Bürgerinformationssystem

Auszug - A 39 - Stellungnahme im Raumordnungsverfahren  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und Verkehrsausschuss
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.07.2006    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2000/06 A 39 - Stellungnahme im Raumordnungsverfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass sich die Verwaltung viel Mühe gegeben habe, eine umfassende und konstruktive Stellungnahme zu erarbeiten, heute vorzulegen und das nicht um eine A 39 zu verhindern, sondern um den Einschnitt in einen stadtgeschichtlichen Bereich und das Stadtgebiet selbst, der für die Stadt verheerende Auswirkungen für die Zukunftsfähigkeit hätte, deutlich zu machen. Durch einen solchen Einschnitt würde die in den letzten Jahren erbrachte Infrastruktur zunichte gemacht. Auch das Ansinnen, in die Liste der Weltkulturerbe aufgenommen zu werden, wird damit bereits im Ansatz aussichtslos.

Anhand der auch heute in der Sitzung anwesenden neutralen Gutachter lässt sich ablesen, dass die Verwaltung unter Zuhilfenahme von viel Sachverstand in einer Arbeitsgruppe eine fundierte Stellungnahme erarbeitet hat.

Zum Verfahrenablauf schlägt er vor, dass zunächst die Inhalte der einzelnen erstellten Gutachten, die auch in das Internet eingestellt sind, zusammenhängend vorgetragen werden und anschließend darüber beraten wird, Fragen gestellt und Anmerkungen gemacht werden können.

Die Ausschussvorsitzenden und Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 

 

Rechtliche Würdigung

Frau Dr. Rüping und Herr Dr. Schmidt – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen erläutern eingehend die von ihnen erarbeitete rechtliche Beurteilung, die als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt ist.

 

Verkehr

Herr Knoche – Ing.-Büro Schubert – erläutert ausführlich die erarbeitete „Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung“.

 

Schall, Lärm

Dr. Ing. Maire – GbR Bonk-Maire-Hoppmann - geht detailliert ein auf die erarbeitete „Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung für den Bereich der Stadt Lüneburg“.

 

Raumordnung, Städteplanung

Herr Brendler und Frau Winkelmann – GfL Bremen – gehen näher ein auf das „Städtebauliche Gutachten mit Plausibilitätsprüfung des Untervariantenvergleichs“.

 

Beigeordneter Dörbaum dankt den Vortragenden und eröffnet die Fragerunde.

 

 

Ratsherr Firus merkt an, dass die von der Verwaltung erarbeitete auf Gutachten aufbauende Stellungnahme im höchsten Maße vorzüglich sei. Vieles, was vorher unklar war, ist sehr verständlich dargestellt. Deutlich wird hierbei, dass die Untersuchung der Vorzugsvariante erhebliche Mängel aufweist. Teilweise wurde bei den Untersuchungen offensichtlich von falschen örtlichen Gegebenheiten ausgegangen. Aus seiner Sicht ist das mehr als nur eine schallende Ohrfeige für die Planer. So kann es nicht weitergehen. Dem Schutzgut Mensch ist die höchste Priorität beizumessen und nicht, wie aus einem Schriftwechsel mit dem zuständigen Ministerium hervorgeht, nur eine hohe Priorität.

Wenn im Bereich des Schlieffen-Parks ein Trog 6 m in das Gelände eingearbeitet werden soll, stellt sich die Frage, in welchem Umfang eine Grundwasserabsenkung erforderlich werden wird.

 

Frau Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – merkt zur Priorität des Schutzgutes Mensch an, dass es hierfür keine generelle Klassifikation gäbe. Vielmehr hängt diese Priorität von verschiedenen Kriterien, beispielsweise der Intensität der Beeinträchtigung oder des Eingriffs, ab.

 

Frau Winkelmann – GfL Bremen – ergänzt, dass im Stadium der Voruntersuchung bestimmte Qualitäten des Schutzgutes Mensch unberücksichtigt bleiben.

