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Beratungsinhalt: Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, beschreibt kurz
den Inhalt des TOP. Demnach ist zum 01.01.2007 der Strombezug der Stadt
Lüneburg neu zu regeln. Um einen vorteilhafteren Preis am Markt erzielen zu
können, wurden die nachgefragten Strommengen durch Beteiligung anderer Kommunen
an der Ausschreibung gebündelt. Die Ausschreibung erfolgte EU-weit und wurde
differenziert nach „normalem Strom“ und „Ökostrom“. Ratsfrau Verlinden führt hierzu aus, dass zusätzlich die
alternative Lieferung von „Ökostrom aus regenerativen Energiequellen“
Gegenstand der Ausschreibung hätte sein sollen. So hätte eine dreifach
alternative Ausschreibung erfolgen können, die in weitere Lose unterteilt
werden könnte. Die preisliche Komponente soll nicht die einzige entscheidende Rolle
bei der Vergabe spielen. Ratsherr Meihsies merkt an, dass die Vorlage der Verwaltung
in der Form nicht den Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
entspricht. Ratsherr Wolter meint, dass die Beschreibung in der
Sitzungsvorlage nicht konkret genug ist. Beigeordneter Srugis macht deutlich, dass der Rat die
Stromausschreibung in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
verwiesen hat und hier Fragen zur Ausschreibung geklärt werden können. Herr Stadtkämmerer Sauer berichtet, dass die EU-weite
Ausschreibung mittlerweile im EU-Amtsblatt erfolgt ist. Nach Ablauf der Frist
wird die Verwaltung die eingegangenen Angebote nach Stromarten getrennt
auswerten und eine vergleichende Darstellung der Angebote mit Analyse der
Wirtschaftlichkeit erarbeiten. Danach ist zu prüfen, welche Angebote für eine Vergabe in
Frage kommen. Die vergaberechtlichen Aspekte sind in dem Auswahlprozess zu
beachten. Auf die geforderte „dritte, regenerative Alternative“ konnte
verzichtet werden, da die Anbieter gemäß Ausschreibungsunterlagen die Art der
Energieerzeugung darstellen müssen, also auch regenerativ erzeugter Strom,
welcher dann unter die Kategorie „Ökostrom“ fällt, wird in seine
Entstehungsquellen aufgeteilt. Die Ergebnisse der Ausschreibung werden aufbereitet,
analysiert und anschließend dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt. Beschluss: Die
Vorgehensweise wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird
beauftragt, nach der europaweiten Ausschreibung die Angebote
diskriminierungsfrei in der Reihenfolge der Wirtschaftlichkeit unter
Kennzeichnung des Stromtypes („atomfrei“/“normal“) dem Verwaltungsausschuss zur
Entscheidung vorzulegen. |
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