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Sachverhalt: Das Amt der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates als allgemeine Stellvertretung der Oberbürgermeisterin wird zum 01.02.2023 vakant. Bei der Position der allgemeinen Stellvertretung handelt es sich um eine besondere Vertrauensposition für die Zusammenarbeit mit der Oberbürgermeisterin.
Nach § 81 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die allgemeine Stellvertretung a) einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit zu übertragen (Übertragung) oder, soweit nicht einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit diese Aufgabe übertragen worden ist b) eine Person, die bei der Kommune beschäftigt ist, mit der allgemeinen Stellvertretung zu beauftragen (Beauftragung).
Die Übertragung des Amtes der allgemeinen Stellvertretung auf eine Beamtin oder einen Beamten auf Zeit erfolgt nach § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin durch Wahl des Rates der Hansestadt Lüneburg. Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG führt die allgemeine Stellvertreterin/der allgemeine Stellvertreter die Bezeichnung Erste Stadträtin oder Erster Stadtrat. Die Erste Stadträtin/der Erste Stadtrat erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B5 sowie nach § 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von aktuell 246 EUR/monatlich. Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben. Der Rat kann von einer solchen Ausschreibung nach § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 NKomVG jedoch absehen, wenn der Rat dieses im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin mit der Absicht beschließt, eine Beamtin oder einen Beamten auf Zeit der Kommune unter Beibehaltung ihrer oder seiner bisherigen Fachgebietszuständigkeit zur allgemeinen Stellvertreterin oder zum allgemeinen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl erfordert im ersten Wahlgang die Mehrheit der Mitglieder des Rates.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch schlägt als allgemeine Vertretung Herrn Markus Moßmann (Stadtrat für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht) vor. Er ist bereits seit Mai 2010 bei der Hansestadt Lüneburg als Stadtrat für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht tätig. Seine derzeitige Wahlzeit endet am 02.05.2026. Herr Stadtrat Moßmann hat sich Stadtrat für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht bei der Hansestadt Lüneburg außerordentlich bewährt und sehr gute Leistungen gezeigt. Herr Stadtrat Moßmann erhält zurzeit eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B4. Im Falle einer Wahl von Herrn Moßmann zum Ersten Stadtrat der Hansestadt Lüneburg wäre der Stellenplan entsprechend anzupassen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: rund 120.000 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: 1. Gem. § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 NKomVG wird von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates, gleichzeitig Dezernent/in für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht, abgesehen, da die Stelle mit dem bisherigen Dezernenten für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht, Herrn Markus Moßmann, besetzt werden soll. Das Amt der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrats als allgemeine/r Stellvertreter/in der Oberbürgermeisterin wird mit Wirkung vom 01.02.2023 auf die Stelle der/des Dezernenten/in für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht übertragen. Die Stelle des Dezernats III mit dem Amt Erste Stadrätin/ Erster Stadtrat ist deshalb im Stellenplan künftig anstatt der Stelle der/des Dezernenten/in II nach Besoldungsgruppe B5 auszuweisen.
2. Herr Markus Moßmann wird für eine Amtszeit von 8 Jahren (01.02.2023 bis 31.01.2031) als Erster Stadtrat gewählt. Herr Moßmann erhält Dienstbezüge der Besoldungsgruppe B5 sowie eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 246 EUR/monatlich.
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