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Sachverhalt:
Der Niedersächsische Landtag hat am 06. Juli 2021 das neue „Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)“ verabschiedet. Das Gesetz ist am 01. August 2021 in Kraft getreten. Mit der Überführung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege" (RKTP) in das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege wurde in diesem Zuge nicht nur eine dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege in Niedersachsen geschaffen, es wurden auch verbindliche Qualitätsstandards für die Kindertagespflege landesgesetzlich verankert.
Daraus ergeben sich zahlreiche neue und verbindliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Kindertagespflege, der Rahmenbedingungen dieser speziellen Form der Kindertagesbetreuung und somit an den örtlichen Jugendhilfeträger.
Unter den wichtigsten Neuregelungen und Bestimmungen des NKiTaG hinsichtlich der Kindertagespflege sind:
Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg sehen sich durch diese Gesetzesnovellierung zwingend veranlasst, die Satzung der Hansestadt Lüneburg bzw. des Landkreises Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) für ihr jeweiliges Zuständigkeitsgebiet und die begleitende Richtlinie zur Förderung von Kindern gem. der Satzung der Kindertagespflege der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg anzupassen.
Hansestadt und Landkreis Lüneburg reagieren damit auch auf das Forderungspapier der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. und das Positionspapier der Interessengemeinschaft für Kindertagespflegepersonen in Lüneburg Stadt und Landkreis, zu der sich der Tageselternverein Lüneburg e.V. und die Arbeitsgemeinschaft (AG) „Kindertagespflege stärken vor Ort“ zusammengeschlossen haben.
Zentrales Ziel der neuen Fassungen von Satzungen und Richtlinie ist es, die Vorgaben des NKiTaG umfassend umzusetzen, ohne die aktiven und künftigen Kindertagespflegepersonen fachlich, zeitlich und finanziell schlagartig zu überfordern bzw. zu überlasten. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die dringend benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Krippenalter in Hansestadt und Landkreis Lüneburg erhalten bleiben und perspektivisch ausgebaut werden können.
Wesentliches Element der Satzungsänderung sind die Anpassungen der Förderleistungen und Sachkostenpauschalen:
Außerdem sieht die Satzung vor, dass Kindertagespflegepersonen, die im Laufe eines Kita-Jahres 24 UE an Fortbildungen nachweisen, einen zusätzlichen Fehltag erhalten.
Eine Anpassung der Elternbeiträge konnte aufgrund des Prozesses, in dem gegenwärtig die Kita-Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg geprüft wird, vorerst nicht erfolgen. Dies ist allerdings eine mögliche Option für die nähere Zukunft, um einen Teil der absehbaren Mehrkosten gegen zu finanzieren. Die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg haben den Entwurf mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Lüneburg, der auf Basis einer Kooperationsvereinbarung als Fachberatung in der Kindertagespflege fungiert und insbesondere für Qualifizierung und Fortbildung zuständig ist, und den oben genannten Interessenvertretungen der Tageseltern in Lüneburg abgestimmt. Die Hansestadt und der Landkreis haben einen inhaltsgleichen Satzungstext zur Beschlussfassung erarbeitet. Beide Satzungen sollen zum 01.08.2022 in Kraft treten. In der Anlage ist eine Synopse der aktuellen Satzung und des Entwurfs zur Neufassung der Satzung beigefügt, die die wesentlichen Änderungen der Satzung abbildet und kommentiert. Die wesentlichen Änderungen werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses auch noch einmal im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: ca. 170.000 € Mehrkosten an Förderleistungen d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 53000 Produkt / Kostenträger: 361101 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
- Synoptische Gegenüberstellung alte und neue Satzung - Entwurfsfassung der Neufassung der Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Änderung Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.
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