Die Frage der Grundwasserabsenkung spielt in der Voruntersuchung noch keine Rolle. Ihr Büro ist jedoch bei der Planung bereits von einer zu erwartenden Grundwasserabsenkung ausgegangen.

 

Ratsherr Soldan fragt sich, da der landwirtschaftliche Fachbeitrag von einer Interessenvertretung verfasst wurde, ob dies überhaupt rechtens sei.

Auch fehlt in der ganzen Untersuchung die Weiträumigkeit in der Betrachtung. Über Schall und Lärm ist für den großräumigen Bereich Lüne keine Aussage seitens der untersuchenden Behörde getroffen worden.

 

Frau Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen - stellt klar, dass die Landwirtschaftskammer zwar nicht frei ist von der Wahrnehmung von Interessen, aber die Kammer ist vorrangig auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Insofern ist sie keine reine Interessenvertretung und damit gehalten, ihre Stellungnahme als Körperschaft abzugeben.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt hierzu an, dass die Landwirtschaftskammer vor Abgabe der Stellungnahme die von ihr vertretenen Landwirte gehört habe und deren Aussagen in die Stellungnahme eingebracht habe.

 

Dr. Ing. Maire – GbR Bonk-Maire-Hoppmann -  zeigt auf, welcher Bereich begleitend zur Trassenführung A 39 schalltechnisch mit seinen Auswirkungen untersucht wurde.

 

Herr Knoche – Ing.-Büro Schubert – macht deutlich, dass die heute vorliegenden Zahlen noch nicht endgültig seien. Das ganze Gutachten ist als fragwürdig zu betrachten. Auswirkungen auf andere Bereiche der Stadt sind erst dann darstellbar, wenn die vorliegenden Zahlen aufbereitet worden sind. Sein Büro habe der Stadt die Empfehlung gegeben, dass diese Zahlen nachbereitet werden müssen. Diese Aufarbeitung wird nicht eine Frage von Wochen, sondern von Monaten sein. Klar gesagt werden kann jedoch bereits jetzt, dass es zu weiterreichenden verkehrlichen Belastungen in den angrenzenden Bereichen kommen wird.

 

Beigeordneter Dörbaum möchte wissen, welche Verkehrsbelastungszahl den eher als realistisch anzusehen sein wird, die im Gutachten angegebenen 50.000 Fahrzeuge oder eher die vom Ing.-Büro Schubert erwarteten 60.000 Fahrzeuge/täglich.

 

Herr Knoche – Ing.-Büro Schubert – erklärt, dass man bei den weitergehenden Überlegungen und Berechnungen eher von den 60.000 Fahrzeugen/täglich ausgehen sollte.

Anhand von Vergleichszahlen der prognostizierten Verkehre auf der Ostumgehung und der tatsächlich eingetretenen Verkehre wird diese Entwicklung untermauert.

 

Ratsherrn Soldan interessiert, ob diese Zunahme des Verkehrs wirklich realistisch sei. Ergänzend interessiert ihn, ob diese 10.000 Fahrzeuge täglich mehr zu einer deutlichen Zunahme des Verkehrslärms führen werden.

 

Herr Knoche – Ing.-Büro Schubert – begründet die Zunahme der Verkehre mit der eingetretenen strukturellen Entwicklung in der Stadt. Eine höhere Lärmbelastung ist durch den zunehmenden Lkw-Verkehr zu erwarten.

 

Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers  weist darauf hin, dass das Ing.-Büro Schubert beauftragt ist, umfangreiche Verkehrszählungen im Stadtgebiet durchzuführen. Ziel ist es, dass man im Herbst d. J. ein aktuelles Verkehrsmodell auf den Verkehrsrechner aufspielen kann, um damit dann im weiteren Verfahren mit konkreten verlässlichen Zahlen arbeiten zu können.

