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Vorlage - VO/09998/22  

 
 
Betreff: Lüneburger Heide GmbH - Erhöhung des jährlichen Zuschusses
Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
17.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
29.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Lüneburger Heide GmbH (LHG) wurde aufgrund der Empfehlungen des Masterplanes, welcher 2006 vom Europäischen Tourismusinstitut (ETI) vorgelegt wurde, gegründet. Der Masterplan beschreibt Strategien zur positiven Tourismusentwicklung in der Region. Laut der aktuellen Evaluation des ETI sind bereits zahlreiche Strategien des Masterplanes überwiegend von der Lüneburger Heide GmbH umgesetzt worden.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist mit 6,25% an der LHG beteiligt und zahlt gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 30.06.2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 €, welcher dem Anteil am Stammkapital und der Höhe des Mindestzuschusses entspricht.

 

In der Gesellschafterversammlung am 18.11.2021 haben die Gesellschafter (Vertreter der Hansestadt Lüneburg konnten in dieser Sitzung nicht teilnehmen) unter Gremienvorbehalt des Landkreises Uelzen die Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages (Erhöhung der jährlichen Zuschüsse) einstimmig beschlossen. Die Gegenstimme der Hansestadt Lüneburg (Beteiligungsanteil 6,25 %) hätte zu keinem anderen Beschluss in der Gesellschafterversammlung geführt. Eine Sperrminorität zu diesem Sachverhalt ist im Gesellschaftsvertrag der LHG nicht vorgesehen.

 

Somit würde sich der jährliche Zuschuss der Hansestadt Lüneburg um 6.000 € auf 56.000 € pro Jahr erhöhen.


Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg spricht sich gegen eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse aus. Im Haushaltsplanentwurf der Hansestadt Lüneburg sind die freiwilligen Leistungen an die LHG mit 50.000 € eingestellt.

 

Sollten die übrigen Gesellschafter eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse dennoch durchsetzen, ist es der Hansestadt Lüneburg möglich, gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der LHG die Beteiligung an der LHG zu kündigen. Dieses kann die Hansestadt Lüneburg als Gesellschafterin mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren jeweils zum 31. Dezember eines Jahres. Eine Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2025 wäre bis spätestens zum 31.12.2022 möglich.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  50.000,00

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  22020

 Produkt / Kostenträger:  57300202

 Haushaltsjahr:   2022

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH werden angewiesen, einer Erhöhung der jährlichen Zuschüsse um 6.000 € auf 56.000 € nicht zuzustimmen und darüber hinaus den übrigen Gesellschaftern der LHG mitzuteilen, dass eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse aus freiwilligen Leistungen für 2022 für die Hansestadt Lüneburg nicht möglich sei.