Verfügung gestellt werden.

 

Die anfallenden Aufwendungen können aufgrund eines vollzogenen Rechtskreiswechsels zum 01.06.2022 nicht mehr durch Erstattungen im Rahmen des Lüneburgvertrages gedeckt werden. Seitdem stehen Geflüchteten aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld bei Erwerbsfähigkeit) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) statt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Die Aufwendungen für die Notunterkünfte, die Unterbringung der aus der Ukraine Geflüchteten sowie die Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetztes (vor dem Rechtskreiswechsel) sind über den Lüneburgvertrag beim Landkreis weiterhin abrechenbar.

 

Eine anteilige Deckung der entstehenden Aufwendungen nach dem Rechtskreiswechsel soll von den hilfeberechtigten Personen in der Notunterkunft durch Abtretungserklärung der Regelsatzanteile für Verpflegung direkt vom Jobcenter bzw. durch die städtische Leistungsabteilung erfolgen.

Hierzu bedarf es einer weiteren Satzungsanpassung zur Gebührenerhebung (analog VO/10222/22) für die Sporthalle Im Grimm, welche von der Verwaltung für die kommenden Sitzungen erarbeitet wird.

 

Somit ist zunächst ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 480.000 € bereitzustellen.

 

Die Deckung kann aus folgenden Positionen bereitgestellt werden:

 

  • Familie im Zentrum 40.000 €
  • Übermittagsbetreuung in Grundschulen (GTS) 118.000 €
  • Jugendarbeit 17.000 €
  • Instandhaltung GS Hermann Löns 50.000 €
  • Instandhaltung Aula Gymn. Herderschule 150.000 €
  • Instandhaltung Neue Sülze 32-34 50.000 €
  • Allgemeine Bauunterhaltung 55.000 €

 

 

Nachrichtlich: Die zusätzlich in den Haushalt aufgenommen Mittel für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 672.000 € wurden bereits vollumfänglich für die bereits im Mai 2022 eingerichtete Notunterkunft am Wilschenbrucher Weg 84 in Anspruch genommen bzw. reichen nicht aus um die aufgewendeten Mittel abzudecken. Da die Gegenfinanzierung über den Lüneburgvertrag nicht mehr in voller Höhe erfolgen wird, sind diese Mindereinnahmen ebenfalls abzudecken. Über den Eigenanteil an der Notunterkunft am Wilschenbrucher Weg sowie dessen Deckung wird in einer gesonderten Vorlage berichtet und zu beschließen sein.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

 

-           

Die Einrichtung dient der Unterbringung und der Versorgung von schutzbedürften vertriebenen oder geflüchteten, obdachlosen Personen.

 

Zeitgleich entfällt für den Schul- und Vereinssport temporär eine Sporteinrichtung.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): nicht ermittelbar t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

     x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:               208 Euro

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 425.000 Euro (ohne Personalkosten)

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, durch Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel 

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 54076 (FB 8 305.000 €) / 54030 (FB 5 175.000 €)

 Produkt / Kostenträger:                         31540103

 Haushaltsjahr:                                    2022

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

Anlagen: keine

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Einrichtung einer temporären Notunterkunft in einer Sporthalle wird zugestimmt.

 

Für die Vorbereitung zur Aufnahme von Vertriebenen und Geflüchteten werden für das Jahr 2022 überplanmäßige Mittel in Höhe von 480.000 Euro gemäß § 117 NKomVG bereitgestellt. Die Deckung erfolgt für den Bereich Asyl und Integration aus Minderaufwendungen für die Übermittagsbetreuung in den Grundschulen (118.000 €, SK 4318020, KST 55720, KT 21100103) Familie im Zentrum (40.000 €, SK 4318190, KST 55012, KT 31560102) und Jugendarbeit (SK 4318101, KST 55012, 36600102). Die Deckung für den Bereich Gebäudewirtschaft erfolgt aus der Instandhaltung GS Hermann-Löns (50.000 €, SK 4211734, KST 55630, KT 21100102), Instandhaltung Aula Gymn. Herderschule (150.000 €, SK 4211734, KST 56205, KT 21800102), Instandhaltung Neue Sülze 32-34 (50.000 €, SK 4211734, KST 81206, KT 11103502) und der allgemeinen Bauunterhaltung (55.000 €, SK 4221711, KST 81220, KT 11103502).