 

Beigeordneter Dr. Scharf hält es auch für eine gute Entscheidung, dass mit der Beschlussvorlage eine auf gutachterliche Aussagen basierende qualifizierte Stellungnahme erarbeitet und vorgelegt wurde. Festzustellen ist, dass die Stellungnahmen zwischen Stadt und Landkreis sich gravierend unterscheiden. Vor dem Hintergrund, dass es sich hier um das größte Verkehrsvorhaben der kommenden Jahrzehnte handelt, stellt sich für ihn die Frage, ob es nicht nur sinnvoll, sondern eher noch eine Pflicht gewesen wäre, dass Stadt und Landkreis zusammen kommen, um zumindest den Versuch zu unternehmen, Gemeinsamkeit zu zeigen. Die Voruntersuchungen, die zu dieser Vorzugsvariante geführt haben, sind so mängelbehaftet, dass eine Nacharbeit unabdingbar ist. Dies müsste aus seiner Sicht dazu führen, dass man jetzt versuchen sollte, mit dem Landkreis dahingehend überein zu kommen, dass man an einem Strang zieht. Zumindest sollte einige Grundsätze gemeinsam vertreten werden. Für ihn vermittelt sich der Eindruck, dass die Belange der Stadt zwar vehement betroffen werden, diese aber in der Stellungnahme des Landkreises nur am Rande Erwähnung finden. Er appelliert  wegen der Schwere des Unternehmens und der Betroffenheit von ca. 15.0000 Einwohnern, für die eine solche Trasse einen gravierenden Einschnitt darstellt, an die Verwaltung, noch einmal zu versuchen, mit dem Landkreis ins Gespräch zu kommen.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass es mehrere Gespräche mit Landrat Fietz gegeben habe. Bemühungen der Stadt in dieser Hinsicht fanden beim Landkreis kein Gehör. Vielmehr hat der Landkreis die jetzige Vorzugstrasse bereits am Tage der öffentlichen Vorstellung als akzeptabel bezeichnet. Eine solche Aussage ist aus verschiedenerlei Gründen unverständlich. Seitens der Stadt ist man weiterhin gesprächsbereit. Gern ist man bereit, dem Landkreis die fachlich erarbeitete Stellungnahme zur Übernahme anzubieten. Damit soll keine Kostenbeteiligung an den Gutachten verbunden werden. Für ihn stellt sich die Frage, wenn seitens des Landkreises so wenig auf die Belange ihres Oberzentrums eingegangen wird, ob es dann nicht angezeigt erscheint, den angestrebten Weg in die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit weiter zu gehen.

Die Stadt hat ihre Interessen als Oberzentrum zu vertreten. Die bisher getätigten Aussagen der maßgeblichen Vertreter des Landkreises lassen Zweifel darüber aufkommen, dass der Landkreis in dieser Sache tatsächlich gesprächsbereit sei. Hier ist nicht die Verwaltung der Stadt gefordert, sondern vielmehr die politischen Vertreter der Mehrheitsfraktion des Kreistages, die Landkreisvertreter zu einem Gespräch mit Vertretern der Stadt zu bewirken und an einen Tisch zu bringen. Bisher war seitens des Landkreises nicht zu erkennen, eine Abstimmung der Stadt vor Abgabe der Stellungnahmen vorzunehmen.

Auch Versuche der Stadt, sich mit dem Landkreis Uelzen in der Stellungnahme abzustimmen haben im Ergebnis nur zu der Erkenntnis geführt, dass jeder seinen eigenen Weg geht.

 

Beigeordneter Dörbaum spricht sich auch dafür aus, dem Landkreis die erarbeiteten Gutachten für die eigene Stellungnahme zur Verfügung zu stellen. Dieses Anliegen habe er als Kreistagsabgeordneter im Kreisausschuss vorgetragen.

 

Herr Mohr – VCD – interessiert, inwieweit Aussagen darüber möglich sind, wie sich aus Schwingungen, die sich aus einem sich verstärkenden Lkw-Verkehr ergeben, auf die Substanz der Gebäude auswirken werden.

