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Vorlage - VO/10046/22-1  

 
 
Betreff: Anpassung des Budgets und der Förderquoten der Einzelprojekte zum Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Kubisch, Finn
2. Bruns, Oliver
Bezüglich:
VO/10046/22
Federführend:01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kubisch, Finn  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   DEZERNAT VI
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.06.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 13.10.2021 über die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Förderprogramm entschieden (VO/9648/21-1) und die Verwaltung beauftragt bis zum 30.06.2022 entsprechende Förderanträge bei der NBank einzureichen. Aufgrund der Erhöhung des Förderbudgets durch die NBank mit Schreiben vom 06.04.2022 auf nun 1,9 Mio. € sowie Änderungen bei den Gesamtkosten wurden mit Beschluss des Rates vom 12.05.2022 (VO/10046/22) bei einzelnen Projekten Anpassungen der Kosten und Förderquoten vorgenommen.

 

Seitdem hat sich herausgestellt, dass das Projekt „Digitales Wege- und Beschilderungssystem“, welches gemeinsam mit der Lüneburg Marketing GmbH umgesetzt werden sollte, unter anderem aufgrund von personellen Engpässen und Lieferengpässen nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt am 31.03.2023 abgeschlossen werden kann. Um einen Verfall der Fördermittel oder eine Ablehnung der Förderung des Projektes aufgrund des zu erwartenden Überschreitens der Umsetzungsfrist zu verhindern, wird dieses Projekt nicht im Rahmen dieses Fördermittelprogrammes umgesetzt, eine Umsetzung ggf. im Rahmen anderer Fördermittelprogrammen wird von Seiten der Verwaltung weiterhin angestrebt und geprüft.

 

Das hierdurch freiwerdende Förderbudget in Höhe von 350.000,- € bei 90 %-iger Förderung wird auf andere mit den oben genannten Ratsentscheidungen beschlossene Projekte aufgeteilt: So ist bei dem Projekt „Umgestaltung des Glockenhofes“ nunmehr eine Summe von 535.000,- € (anstelle von 405.000,- €) bei einer Förderquote von 90 % angesetzt. Die Kosten für das Projekt „Umgestaltung Clamart-Park und anliegender Parkplatz“ werden mit 678.000,- € (anstelle von 485.000,- €) beziffert. Für die Umsetzung des Projektes „Stadtmobiliar Innenstadt“ werden 77.000,- € (anstelle von 50.000,- €) veranschlagt. Die Anhebung der Beträge der Gesamtkosten dieser Einzelprojekte ist notwendig, um auf die aktuellen Preissteigerungen entsprechend zu reagieren und die Projekte in dem geplanten Umfang vollständig umzusetzen.

 

Die angepasste Auflistung der einzelnen Projekte sowie die Kosten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg beläuft sich vorbehaltlich der Förderfähigkeit aller Projektbestandteile weiterhin auf rund 249.000,- €, die Förderquote bleibt bei 88,17 %.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

Aus dem Beschluss dieser Vorlage ergeben sich nach hiesiger Auffassung keine Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs. Die einzelnen in der Vorlage enthaltenden Maßnahmen sind bereits beschlossen worden, sodass sich hier keine neuen Auswirkungen ergeben.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10046/22 geprüft.

 

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rund 2.154.000,- € / 2.104.000,- € (ohne Projekt VHS)

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X (außerplanmäßige Mittelbereitstellung 2021 VO/9648/21-1; Haushaltsreste)

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse 

 Produkt / Kostenträger: diverse

 Haushaltsjahr:  2021/2022

 

e)  mögliche Einnahmen: 1,9 Mio. € aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Projektübersicht „Perspektive Innenstadt“ Stand Juni 2022

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Projektübersicht Perspektive Innenstadt Stand Juni 2022 (269 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die Fördermittel aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ wie in der Anlage 1 dargestellt bis zum 30.06.2022 zu beantragen und das angepasste virtuelle Förderbudget in Höhe von 1,9 Mio. € möglichst auszuschöpfen.

 

 

 

Stammbaum:
VO/10046/22   Anpassung des Budgets und der Förderquoten der Einzelprojekte zum Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"   01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme   Beschlussvorlage
VO/10046/22-1   Anpassung des Budgets und der Förderquoten der Einzelprojekte zum Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"   01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme   Beschlussvorlage