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Vorlage - VO/10139/22  

 
 
Betreff: Resolution gegen die Erweiterung des Designer Outlets Soltau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Beye
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Beye, Florian  DEZERNAT I
   Bereich 61 - Stadtplanung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.06.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Soltau und die Mutschler-Gruppe beabsichtigen, das Designer Outlet Soltau (DOS) von bisher 9900 auf 15.000 Quadratmeter Verkaufsfläche zu erweitern. Diese ist im Landes-Raumordnungsprogramm bisher auf 10.000 Quadratmeter limitiert – und dies auch nur aufgrund einer Ausnahmeregelung im Landesraumordnungsprogramm von 2008.

 

Mit Schreiben vom 7. Juni 2022 hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Lüneburg als obere Raumordnungsbehörde das Raumordnungsverfahren (ROV) für das DOS eingeleitet. Das Raumordnungsverfahren ist ein erster Prüfschritt für größere Einzelhandelsprojekte dieser Art. Als ersten Schritt hat das ArL nun das Beteiligungsverfahren gestartet. Öffentliche Stellen wie Städte, Gemeinden und Landkreise aus der Region sowie Fachbehörden und -verbände sind zur Stellungnahme aufgefordert. Die Frist für das Einreichen der Stellungnahmen endet am 19. August. Bis dahin hat auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Hinweise und Bedenken zum Vorhaben beim ArL Lüneburg vorzutragen.

 

Schon im November 2020 hatte das ArL das Raumordnungsverfahren angekündigt. Die Hansestadt Lüneburg hat am 10. Dezember 2020 in einer Stellungnahme Hinweise zum Untersuchungsrahmen gegeben. Darin wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass

-          Funktion, Bestand und Weiterentwicklung der zentralen Orte, insbesondere Oberzentren,

-          sortimentsbezogene Auswirkungen auf Einzelhandelsumsätze,

-          die Schwächung von Einzelhandel und Tourismus durch die Corona-Pandemie,

-          Auswirkungen des Online-Handels,

-          kumulierende Effekte

darzulegen und zu bewerten sind. Zudem sind auch Einflüsse auf das Verkehrsaufkommen und die Umwelt darzulegen. Angesichts der absehbar anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde ein Aussetzen der Erhebungen für 2 Jahre gefordert.

 

Nun liegen die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren vor. Nach erster oberflächlicher Durchsicht enthalten diese auch Erhebungen und Bewertungen zu allen raumordnungsrelevanten Aspekten. Eine eingehende Auswertung und fachliche Bewertung der vorgelegten Unterlagen durch unterschiedliche Bereiche der Verwaltung wird jetzt erfolgen.

 

Dabei steht weiterhin das Ziel im Vordergrund, die herausragende Bedeutung der historischen Lüneburger Innenstadt für den Handel und den Tourismus in der Region zu sichern.  Bereits in der Vergangenheit hatte der Rat der Hansestadt Lüneburg eine Erweiterung des DOS ablehnend diskutiert.

 

Die Innenstädte auch der anderen umliegenden Städte leiden weiter stark unter den Folgen der Corona-Pandemie und dem zunehmenden Online-Konsum der Bürger:innen. Vermehrte Leerstände sind die Folge. Eine Erweiterung des DOS könnte hier weitere Kund:innen entziehen. Dabei ist zumindest für Lüneburg und Celle zu berücksichtigen, dass die Funktion eines Oberzentrums mit seiner überregionalen Bedeutung bereits raumordnerisches Ziel ist. Umsatz- und besucherrelevante Einflüsse eines Factory Outlet Centers im Einzugsbereich sind zu verhindern.

 

Hinzu kommt, dass sich die Hansestadt Lüneburg mit dem Beitritt zum Radentscheid klar für die dringend notwendige Mobilitätswende positioniert hat. Denn nur so ist Klimaschutz konsequent umsetzbar. Mit seiner Lage an der Autobahn 7 verursacht das DOS bereits jetzt viel motorisierten Verkehr. Eine Erweiterung würde weitere Verkehre induzieren und der dringend notwendigen Mobilitätswende entgegenstehen.

 

Aus den genannten Gründen wird dem Rat der Hansestadt Lüneburg nachfolgende Resolution vorgeschlagen:

 

„Die Hansestadt Lüneburg spricht sich klar und deutlich gegen eine Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS) aus. Rat und Verwaltung fordern die Niedersächsische Landesregierung auf, keiner Erweiterung des DOS zulasten der umliegenden Innenstädte und zulasten der Mobilitätswende zuzustimmen. Das entsprechende Raumordnungsverfahren durch das Amt für regionale Landesregierung ist einzustellen.“

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

-Verhinderung zusätzlicher Verkehre
-Keine zusätzliche Flächenversiegelung, die bei einer Erweiterung evtl. notwendig wäre.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

-kein zusätzlicher Anreiz, zum Shoppen mit dem Pkw ins DOS zu fahren

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

-indirekte Stärkung der Lüneburger Innenstadt

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 134,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die oben angeführte Resolution und beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes Schreiben an die Niedersächsisches Landesregierung zu schicken.