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Sachverhalt:
Die Lüneburger Heide GmbH (LHG) wurde aufgrund der Empfehlungen des Masterplanes, welcher 2006 vom Europäischen Tourismusinstitut (ETI) vorgelegt wurde, gegründet. Der Masterplan beschreibt Strategien zur positiven Tourismusentwicklung in der Region. Laut der aktuellen Evaluation des ETI sind bereits zahlreiche Strategien des Masterplanes überwiegend von der Lüneburger Heide GmbH umgesetzt worden.
Die Hansestadt Lüneburg ist mit 6,25% an der LHG beteiligt und zahlt gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 30.06.2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 €, welcher dem Anteil am Stammkapital und der Höhe des Mindestzuschusses entspricht.
In der Gesellschafterversammlung am 18.11.2021 haben die Gesellschafter (Vertreter der Hansestadt Lüneburg konnten in dieser Sitzung nicht teilnehmen) unter Gremienvorbehalt des Landkreises Uelzen die Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages (Erhöhung der jährlichen Zuschüsse) einstimmig beschlossen. Die Gegenstimme der Hansestadt Lüneburg (Beteiligungsanteil 6,25 %) hätte zu keinem anderen Beschluss in der Gesellschafterversammlung geführt. Eine Sperrminorität zu diesem Sachverhalt ist im Gesellschaftsvertrag der LHG nicht vorgesehen.
Somit würde sich der jährliche Zuschuss der Hansestadt Lüneburg um 6.000 € auf 56.000 € pro Jahr erhöhen. Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg spricht sich gegen eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse aus. Im Haushaltsplanentwurf der Hansestadt Lüneburg sind die freiwilligen Leistungen an die LHG mit 50.000 € eingestellt.
Sollten die übrigen Gesellschafter eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse dennoch durchsetzen, ist es der Hansestadt Lüneburg möglich, gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der LHG die Beteiligung an der LHG zu kündigen. Dieses kann die Hansestadt Lüneburg als Gesellschafterin mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren jeweils zum 31. Dezember eines Jahres. Eine Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2025 wäre bis spätestens zum 31.12.2022 möglich.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 50.000,00 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 57300202 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH werden angewiesen, einer Erhöhung der jährlichen Zuschüsse um 6.000 € auf 56.000 € nicht zuzustimmen und darüber hinaus den übrigen Gesellschaftern der LHG mitzuteilen, dass eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse aus freiwilligen Leistungen für 2022 für die Hansestadt Lüneburg nicht möglich sei.
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