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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 13.10.2021 über die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Förderprogramm entschieden (VO/9648/21-1) und die Verwaltung beauftragt bis zum 30.06.2022 entsprechende Förderanträge bei der NBank einzureichen. Aufgrund der Erhöhung des Förderbudgets durch die NBank mit Schreiben vom 06.04.2022 auf nun 1,9 Mio. € sowie Änderungen bei den Gesamtkosten wurden mit Beschluss des Rates vom 12.05.2022 (VO/10046/22) bei einzelnen Projekten Anpassungen der Kosten und Förderquoten vorgenommen.
Seitdem hat sich herausgestellt, dass das Projekt „Digitales Wege- und Beschilderungssystem“, welches gemeinsam mit der Lüneburg Marketing GmbH umgesetzt werden sollte, unter anderem aufgrund von personellen Engpässen und Lieferengpässen nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt am 31.03.2023 abgeschlossen werden kann. Um einen Verfall der Fördermittel oder eine Ablehnung der Förderung des Projektes aufgrund des zu erwartenden Überschreitens der Umsetzungsfrist zu verhindern, wird dieses Projekt nicht im Rahmen dieses Fördermittelprogrammes umgesetzt, eine Umsetzung ggf. im Rahmen anderer Fördermittelprogrammen wird von Seiten der Verwaltung weiterhin angestrebt und geprüft.
Das hierdurch freiwerdende Förderbudget in Höhe von 350.000,- € bei 90 %-iger Förderung wird auf andere mit den oben genannten Ratsentscheidungen beschlossene Projekte aufgeteilt: So ist bei dem Projekt „Umgestaltung des Glockenhofes“ nunmehr eine Summe von 535.000,- € (anstelle von 405.000,- €) bei einer Förderquote von 90 % angesetzt. Die Kosten für das Projekt „Umgestaltung Clamart-Park und anliegender Parkplatz“ werden mit 678.000,- € (anstelle von 485.000,- €) beziffert. Für die Umsetzung des Projektes „Stadtmobiliar Innenstadt“ werden 77.000,- € (anstelle von 50.000,- €) veranschlagt. Die Anhebung der Beträge der Gesamtkosten dieser Einzelprojekte ist notwendig, um auf die aktuellen Preissteigerungen entsprechend zu reagieren und die Projekte in dem geplanten Umfang vollständig umzusetzen.
Die angepasste Auflistung der einzelnen Projekte sowie die Kosten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg beläuft sich vorbehaltlich der Förderfähigkeit aller Projektbestandteile weiterhin auf rund 249.000,- €, die Förderquote bleibt bei 88,17 %.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10046/22 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rund 2.154.000,- € / 2.104.000,- € (ohne Projekt VHS) c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X (außerplanmäßige Mittelbereitstellung 2021 VO/9648/21-1; Haushaltsreste) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr: 2021/2022
e) mögliche Einnahmen: 1,9 Mio. € aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“
Anlagen: Anlage 1: Projektübersicht „Perspektive Innenstadt“ Stand Juni 2022
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die Fördermittel aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ wie in der Anlage 1 dargestellt bis zum 30.06.2022 zu beantragen und das angepasste virtuelle Förderbudget in Höhe von 1,9 Mio. € möglichst auszuschöpfen.
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