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Sachverhalt: Anlässlich der Kommunalwahlen vom 12.09.2021 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung vom 26.11.2020 gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) u. a. beschlossen, den Städtischen Direktor Wolfgang Sorger zum 1. stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lüneburg zu berufen (siehe VO/9287/20).
Herr Wolfgang Sorger wurde mit Ablauf des 31.05.2022 in den Ruhestand versetzt. Er ist mit gleichem Datum als Leiter des Rechtsamtes und somit auch als 1. stellvertretender Gemeindewahlleiter ausgeschieden. Es wird daher vorgeschlagen, seinen Nachfolger im Amt, den Städtischen Oberrat Michael Bahr, für die laufende Wahlperiode zum 1. stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lüneburg zu berufen.
Nach § 9 Abs. 5 NKWG haben die Wahlleitung sowie die Stellvertretung bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG für die laufende Wahlperiode Herrn Städtischen Oberrat Michael Bahr zum 1. stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lüneburg zu berufen. |
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