Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1991/06  

 
 
Betreff: Stromausschreibung 2007/08
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Az. 20 43 21
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
07.07.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Rechtsgrundlage für die Stromlieferungen an städtische Abnahmestellen ist zur Zeit der mit der Avacon AG abgeschlossene Rahmenvertrag „Luna“ vom 21.10.02/11.02.03. Dieser läuft vertragsgemäß zum 31.12.2006 aus. Somit ist zum 01.01.2007 der Strombezug gemäß den allgemeinen Rechtsvorschriften und Richtlinien der EU-Kommission neu auszuschreiben.

 

Um durch eine größere Abnahmemenge einen vorteilhafteren Preis am Markt zu erzielen, führt die Stadt Lüneburg die europaweite Ausschreibung zusammen mit anderen Kommunen des Landkreises und einigen städtischen Gesellschaften (z. B. Gemeinde Amt Neuhaus, AGL u. a.) durch. Hierfür wurden einheitliche Vorgaben für die Beschaffung zur Sicherung einer sparsamen Haushaltsführung geschaffen. Die Stadt Lüneburg tritt hierbei für alle teilnehmenden Gemeinden und Gesellschaften als Koordinator auf.

 

Eine Bekanntmachung der Ausschreibung im EU-Amtsblatt ist erfolgt. Die Ausschreibung erfolgt diskriminierungsfrei.

 

Durch eine Bezugnahme auf bestimmte Produkte, Herkunft, Marken, Verfahren, Patente etc. in der Leistungsbeschreibung darf im Ausschreibungsverfahren der Zugang zum Verfahren für Unternehmen nicht erschwert bzw. verhindert werden.

 

Angebotsunterlagen können von den interessierten Anbietern angefordert werden. Die Stadt fordert die Bieter auf, Angebote getrennt nach „normalem“ Strom und „Ökostrom“ anzubieten. Bei „Ökostrom“ handelt es sich um atomfrei erzeugten Strom.

 

Angebote können dann bis zum 07.08.2006 abgegeben werden. Eine Wertung der eingegangenen Angebote kann dann getrennt nach „atomstromfrei“ oder „normaler“ Strom erfolgen.

 

Die Zuschlagserteilung kann dann, basierend auf den Ergebnissen der Ausschreibung, nach Wirtschaftlichkeit erfolgen, wobei der Zuschlag für den günstigsten Bieter von „atomfreiem“ Strom auch erteilt werden kann, wenn das Angebot teurer ist, als das Angebot des günstigsten „normalen Stromes. Nach Auskunft der die Ausschreibung begleitenden Firma ist der „atomfreie“ Strom erfahrungsgemäß teurer als der „normale“ Strom. Bei der Zuschlagserteilung ist die Stadt dann frei, ob sie sich für den einen oder anderen Stromtyp entscheidet. Innerhalb des jeweiligen Stromtyps erfolgt der Zuschlag dann nach Wirtschaftlichkeit.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Vorgehensweise wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird beauftragt, nach der europaweiten Ausschreibung die Angebote diskriminierungsfrei in der Reihenfolge der Wirtschaftlichkeit unter Kennzeichnung des Stromtypes („atomfrei“/“normal“) dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.