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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge führt
einleitend aus, dass sich die Verwaltung viel Mühe gegeben habe, eine
umfassende und konstruktive Stellungnahme zu erarbeiten, heute vorzulegen und
das nicht um eine A 39 zu verhindern, sondern um den Einschnitt in einen
stadtgeschichtlichen Bereich und das Stadtgebiet selbst, der für die Stadt
verheerende Auswirkungen für die Zukunftsfähigkeit hätte, deutlich zu machen.
Durch einen solchen Einschnitt würde die in den letzten Jahren erbrachte
Infrastruktur zunichte gemacht. Auch das Ansinnen, in die Liste der
Weltkulturerbe aufgenommen zu werden, wird damit bereits im Ansatz
aussichtslos. Anhand
der auch heute in der Sitzung anwesenden neutralen Gutachter lässt sich
ablesen, dass die Verwaltung unter Zuhilfenahme von viel Sachverstand in einer
Arbeitsgruppe eine fundierte Stellungnahme erarbeitet hat. Zum
Verfahrenablauf schlägt er vor, dass zunächst die Inhalte der einzelnen
erstellten Gutachten, die auch in das Internet eingestellt sind,
zusammenhängend vorgetragen werden und anschließend darüber beraten wird,
Fragen gestellt und Anmerkungen gemacht werden können. Die
Ausschussvorsitzenden und Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.
Rechtliche Würdigung
Frau
Dr. Rüping und Herr Dr. Schmidt – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen erläutern eingehend die von ihnen
erarbeitete rechtliche Beurteilung, die als Anlage der Beschlussvorlage
beigefügt ist. VerkehrHerr
Knoche – Ing.-Büro Schubert – erläutert ausführlich die erarbeitete „Stellungnahme zur
Verkehrsuntersuchung“. Schall, LärmDr.
Ing. Maire – GbR Bonk-Maire-Hoppmann - geht detailliert ein auf die erarbeitete „Stellungnahme zur
schalltechnischen Untersuchung für den Bereich der Stadt Lüneburg“. Raumordnung, StädteplanungHerr
Brendler und Frau Winkelmann – GfL Bremen – gehen näher ein auf das „Städtebauliche Gutachten
mit Plausibilitätsprüfung des Untervariantenvergleichs“. Beigeordneter
Dörbaum dankt den
Vortragenden und eröffnet die Fragerunde. Ratsherr
Firus merkt an,
dass die von der Verwaltung erarbeitete auf Gutachten aufbauende Stellungnahme
im höchsten Maße vorzüglich sei. Vieles, was vorher unklar war, ist sehr
verständlich dargestellt. Deutlich wird hierbei, dass die Untersuchung der
Vorzugsvariante erhebliche Mängel aufweist. Teilweise wurde bei den
Untersuchungen offensichtlich von falschen örtlichen Gegebenheiten ausgegangen.
Aus seiner Sicht ist das mehr als nur eine schallende Ohrfeige für die Planer.
So kann es nicht weitergehen. Dem Schutzgut Mensch ist die höchste Priorität
beizumessen und nicht, wie aus einem Schriftwechsel mit dem zuständigen
Ministerium hervorgeht, nur eine hohe Priorität. Wenn
im Bereich des Schlieffen-Parks ein Trog 6 m in das Gelände eingearbeitet
werden soll, stellt sich die Frage, in welchem Umfang eine Grundwasserabsenkung
erforderlich werden wird. Frau
Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – merkt zur Priorität des Schutzgutes
Mensch an, dass es hierfür keine generelle Klassifikation gäbe. Vielmehr hängt
diese Priorität von verschiedenen Kriterien, beispielsweise der Intensität der
Beeinträchtigung oder des Eingriffs, ab. Frau
Winkelmann – GfL Bremen – ergänzt, dass im Stadium der Voruntersuchung bestimmte Qualitäten des
Schutzgutes Mensch unberücksichtigt bleiben. Die
Frage der Grundwasserabsenkung spielt in der Voruntersuchung noch keine Rolle.