 

Dr. Ing. Maire – GbR Bonk-Maire-Hoppmann -  merkt hierzu an, dass Schwingungen für den vorhandenen Gebäudebestand sich nicht auswirken werden, weil sich Schwingungen im Erdreich nur auf eine Distanz von max. 20-30 m übertragen.

 

Bürgermeisterin Schellmann drängt sich der Eindruck auf, dass ein Abgleich Ost- zur Westtrasse gar nicht stattgefunden habe. Dies ist umso erstaunlicher, weil es, bezogen auf die Ausgangslage, ganz offensichtlich so sei, dass die Westtrasse die in vielen Belangen günstigere Trasse wäre. Die Frage stellt sich, ob auf so einen Vergleich vielleicht bewusst verzichtet wurde.

Irritiert ist sie darüber, dass bei den zugrunde gelegten Verkehrsentwicklungszahlen noch immer nur von einem Zeitraum bis 2015 ausgegangen werden. Das Gutachten lässt nicht erkennen, wohin die Entwicklung der Verkehrszahlen gehen wird.

Festzustellen ist, dass die Ost-Umgehung eine wichtige Rolle in der Verteilung der Verkehre spiele. Wenn sie in Teilen durch eine Autobahn aufgegeben wird, liegen keine Zahlen vor, wie die Verteilung sich dann entwickeln würde. Unbedingt berücksichtigt werden müsste im Gutachten nicht nur die Schule, sondern auch die Landesfachschule Metall. Darüber enthält das Gutachten derzeit keine Aussagen.

 

Frau Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen - hält es für die entscheidende Fragestellung, ob man mit den bekannten Vorgaben eine solche Sicht auf die Sache bekommt, dass man darüber verantwortlich entscheiden kann. Dies kann hier bezweifelt werden. Insofern ist dies im Kern auch der Ansatzpunkt hiergegen vorzugehen.

 

Herr Dr. Schmidt – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – ergänzt, dass man sich darüber Gedanken gemacht habe, wie es zu dieser Vorzugsvariantenentscheidung gekommen sei. Möglicherweise hat man sich im Vorfeld eine Systematik auferlegt, die eine Entscheidung für eine andere Trasse unmöglich gemacht hat.

 

Frau Winkelmann – GfL Bremen – zeigt Linienvarianten aus der Verkehrsuntersuchung auf, die als ungünstig eingestuft wurden.

 

Herr Dr. Schmidt – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen –  merkt an, dass der Vergleich West- zur Ostvariante nicht nur bezogen auf die Untervariante, sondern bezogen auf die Gesamtlänge der Trasse gesehen werden muss.

 

Herr Knoche – Ing.-Büro Schubert – geht davon aus, dass noch mehrere Variantenvergleiche vorgenommen werden müssen. Auch er hält Prognosen für die Verkehrsentwicklung nur bis 2015 vorzunehmen, für einen zu kurzen Zeitraum, zumal davon auszugehen ist, dass die Autobahn, wenn sie denn gebaut wird, bis dahin noch nicht fertig sein wird. Gutachten, die jetzt erstellt werden, gehen in ihren Prognosen zumindest bis zum Jahr 2020. Langfristig wird die Bevölkerung schrumpfen. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass sich die Prognosezahlen wesentlich ändern werden, Wichtig ist, dass alle Planungen der Kommunen in diesen Überlegungen einfließen, was hier zurzeit noch nicht der Fall ist. Die deutliche Zunahme der Lkw- gegenüber den Pkw-Verkehren ist hierbei schon berücksichtigt. Der Zuwachs für Pkw-Verkehre wird in der Prognose 23 %, der für Lkw-Verkehre bei 46 % liegen.

Die A 39 wird nach seiner Ansicht weniger als Fernautobahn, als eher als regionale Verbindung zu sehen sein. Deshalb wird die A 39 keine Entlastung für die A 7 sein. Die A 39 könnte diese Funktion auch nicht übernehmen. Auch könnte die A 39 nicht die Verteilungsverkehre einer Ostumgehung übernehmen. Hier ist vielmehr davon auszugehen, dass die Verteilungsverkehre sich ins vorhandene Straßennetz rückorientieren würden.

