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Auszug - Stromausschreibung 2007/08  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 07.07.2006    
Zeit: 15:07 - 16:29 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1991/06 Stromausschreibung 2007/08
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Az. 20 43 21
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, beschreibt kurz den Inhalt des TOP. Demnach ist zum 01.01.2007 der Strombezug der Stadt Lüneburg neu zu regeln. Um einen vorteilhafteren Preis am Markt erzielen zu können, wurden die nachgefragten Strommengen durch Beteiligung anderer Kommunen an der Ausschreibung gebündelt. Die Ausschreibung erfolgte EU-weit und wurde differenziert nach „normalem Strom“ und „Ökostrom“.

 

Ratsfrau Verlinden führt hierzu aus, dass zusätzlich die alternative Lieferung von „Ökostrom aus regenerativen Energiequellen“ Gegenstand der Ausschreibung hätte sein sollen. So hätte eine dreifach alternative Ausschreibung erfolgen können, die in weitere Lose unterteilt werden könnte. Die preisliche Komponente soll nicht die einzige entscheidende Rolle bei der Vergabe spielen.

 

Ratsherr Meihsies merkt an, dass die Vorlage der Verwaltung in der Form nicht den Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN entspricht.

 

Ratsherr Wolter meint, dass die Beschreibung in der Sitzungsvorlage nicht konkret genug ist.

 

Beigeordneter Srugis macht deutlich, dass der Rat die Stromausschreibung in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen verwiesen hat und hier Fragen zur Ausschreibung geklärt werden können.

 

 

Herr Stadtkämmerer Sauer berichtet, dass die EU-weite Ausschreibung mittlerweile im EU-Amtsblatt erfolgt ist. Nach Ablauf der Frist wird die Verwaltung die eingegangenen Angebote nach Stromarten getrennt auswerten und eine vergleichende Darstellung der Angebote mit Analyse der Wirtschaftlichkeit erarbeiten.

 

Danach ist zu prüfen, welche Angebote für eine Vergabe in Frage kommen. Die vergaberechtlichen Aspekte sind in dem Auswahlprozess zu beachten.

 

Auf die geforderte „dritte, regenerative Alternative“ konnte verzichtet werden, da die Anbieter gemäß Ausschreibungsunterlagen die Art der Energieerzeugung darstellen müssen, also auch regenerativ erzeugter Strom, welcher dann unter die Kategorie „Ökostrom“ fällt, wird in seine Entstehungsquellen aufgeteilt.

 

Die Ergebnisse der Ausschreibung werden aufbereitet, analysiert und anschließend dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Vorgehensweise wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird beauftragt, nach der europaweiten Ausschreibung die Angebote diskriminierungsfrei in der Reihenfolge der Wirtschaftlichkeit unter Kennzeichnung des Stromtypes („atomfrei“/“normal“) dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.