Ihr Büro ist jedoch bei der Planung bereits von einer zu erwartenden
Grundwasserabsenkung ausgegangen. Ratsherr
Soldan fragt sich,
da der landwirtschaftliche Fachbeitrag von einer Interessenvertretung verfasst
wurde, ob dies überhaupt rechtens sei. Auch
fehlt in der ganzen Untersuchung die Weiträumigkeit in der Betrachtung. Über
Schall und Lärm ist für den großräumigen Bereich Lüne keine Aussage seitens der
untersuchenden Behörde getroffen worden. Frau
Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen - stellt klar, dass die
Landwirtschaftskammer zwar nicht frei ist von der Wahrnehmung von Interessen,
aber die Kammer ist vorrangig auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Insofern ist sie keine reine Interessenvertretung und damit gehalten, ihre
Stellungnahme als Körperschaft abzugeben. Oberbürgermeister
Mädge merkt hierzu
an, dass die Landwirtschaftskammer vor Abgabe der Stellungnahme die von ihr
vertretenen Landwirte gehört habe und deren Aussagen in die Stellungnahme
eingebracht habe. Dr.
Ing. Maire – GbR Bonk-Maire-Hoppmann - zeigt auf, welcher
Bereich begleitend zur Trassenführung A 39 schalltechnisch mit seinen
Auswirkungen untersucht wurde. Herr
Knoche – Ing.-Büro Schubert – macht deutlich, dass die heute vorliegenden Zahlen noch
nicht endgültig seien. Das ganze Gutachten ist als fragwürdig zu betrachten.
Auswirkungen auf andere Bereiche der Stadt sind erst dann darstellbar, wenn die
vorliegenden Zahlen aufbereitet worden sind. Sein Büro habe der Stadt die
Empfehlung gegeben, dass diese Zahlen nachbereitet werden müssen. Diese
Aufarbeitung wird nicht eine Frage von Wochen, sondern von Monaten sein. Klar
gesagt werden kann jedoch bereits jetzt, dass es zu weiterreichenden
verkehrlichen Belastungen in den angrenzenden Bereichen kommen wird. Beigeordneter
Dörbaum möchte
wissen, welche Verkehrsbelastungszahl den eher als realistisch anzusehen sein
wird, die im Gutachten angegebenen 50.000 Fahrzeuge oder eher die vom Ing.-Büro
Schubert erwarteten 60.000 Fahrzeuge/täglich. Herr
Knoche – Ing.-Büro Schubert – erklärt, dass man bei den weitergehenden Überlegungen und
Berechnungen eher von den 60.000 Fahrzeugen/täglich ausgehen sollte. Anhand
von Vergleichszahlen der prognostizierten Verkehre auf der Ostumgehung und der
tatsächlich eingetretenen Verkehre wird diese Entwicklung untermauert. Ratsherrn
Soldan
interessiert, ob diese Zunahme des Verkehrs wirklich realistisch sei. Ergänzend
interessiert ihn, ob diese 10.000 Fahrzeuge täglich mehr zu einer deutlichen
Zunahme des Verkehrslärms führen werden. Herr
Knoche – Ing.-Büro Schubert – begründet die Zunahme der Verkehre mit der eingetretenen
strukturellen Entwicklung in der Stadt. Eine höhere Lärmbelastung ist durch den
zunehmenden Lkw-Verkehr zu erwarten. Fachbereichsleiterin
Schröder-Ehlers weist darauf hin, dass das Ing.-Büro
Schubert beauftragt ist, umfangreiche Verkehrszählungen im Stadtgebiet
durchzuführen. Ziel ist es, dass man im Herbst d. J. ein aktuelles
Verkehrsmodell auf den Verkehrsrechner aufspielen kann, um damit dann im
weiteren Verfahren mit konkreten verlässlichen Zahlen arbeiten zu können. Beigeordneter
Dr. Scharf hält es
auch für eine gute Entscheidung, dass mit der Beschlussvorlage eine auf
gutachterliche Aussagen basierende qualifizierte Stellungnahme erarbeitet und
vorgelegt wurde. Festzustellen ist, dass die Stellungnahmen zwischen Stadt und
Landkreis sich gravierend unterscheiden. Vor dem Hintergrund, dass es sich hier
um das größte Verkehrsvorhaben der kommenden Jahrzehnte handelt, stellt sich
für ihn die Frage, ob es nicht nur sinnvoll, sondern eher noch eine Pflicht
gewesen wäre, dass Stadt und Landkreis zusammen kommen, um zumindest den
Versuch zu unternehmen, Gemeinsamkeit zu zeigen. Die Voruntersuchungen, die zu
dieser Vorzugsvariante geführt haben, sind so mängelbehaftet, dass eine
Nacharbeit unabdingbar ist. Dies müsste aus seiner Sicht dazu führen, dass man
jetzt versuchen sollte, mit dem Landkreis dahingehend überein zu kommen, dass
man an einem Strang zieht. Zumindest sollte einige Grundsätze gemeinsam