 

Beigeordneter Löb dankt für die Feststellung, dass die A 39 keine Entlastungsstraße für die A 7 werden kann und insofern als Regionalautobahn ggf. entbehrlich ist. Er spricht sich dafür aus, dass man zwar Argumente ins Feld führen kann, die gegen eine Trasse innerhalb der Stadt sprechen, man sollte sich aber als Stadt einer Zurückhaltung auferlegen und keine Argumente anführen, die für eine westliche Tangente sprechen würden.

Ihn interessiert, ob es denn schon Prognosen darüber gibt, wenn denn eine westliche Trasse der A 39 kommen würde, wie stark dann der Westen der Stadt zusätzlich verkehrlich belastet werden würde.

 

Herr Knoche – Ing.-Büro Schubert – entgegnet, dass diesbezüglich noch keine Berechnungen vorgenommen wurden. Solch eine Berechnung wäre ohnehin nur hypothetisch. Gesagt werden kann nur aufgrund der bekannten derzeitigen Verhältnisse, dass sich die Verkehre in der Stadt dezimieren würden. Die zusätzlichen Verkehre würden sich mit denen, die durch eine neue Anbindung an die A 39 entfallen, gegenseitig aufheben. Als Beispiel für derzeitig stark befahrene Ausweichrouten sei die Hamburger Straße benannt. Im Gutachten geht man von 17.000 Fahrzeugen/täglich aus. Aktuelle Zählungen belegen 29.000 Fahrzeuge/täglich.

Auf diesen Einwand wurde von der zuständigen Behörde darauf hingewiesen, dass es um die Belastungszahlen für die Autobahn gehen würde. Das nachgeordnete Verkehrsnetz wird hierbei nicht mit Zahlen belegt. Aus seiner Sicht ist dies für eine großräumige Betrachtung aber wichtig.

 

Herr Dammann – BUND – dankt für die umfassende Aufarbeitung der Thematik. Durch die dadurch erlangte komplexe Sichtweite kann man schon im Vorfeld erahnen, was auf einen an zerstörerischer Wirkung zukommt. Er verdeutlicht anhand verschiedener Aspekte, warum die Trasse ungeeignet ist und hofft auf weitere Argumente im Verfahren, die eine solche Trassenführung verhindern.

Festzustellen ist, dass die Landschaftspläne nicht bewertet wurden. Auch wenn sie schon 10 Jahre alt sind, so sind sie nach wie vor aktuell. Durch den tiefen Einschnitt der Trasse eingefasst durch Lärmschutzwände wären Kaltluftentstehungszonen betroffen, was bei Inversionswetterlagen Auswirkungen auf das Klima im Innenstadtgebiet haben würde.

 

Frau Winkelmann – GfL Bremen – geht ein auf die Frage, ob die Auswirkung auf die Kaltluftentstehungszonen in die Planung eingeflossen sei. Darauf kann nur gesagt werden, dass solche Fragen, die eine detaillierte Betrachtung erfordern, in der Regel zunächst durch die Planungsbehörde zurückgestellt werden. Die Frage, die sich hierbei stellt ist, inwieweit man dies akzeptiert. Ggf. wäre eine solche Frage in den Forderungskatalog aufzunehmen. Festgestellt werden kann, dass eine Beeinträchtigung auf jeden Fall eintreten wird. Dass die Kaltluftentstehung nördlich des Schlieffen-Parks nicht in die Überlegungen einbezogen wurden und damit auch nicht auf daraus resultierenden weiteren Beziehungen, wurde angemerkt.

 

Herr Dammann – BUND – ergänzt seine Ausführungen, dass damit nicht nur die Kaltlufteinströmung und damit ein Luftaustausch in die Innenstadt aus dem Nordwesten, sondern jetzt zusätzlich aus dem Osten, empfindlich gestört werden würde.

