Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10211/22  

 
 
Betreff: Zuordnung des Amtes der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates zu der Stelle des Dezernenten für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht; Absehen von der Ausschreibung dieser Stelle sowie Wahl des derzeitigen Stadtrates Markus Moßmann zum Ersten Stadtrat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Künzel, Katharina
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
16.08.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Amt der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates als allgemeine Stellvertretung der Oberbürgermeisterin wird zum 01.02.2023 vakant.

Bei der Position der allgemeinen Stellvertretung handelt es sich um eine besondere Vertrauensposition für die Zusammenarbeit mit der Oberbürgermeisterin.

 

Nach § 81 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die allgemeine Stellvertretung

a)      einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit zu übertragen (Übertragung)

oder, soweit nicht einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit diese Aufgabe übertragen worden ist

b)      eine Person, die bei der Kommune beschäftigt ist, mit der allgemeinen Stellvertretung zu beauftragen (Beauftragung).

 

Die Übertragung des Amtes der allgemeinen Stellvertretung auf eine Beamtin oder einen Beamten auf Zeit erfolgt nach § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin durch Wahl des Rates der Hansestadt Lüneburg. Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG führt die allgemeine Stellvertreterin/der allgemeine Stellvertreter die Bezeichnung Erste Stadträtin oder Erster Stadtrat. Die Erste Stadträtin/der Erste Stadtrat erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B5 sowie nach § 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von aktuell 246 EUR/monatlich. Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben. Der Rat kann von einer solchen Ausschreibung nach § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 NKomVG jedoch absehen, wenn der Rat dieses im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin mit der Absicht beschließt, eine Beamtin oder einen Beamten auf Zeit der Kommune unter Beibehaltung ihrer oder seiner bisherigen Fachgebietszuständigkeit zur allgemeinen Stellvertreterin oder zum allgemeinen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl erfordert im ersten Wahlgang die Mehrheit der Mitglieder des Rates.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch schlägt als allgemeine Vertretung Herrn Markus Moßmann (Stadtrat für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht) vor. Er ist bereits seit Mai 2010 bei der Hansestadt Lüneburg als Stadtrat für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht tätig. Seine derzeitige Wahlzeit endet am 02.05.2026.

Herr Stadtrat Moßmann hat sich Stadtrat für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht bei der Hansestadt Lüneburg außerordentlich bewährt und sehr gute Leistungen gezeigt.

Herr Stadtrat Moßmann erhält zurzeit eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B4.

Im Falle einer Wahl von Herrn Moßmann zum Ersten Stadtrat der Hansestadt Lüneburg wäre der Stellenplan entsprechend anzupassen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: rund 120.000 €

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 NKomVG wird von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates, gleichzeitig Dezernent/in für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht, abgesehen, da die Stelle mit dem bisherigen Dezernenten für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht, Herrn Markus Moßmann, besetzt werden soll.

Das Amt der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrats als allgemeine/r Stellvertreter/in der Oberbürgermeisterin wird mit Wirkung vom 01.02.2023 auf die Stelle der/des Dezernenten/in für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht übertragen. Die Stelle des Dezernats III mit dem Amt Erste Stadrätin/ Erster Stadtrat ist deshalb im Stellenplan künftig anstatt der Stelle der/des Dezernenten/in II nach Besoldungsgruppe B5 auszuweisen. 

 

2. Herr Markus Moßmann wird für eine Amtszeit von 8 Jahren (01.02.2023 bis 31.01.2031) als Erster Stadtrat gewählt. Herr Moßmann erhält Dienstbezüge der Besoldungsgruppe B5 sowie eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 246 EUR/monatlich.