vertreten werden. Für ihn vermittelt sich der Eindruck, dass die Belange der
Stadt zwar vehement betroffen werden, diese aber in der Stellungnahme des
Landkreises nur am Rande Erwähnung finden. Er appelliert wegen der Schwere des Unternehmens und der
Betroffenheit von ca. 15.0000 Einwohnern, für die eine solche Trasse einen
gravierenden Einschnitt darstellt, an die Verwaltung, noch einmal zu versuchen,
mit dem Landkreis ins Gespräch zu kommen. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass es mehrere Gespräche mit Landrat Fietz gegeben habe. Bemühungen der Stadt
in dieser Hinsicht fanden beim Landkreis kein Gehör. Vielmehr hat der Landkreis
die jetzige Vorzugstrasse bereits am Tage der öffentlichen Vorstellung als akzeptabel
bezeichnet. Eine solche Aussage ist aus verschiedenerlei Gründen
unverständlich. Seitens der Stadt ist man weiterhin gesprächsbereit. Gern ist
man bereit, dem Landkreis die fachlich erarbeitete Stellungnahme zur Übernahme
anzubieten. Damit soll keine Kostenbeteiligung an den Gutachten verbunden
werden. Für ihn stellt sich die Frage, wenn seitens des Landkreises so wenig
auf die Belange ihres Oberzentrums eingegangen wird, ob es dann nicht angezeigt
erscheint, den angestrebten Weg in die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit
weiter zu gehen. Die
Stadt hat ihre Interessen als Oberzentrum zu vertreten. Die bisher getätigten
Aussagen der maßgeblichen Vertreter des Landkreises lassen Zweifel darüber
aufkommen, dass der Landkreis in dieser Sache tatsächlich gesprächsbereit sei.
Hier ist nicht die Verwaltung der Stadt gefordert, sondern vielmehr die
politischen Vertreter der Mehrheitsfraktion des Kreistages, die
Landkreisvertreter zu einem Gespräch mit Vertretern der Stadt zu bewirken und
an einen Tisch zu bringen. Bisher war seitens des Landkreises nicht zu
erkennen, eine Abstimmung der Stadt vor Abgabe der Stellungnahmen vorzunehmen. Auch
Versuche der Stadt, sich mit dem Landkreis Uelzen in der Stellungnahme
abzustimmen haben im Ergebnis nur zu der Erkenntnis geführt, dass jeder seinen
eigenen Weg geht. Beigeordneter
Dörbaum spricht
sich auch dafür aus, dem Landkreis die erarbeiteten Gutachten für die eigene
Stellungnahme zur Verfügung zu stellen. Dieses Anliegen habe er als
Kreistagsabgeordneter im Kreisausschuss vorgetragen. Herr
Mohr – VCD –
interessiert, inwieweit Aussagen darüber möglich sind, wie sich aus
Schwingungen, die sich aus einem sich verstärkenden Lkw-Verkehr ergeben, auf
die Substanz der Gebäude auswirken werden. Dr.
Ing. Maire – GbR Bonk-Maire-Hoppmann - merkt hierzu an,
dass Schwingungen für den vorhandenen Gebäudebestand sich nicht auswirken
werden, weil sich Schwingungen im Erdreich nur auf eine Distanz von max. 20-30
m übertragen. Bürgermeisterin
Schellmann drängt
sich der Eindruck auf, dass ein Abgleich Ost- zur Westtrasse gar nicht
stattgefunden habe. Dies ist umso erstaunlicher, weil es, bezogen auf die
Ausgangslage, ganz offensichtlich so sei, dass die Westtrasse die in vielen
Belangen günstigere Trasse wäre. Die Frage stellt sich, ob auf so einen
Vergleich vielleicht bewusst verzichtet wurde. Irritiert
ist sie darüber, dass bei den zugrunde gelegten Verkehrsentwicklungszahlen noch
immer nur von einem Zeitraum bis 2015 ausgegangen werden. Das Gutachten lässt
nicht erkennen, wohin die Entwicklung der Verkehrszahlen gehen wird. Festzustellen
ist, dass die Ost-Umgehung eine wichtige Rolle in der Verteilung der Verkehre
spiele. Wenn sie in Teilen durch eine Autobahn aufgegeben wird, liegen keine
Zahlen vor, wie die Verteilung sich dann entwickeln würde. Unbedingt
berücksichtigt werden müsste im Gutachten nicht nur die Schule, sondern auch
die Landesfachschule Metall. Darüber enthält das Gutachten derzeit keine
Aussagen. Frau
Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen - hält es für die entscheidende
Fragestellung, ob man mit den bekannten Vorgaben eine solche Sicht auf die
Sache bekommt, dass man darüber verantwortlich entscheiden kann. Dies kann hier
bezweifelt werden. Insofern ist dies im Kern auch der Ansatzpunkt hiergegen vorzugehen.
