Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Rechtsgrundlage
für die Stromlieferungen an städtische Abnahmestellen ist zur Zeit der mit der
Avacon AG abgeschlossene Rahmenvertrag „Luna“ vom 21.10.02/11.02.03. Dieser
läuft vertragsgemäß zum 31.12.2006 aus. Somit ist zum 01.01.2007 der Strombezug
gemäß den allgemeinen Rechtsvorschriften und Richtlinien der EU-Kommission neu
auszuschreiben. Um
durch eine größere Abnahmemenge einen vorteilhafteren Preis am Markt zu
erzielen, führt die Stadt Lüneburg die europaweite Ausschreibung zusammen mit
anderen Kommunen des Landkreises und einigen städtischen Gesellschaften (z. B.
Gemeinde Amt Neuhaus, AGL u. a.) durch. Hierfür wurden einheitliche Vorgaben
für die Beschaffung zur Sicherung einer sparsamen Haushaltsführung geschaffen.
Die Stadt Lüneburg tritt hierbei für alle teilnehmenden Gemeinden und Gesellschaften
als Koordinator auf. Eine
Bekanntmachung der Ausschreibung im EU-Amtsblatt ist erfolgt. Die Ausschreibung
erfolgt diskriminierungsfrei. Durch
eine Bezugnahme auf bestimmte Produkte, Herkunft, Marken, Verfahren, Patente
etc. in der Leistungsbeschreibung darf im Ausschreibungsverfahren der Zugang
zum Verfahren für Unternehmen nicht erschwert bzw. verhindert werden. Angebotsunterlagen
können von den interessierten Anbietern angefordert werden. Die Stadt fordert
die Bieter auf, Angebote getrennt nach „normalem“ Strom und „Ökostrom“
anzubieten. Bei „Ökostrom“ handelt es sich um atomfrei erzeugten Strom. Angebote
können dann bis zum 07.08.2006 abgegeben werden. Eine Wertung der eingegangenen
Angebote kann dann getrennt nach „atomstromfrei“ oder „normaler“ Strom
erfolgen. Die
Zuschlagserteilung kann dann, basierend auf den Ergebnissen der Ausschreibung,
nach Wirtschaftlichkeit erfolgen, wobei der Zuschlag für den günstigsten Bieter
von „atomfreiem“ Strom auch erteilt werden kann, wenn das Angebot teurer ist,
als das Angebot des günstigsten „normalen Stromes. Nach Auskunft der die
Ausschreibung begleitenden Firma ist der „atomfreie“ Strom erfahrungsgemäß
teurer als der „normale“ Strom. Bei der Zuschlagserteilung ist die Stadt dann
frei, ob sie sich für den einen oder anderen Stromtyp entscheidet. Innerhalb
des jeweiligen Stromtyps erfolgt der Zuschlag dann nach Wirtschaftlichkeit. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die
Vorgehensweise wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird
beauftragt, nach der europaweiten Ausschreibung die Angebote
diskriminierungsfrei in der Reihenfolge der Wirtschaftlichkeit unter
Kennzeichnung des Stromtypes („atomfrei“/“normal“) dem Verwaltungsausschuss zur
Entscheidung vorzulegen. |
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