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Vorlage - VO/10087/22  

 
 
Betreff: Wechsel und Berufung der 1. stellvertretenden Gemeindewahlleitung für die laufende Wahlperiode
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hellfeuer, Markus
Federführend:Bereich 33 - Bürger- und Migrationsservice Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Hellfeuer, Markus  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.06.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Anlässlich der Kommunalwahlen vom 12.09.2021 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung vom 26.11.2020 gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) u. a. beschlossen, den Städtischen Direktor Wolfgang Sorger zum 1. stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lüneburg zu berufen (siehe VO/9287/20).

 

Herr Wolfgang Sorger wurde mit Ablauf des 31.05.2022 in den Ruhestand versetzt. Er ist mit gleichem Datum als Leiter des Rechtsamtes und somit auch als 1. stellvertretender Gemeindewahlleiter ausgeschieden. Es wird daher vorgeschlagen, seinen Nachfolger im Amt, den Städtischen Oberrat Michael Bahr, für die laufende Wahlperiode zum 1. stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lüneburg zu berufen.

 

Nach § 9 Abs. 5 NKWG haben die Wahlleitung sowie die Stellvertretung bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG für die laufende Wahlperiode Herrn Städtischen Oberrat Michael Bahr zum 1. stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lüneburg zu berufen.