Herr
Dr. Schmidt –
Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – ergänzt, dass man sich darüber
Gedanken gemacht habe, wie es zu dieser Vorzugsvariantenentscheidung gekommen
sei. Möglicherweise hat man sich im Vorfeld eine Systematik auferlegt, die eine
Entscheidung für eine andere Trasse unmöglich gemacht hat. Frau
Winkelmann – GfL Bremen – zeigt Linienvarianten aus der Verkehrsuntersuchung auf, die als
ungünstig eingestuft wurden. Herr
Dr. Schmidt –
Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen –
merkt an, dass der Vergleich West- zur Ostvariante nicht nur bezogen
auf die Untervariante, sondern bezogen auf die Gesamtlänge der Trasse gesehen
werden muss. Herr
Knoche – Ing.-Büro Schubert – geht davon aus, dass noch mehrere Variantenvergleiche
vorgenommen werden müssen. Auch er hält Prognosen für die Verkehrsentwicklung
nur bis 2015 vorzunehmen, für einen zu kurzen Zeitraum, zumal davon auszugehen
ist, dass die Autobahn, wenn sie denn gebaut wird, bis dahin noch nicht fertig
sein wird. Gutachten, die jetzt erstellt werden, gehen in ihren Prognosen
zumindest bis zum Jahr 2020. Langfristig wird die Bevölkerung schrumpfen.
Insofern ist nicht davon auszugehen, dass sich die Prognosezahlen wesentlich
ändern werden, Wichtig ist, dass alle Planungen der Kommunen in diesen
Überlegungen einfließen, was hier zurzeit noch nicht der Fall ist. Die
deutliche Zunahme der Lkw- gegenüber den Pkw-Verkehren ist hierbei schon
berücksichtigt. Der Zuwachs für Pkw-Verkehre wird in der Prognose 23 %, der für
Lkw-Verkehre bei 46 % liegen. Die
A 39 wird nach seiner Ansicht weniger als Fernautobahn, als eher als regionale
Verbindung zu sehen sein. Deshalb wird die A 39 keine Entlastung für die A 7
sein. Die A 39 könnte diese Funktion auch nicht übernehmen. Auch könnte die A
39 nicht die Verteilungsverkehre einer Ostumgehung übernehmen. Hier ist
vielmehr davon auszugehen, dass die Verteilungsverkehre sich ins vorhandene
Straßennetz rückorientieren würden. Beigeordneter
Löb dankt für die
Feststellung, dass die A 39 keine Entlastungsstraße für die A 7 werden kann und
insofern als Regionalautobahn ggf. entbehrlich ist. Er spricht sich dafür aus,
dass man zwar Argumente ins Feld führen kann, die gegen eine Trasse innerhalb
der Stadt sprechen, man sollte sich aber als Stadt einer Zurückhaltung auferlegen
und keine Argumente anführen, die für eine westliche Tangente sprechen würden. Ihn
interessiert, ob es denn schon Prognosen darüber gibt, wenn denn eine westliche
Trasse der A 39 kommen würde, wie stark dann der Westen der Stadt zusätzlich
verkehrlich belastet werden würde. Herr
Knoche – Ing.-Büro Schubert – entgegnet, dass diesbezüglich noch keine Berechnungen
vorgenommen wurden. Solch eine Berechnung wäre ohnehin nur hypothetisch. Gesagt
werden kann nur aufgrund der bekannten derzeitigen Verhältnisse, dass sich die
Verkehre in der Stadt dezimieren würden. Die zusätzlichen Verkehre würden sich
mit denen, die durch eine neue Anbindung an die A 39 entfallen, gegenseitig
aufheben. Als Beispiel für derzeitig stark befahrene Ausweichrouten sei die Hamburger
Straße benannt. Im Gutachten geht man von 17.000 Fahrzeugen/täglich aus.
