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Vorlage - VO/10069/22-1  

 
 
Betreff: Rahmensetzung für E-Scooter-Verleihsysteme
2. Lesung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
VO/10069/22
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Bearbeiter/-in: Pusch, Lennart
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
04.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
12.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die ursprüngliche Vorlage VO/10069/22 wurde nach den erstmaligen Beratungen des Themas „E-Scooter-Verleihsystem“ in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 09.05.2022 fortgeschrieben.

 

Die Beratungen zeigten eine intensive und zum Teil sehr kontroverse Diskussion zu der Frage, ob die Hansestadt Lüneburg überhaupt ein öffentlich zugängliches Verleihsystem über einen Betreibervertrag bereitstellen sollte. Dabei stand die kritische Haltung gegenüber der Mobilitätsform „E-Scooter“ im Vordergrund. Auch wurde ausgiebig darüber diskutiert, mit welchen Risiken es verbunden wäre, einen Markteintritt durch die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens nicht zu forcieren. Diesbezüglich wird auf die Vorlage VO/10069/22 verwiesen.

 

Letztlich wurde eine Beschlussempfehlung in der Sitzung am 09.05.2022 nicht ausgesprochen, damit die Ausschussmitglieder die Möglichkeit erhalten, eine abschließende Meinungsbildung in ihren Fraktionen/Gruppen herbeiführen zu können.

 

Unabhängig hiervon wurde die Verwaltung um die Prüfung der nachfolgenden Punkte gebeten:

 

  1. Daten der Nutzer soll von Anbietern zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zur Verfügung gestellt werden:

 

Entsprechend der Einschätzung der Anwaltskanzlei BBG und Partner, welche zur Beratung der Sachlage herangezogen wurde, stellt dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Anbieter und die Grundrechte der Nutzenden dar.

 

Im Vertrag ist bereits geregelt, dass die Nutzenden ein Foto von dem E-Scooter machen müssen, bevor der Mietvorgang beendet wird (vgl. § 11 Abs. 3 des Entwurfes des Betreibervertrages (nachfolgend BertreiberV-E, Anlage zu VO/10069). Eine Kooperation mit dem Anbieter auf Grundlage dieser Bilder erscheine in Einzelfällen zwar nicht ausgeschlossen; die Aufnahme einer vertraglichen Verpflichtung wird kritisch gesehen.
 

  1. Es soll ein Präventionsangebot, welches die Regeln vermittelt, in der App geben und zum Beispiel eine Auftaktveranstaltung.

 

§11 Abs. 2 BetreiberV-E sieht vor, dass der Anbieter seine Kunden über die in dem Vertrag geregelten Vereinbarungen informieren sowie stetig auf die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben hinweisen muss. Eine weitere Verpflichtung zu Präventionsangeboten in der App wird als nicht verhältnismäßig angesehen. Eine Auftaktveranstaltung kann und sollte in den Augen der Verwaltung dennoch mit dem oder den Anbieter/n und beispielsweise der Polizei stattfinden. Es wird als sehr wahrscheinlich angesehen, dass dieses Vorgehen von den Anbietern unterstützt wird, auch ohne eine vertragliche Verpflichtung zu vereinbaren.

 

Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass durch eine Auftaktveranstaltung im skizzierten Rahmen nur ein Einmaleffekt erreicht wird. Eine nachhaltige „Beschulung“ auch künftiger Nutzer und Nutzerinnen (Touristen, sonstige Gäste) kann hiermit nicht erreicht werden; regelmäßige Wiederholungsveranstaltungen bedeuten einen Aufwand, der als nicht gerechtfertigt angesehen wird.

 

 

  1. Es sollen ausschließlich Haltezonen und kein free-floating-System erlaubt werden.

 

Auch dies wird als unverhältnismäßiger Eingriff in die betriebliche Freiheit der Anbieter angesehen. Der Vertrag bzw. eine Sondernutzungserlaubnis, kann dort, wo es tatsächlich als notwendig erachtet wird, verkehrlich begründete Einschränkungen machen. Die Einrichtung von Haltezonen im gesamten Stadtgebiet bedeutet zum einen einen hohen technischen Aufwand (Programmierung) und letztlich eine Einbuße in der Nutzerfreundlichkeit aus Sicht des Anbietermodells „free-floating“. Denn die Beendigung des Leihvorgangs ist nur in den Haltezonen möglich und bedeutet die Notwendigkeit von Fußwegen zur oder von der nächstgelegenen Haltezone.

 

Unter Berücksichtigung der oben skizzierten Diskussionslage unterbreitet die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage einen abgewandelten Beschlussvorschlag. Dabei wurde in die Überlegungen eingestellt, dass die Hansestadt Lüneburg mit dem StadtRAD ein öffentlich finanziertes Leihradsystem zur Verfügung stellt, das in den vergangenen Jahren ausgebaut wurde und noch weiter ausgebaut wird. Das stationsbasierte System garantiert eine hohe Verlässlichkeit in Bezug auf die Verfügbarkeit von Rädern an den einzelnen Leihstation, beinhaltet abgesehen von der jährlichen Grundgebühr eine kostenlose Nutzung innerhalb der ersten 30 Minuten und bietet auf Grundlage der App eine einfache Zugangsmöglichkeit.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+ / -

Der Beitrag zum Klimaschutz durch die Benutzung von E-Scootern kann sehr unterschiedlich sein und ist nicht abschließend geklärt.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Der zu beschließende Vertrag schreibt die Nutzung von regenerativer Energie vor.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10069/22-1 geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 68 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

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Beschlussvorschlag:

1. Der Betrieb eines Verleihsystems für E-Scooter im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird für das Stadtgebiet Lüneburgs grundsätzlich kritisch gesehen.

 

2. Ein Markeintritt von Betreibern von E-Scooter-Verleihsystem soll – auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen rechtlichen Risiken - aus diesem Grund nicht forciert werden.

 

3. Sollte die Hansestadt Lüneburg durch Beschreitung des Rechtsweges gezwungen sein, den Markteintritt eines E-Scooter-Verleihsystems zu ermöglichen, ist gleichwohl Ziel, die Nutzungsregeln mit potentiellen Anbietern auf Grundlage des Entwurfes eines Betreibervertrages (Anlage zu VO/10069/22) zu verhandeln und zu vereinbaren. 

 

Stammbaum:
VO/10069/22   Rahmensetzung für E-Scooter-Verleihsysteme   Bereich 35 - Mobilität   Beschlussvorlage
VO/10069/22-1   Rahmensetzung für E-Scooter-Verleihsysteme 2. Lesung   Bereich 35 - Mobilität   Beschlussvorlage