Aktuelle Zählungen belegen 29.000 Fahrzeuge/täglich. Auf
diesen Einwand wurde von der zuständigen Behörde darauf hingewiesen, dass es um
die Belastungszahlen für die Autobahn gehen würde. Das nachgeordnete
Verkehrsnetz wird hierbei nicht mit Zahlen belegt. Aus seiner Sicht ist dies
für eine großräumige Betrachtung aber wichtig. Herr
Dammann – BUND – dankt
für die umfassende Aufarbeitung der Thematik. Durch die dadurch erlangte
komplexe Sichtweite kann man schon im Vorfeld erahnen, was auf einen an
zerstörerischer Wirkung zukommt. Er verdeutlicht anhand verschiedener Aspekte,
warum die Trasse ungeeignet ist und hofft auf weitere Argumente im Verfahren,
die eine solche Trassenführung verhindern. Festzustellen
ist, dass die Landschaftspläne nicht bewertet wurden. Auch wenn sie schon 10
Jahre alt sind, so sind sie nach wie vor aktuell. Durch den tiefen Einschnitt
der Trasse eingefasst durch Lärmschutzwände wären Kaltluftentstehungszonen
betroffen, was bei Inversionswetterlagen Auswirkungen auf das Klima im
Innenstadtgebiet haben würde. Frau
Winkelmann – GfL Bremen – geht ein auf die Frage, ob die Auswirkung auf die
Kaltluftentstehungszonen in die Planung eingeflossen sei. Darauf kann nur
gesagt werden, dass solche Fragen, die eine detaillierte Betrachtung erfordern,
in der Regel zunächst durch die Planungsbehörde zurückgestellt werden. Die
Frage, die sich hierbei stellt ist, inwieweit man dies akzeptiert. Ggf. wäre
eine solche Frage in den Forderungskatalog aufzunehmen. Festgestellt werden
kann, dass eine Beeinträchtigung auf jeden Fall eintreten wird. Dass die
Kaltluftentstehung nördlich des Schlieffen-Parks nicht in die Überlegungen
einbezogen wurden und damit auch nicht auf daraus resultierenden weiteren
Beziehungen, wurde angemerkt. Herr
Dammann – BUND – ergänzt
seine Ausführungen, dass damit nicht nur die Kaltlufteinströmung und damit ein
Luftaustausch in die Innenstadt aus dem Nordwesten, sondern jetzt zusätzlich
aus dem Osten, empfindlich gestört werden würde. Ratsherr
Ziegert stellt
fest, dass die erarbeitete Stellungnahme sehr komplex sei, an der nichts zu
vermissen ist. Auch ist die Stellungnahme von allgemeinverständlicher
Darstellung. Im Vergleich zum Niveau zu der Stellungnahme des Landkreises
liegen Welten. Ratsherrn
Soldan ärgern die
Autobahngegner, die keine Aussage darüber abgeben, woraus diese schließen, dass
Verkehre in absehbarer Zeit spürbar abnehmen werden. Auch
er hätte sich gewünscht, dass Stadt und Kreis eine gemeinsame Stellungnahme
abgeben. Dafür liegen aber wohl die Interessenlagen zu weit auseinander. Fehlen
tut ihm eine konkrete Aussage des Landkreises zu einer möglichen
Ausweichtrasse. Dies sollte ggf. noch einmal beim Landkreis hinterfragt werden.
Die
Trasse durch den Schlieffen-Park würde Flächen berühren, die auf absehbare Zeit
noch von der Bundespolizei genutzt werden. Ihn interessiert, ob hier
Konfliktpotential besteht. Oberbürgermeister
Mädge führt hierzu
aus, dass Herr Brunkhorst von der Bundesvermögensverwaltung kein Problem darin
sieht, dies zu lösen. Ratsherr
Firus verdeutlicht
noch einmal, dass eine sehr breite Ratsmehrheit eine A 39 nicht nur aus
regionalen, sondern auch aus städtischen Gesichtpunkten, befürwortet. Dies ist
ausdrücklich zu begrüßen. Für
ihn ist es nicht nachvollziehbar, dass man die Beeinträchtigungen und
Belastungen für eine westliche Trasse offensichtlich höher ansetzt, als die
Beeinträchtigung einer weitaus größeren Bevölkerung, die von der Trasse im
Osten betroffen wäre. Mit
der weiteren Entwicklung der Verkehre wird es erforderlich werden, die B 4
moderat auszubauen. Er
spricht sich für den Bau der A 39 und dass so schnell wie möglich, aus. Von
Interesse ist für ihn die Wertung der tlw. konträren Stellungnahme, weil diese
zugleich auch Raumordnungsbehörde sei. Beigeordneter
Dr. Scharf ergänzt,
dass er den Landkreis auch darauf aufmerksam gemacht habe, dass zwischen der
Stellungnahme als eigenständige Behörde und der als Raumordnungsbehörde,
unterschieden werden muss. Argumentiert wurde damit, dass der Landkreis nur zur
Stellungnahme zur Vorzugstrasse aufgefordert gewesen und auch nur eine solche
abgeben wird. Frau
Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – vertritt die Rechtsauffassung, dass
der Landkreis sich nicht nur gegenüber der Vorzugstrasse äußern sollte, sondern
auch zur gesamten Anlage der Betrachtung sich positionieren müsste. Insofern
betrachtet sie die Vorgehensweise des Landkreises als fehlerhaft. Der Landkreis
ist hier auch als Selbstverwaltungsbehörde und nicht als Raumordnungsbehörde
zur Stellungnahme aufgefordert. Herr
Dr. Schmidt –
Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen –
billigt den Landkreis zu, dass er als Selbstverwaltungsbehörde seine
eigenen Belange in der Stellungnahme vorbringt, obwohl diese evtl. nicht im
Einklang mit den Zielen der Raumordnung stehen. Oberbürgermeister
Mädge
veranschaulicht, dass bei Aufstellung des Raumordnungsprogramms vor 5 Jahren
jedes Detail einer Regelung und Festlegung bedurfte. Kürzlich musste die Stadt
für eine nur 3 ha große Fläche ein Zielabweichungsverfahren durchführen lassen,
weil dies vom Landkreis gefordert wurde. Unverständlich ist in diesem
Zusammenhang, dass jetzt der Landkreis selbst gegen das Raumordnungsprogramm
verstößt und dies scheinbar für völlig legal hält. Die
Vorgehensweise des Landkreises ist für ihn nicht nachvollziehbar. Auch
Uelzen verhält sich wenig kooperativ. Uelzen will nur eine Ost- nicht jedoch
eine Westtrasse. Es ist schon als eklatant zu bezeichnen, wie manche Dinge, die
eigentlich von Belang sein sollten, beiseite geschoben werden. Ein solches
Verhalten macht Politik bei den Bürgern zunehmend unglaubwürdig. Unverständlich
ist auch, dass der Landkreis als Raumordnungsbehörde nicht weiter eine
Ostvariante und dessen Untersuchung einfordert, um auch den östlichen Landkreis
in der Entwicklung voran zu bringen. Frau
Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – würde es für überlegenswert halten,
wenn der Landkreis sich schon nicht der Stellungnahme der Stadt anschließen
mag, dass er sich dann jeglicher Stellungnahme enthalten sollte. Oberbürgermeister
Mädge kann sich ein
solches Verhalten des Landkreises nicht vorstellen. Beigeordneter
Meißner zitiert aus den Festsetzungen des
Raumordnungsprogramms an dem er als Kreistagsabgeordneter mitgewirkt habe. Die
vorgesehene Stellungnahme des Landkreises hält er für sehr dürftig. Nahezu
schizophren ist die Situation, dass eklatant mit der Stellungnahme gegen das
eigene Raumordnungsprogramm verstoßen werde. Als jemand, der am Programm
mitgewirkt habe, kann man sich nur verschaukelt fühlen. Mit einer solchen
Stellungnahme werden die Ziele der Landesraumordnung unterlaufen. Oberbürgermeister
Mädge kann die
Feststellungen von Beigeordnetem Meißner zwar nachvollziehen, jedoch sollte man
als städtischer Ausschuss nicht über eine Vorlage des Landkreises befinden. Frau
Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – verdeutlicht, dass auch der
Landkreis bei der Abgabe einer Stellungnahme das bestehende
Raumordnungsprogramm zu beachten habe. Ratsfrau
Verlinden stellt
klar, dass ihre Partei im Bund zwar für den Bau der A 39 gestimmt habe, der
Dachverband sich jedoch gegen einen Ausbau ausgesprochen habe. Sie weist darauf
hin, dass man die Anzahl der Menschen, die sich generell gegen einen Ausbau der
A 39 aussprechen, nicht unterschätzen sollte. Als heuchlerisch empfindet sie,
die Trasse selbst nicht haben zu wollen, sie aber anderen durchaus zuzumuten.
Bedauerlich ist, dass möglicherweise bei einer Trassenverlegung betroffene
Nachbargemeinden finanziell nicht in der Lage sehen, sich bei der Abgabe der
Stellungnahme gutachterlich begleiten zu lassen und sich juristischen Beistand
an die Seite zu nehmen. Die inhaltlich von Ausschussmitgliedern geäußerte
Meinung, dass wir die A 39 brauchen, um noch schlimmere Auswirkungen auf das
Schutzgut Mensch zu verhindern, ist für sie nicht nachvollziehbar. Von
Interesse ist für sie noch einmal die Frage, ob bei den Überlegungen zum
Verkehrswegeplan mit der Entscheidung für den Bau der A 39 auch eine Rolle
gespielt habe, eine O-Variante oder einen moderaten Ausbau der B 4 alternativ
zu prüfen. Oberbürgermeister
Mädge führt aus,
dass der Bundesverkehrswegeplan einen erheblichen Bedarf für die A 39 festgestellt
habe. Durch rechtzeitige Einwirkung unserseits auf die Planungsbehörde konnte
erreicht werden, dass die O-Variante mit untersucht wurde. Erkennbar ist, dass
die Variante, wenn auch nicht ausreichend, mituntersucht wurde. Die Stadt hat
darauf gedrängt, dass die O-Variante (Ertüchtigung B 4 zwischen
Ilmenaubrücke/Schlachthof – Abfahrt Wendisch Evern) mit untersucht wird und
dies nicht deshalb, weil wir diese Variante wollen, sondern um festgestellt zu
wissen, dass eben eine solche Variante nicht geht. Eine solche Variante wäre
den 10.000 Menschen, die in Kaltenmoor, Klosterkamp, Neu Hagen, Moorfeld
wohnen, nicht zuzumuten. Aus
den Prognosen der Verkehrsentwicklung ist erkennbar, dass selbst eine
Ertüchtigung dieses Abschnittes auf Dauer nicht ausreichen würde, die
prognostizierten Verkehre der nächsten Jahre zusätzlich aufzunehmen. Die Folge
wäre, dass man neben der Ertüchtigung der Ostumgehung in Folgejahren eine
weitere östliche Umfahrung bauen müsste. Ratsfrau
Verlinden hält es für die zu erwartende verkehrliche
Entwicklung für eine Frage, welche Verkehre man zukünftig noch zulassen will. Oberbürgermeister
Mädge erklärt
hierzu, dass sich die Frage, welche Verkehre man zukünftig zulassen sollte, so
nicht stellt, weil die Stadt auf Verkehre auf übergeordneten Straßen keinen
Einfluss hat. Die Rahmenbedingungen müssen als gegeben hingenommen werden. Deutlich
gesagt werden muss, dass jeder Bürger einen Anrecht auf gleichen Schutz hat.
Die Belastungen sind auf jeden Fall zu minimieren. Klar muss einem Jeden aber
auch sein, dass eine O-Variante aufgrund der Verkehrsprognosen unweigerlich
dazu führt, dass eine weitere Ost- bzw. eine Westumfahrung gebaut werden muss. Ratsfrau
Verlinden regt
nochmals an, dass sich die Stadt in ihrer Stellungnahme auf die jetzige
Vorzugstrasse beschränken und sich nicht über Alternativen auf Kreisgebiet
auslassen sollte. Frau
Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – erklärt, dass man es sich so einfach
nicht machen kann und auch nicht sollte. Wenn man nur die Vorzugsvariante
betrachtet, ist der Blick mangels eines Vergleichs zu eng. Deshalb muss auch
eine mögliche Alternative betrachtet werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Der
Verkehrsausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden
mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Beigeordneter Löb). |
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