 

Ratsherr Ziegert stellt fest, dass die erarbeitete Stellungnahme sehr komplex sei, an der nichts zu vermissen ist. Auch ist die Stellungnahme von allgemeinverständlicher Darstellung. Im Vergleich zum Niveau zu der Stellungnahme des Landkreises liegen Welten.

 

Ratsherrn Soldan ärgern die Autobahngegner, die keine Aussage darüber abgeben, woraus diese schließen, dass Verkehre in absehbarer Zeit spürbar abnehmen werden.

Auch er hätte sich gewünscht, dass Stadt und Kreis eine gemeinsame Stellungnahme abgeben. Dafür liegen aber wohl die Interessenlagen zu weit auseinander. Fehlen tut ihm eine konkrete Aussage des Landkreises zu einer möglichen Ausweichtrasse. Dies sollte ggf. noch einmal beim Landkreis hinterfragt werden.

Die Trasse durch den Schlieffen-Park würde Flächen berühren, die auf absehbare Zeit noch von der Bundespolizei genutzt werden. Ihn interessiert, ob hier Konfliktpotential besteht.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass Herr Brunkhorst von der Bundesvermögensverwaltung kein Problem darin sieht, dies zu lösen.

 

Ratsherr Firus verdeutlicht noch einmal, dass eine sehr breite Ratsmehrheit eine A 39 nicht nur aus regionalen, sondern auch aus städtischen Gesichtpunkten, befürwortet. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.

Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, dass man die Beeinträchtigungen und Belastungen für eine westliche Trasse offensichtlich höher ansetzt, als die Beeinträchtigung einer weitaus größeren Bevölkerung, die von der Trasse im Osten betroffen wäre.

Mit der weiteren Entwicklung der Verkehre wird es erforderlich werden, die B 4 moderat auszubauen.

Er spricht sich für den Bau der A 39 und dass so schnell wie möglich, aus. Von Interesse ist für ihn die Wertung der tlw. konträren Stellungnahme, weil diese zugleich auch Raumordnungsbehörde sei.

 

Beigeordneter Dr. Scharf ergänzt, dass er den Landkreis auch darauf aufmerksam gemacht habe, dass zwischen der Stellungnahme als eigenständige Behörde und der als Raumordnungsbehörde, unterschieden werden muss. Argumentiert wurde damit, dass der Landkreis nur zur Stellungnahme zur Vorzugstrasse aufgefordert gewesen und auch nur eine solche abgeben wird.

 

Frau Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – vertritt die Rechtsauffassung, dass der Landkreis sich nicht nur gegenüber der Vorzugstrasse äußern sollte, sondern auch zur gesamten Anlage der Betrachtung sich positionieren müsste. Insofern betrachtet sie die Vorgehensweise des Landkreises als fehlerhaft. Der Landkreis ist hier auch als Selbstverwaltungsbehörde und nicht als Raumordnungsbehörde zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Herr Dr. Schmidt – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen –  billigt den Landkreis zu, dass er als Selbstverwaltungsbehörde seine eigenen Belange in der Stellungnahme vorbringt, obwohl diese evtl. nicht im Einklang mit den Zielen der Raumordnung stehen.

 

Oberbürgermeister Mädge veranschaulicht, dass bei Aufstellung des Raumordnungsprogramms vor 5 Jahren jedes Detail einer Regelung und Festlegung bedurfte. Kürzlich musste die Stadt für eine nur 3 ha große Fläche ein Zielabweichungsverfahren durchführen lassen, weil dies vom Landkreis gefordert wurde. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang, dass jetzt der Landkreis selbst gegen das Raumordnungsprogramm verstößt und dies scheinbar für völlig legal hält.

Die Vorgehensweise des Landkreises ist für ihn nicht nachvollziehbar.

Auch Uelzen verhält sich wenig kooperativ. Uelzen will nur eine Ost- nicht jedoch eine Westtrasse. Es ist schon als eklatant zu bezeichnen, wie manche Dinge, die eigentlich von Belang sein sollten, beiseite geschoben werden. Ein solches Verhalten macht Politik bei den Bürgern zunehmend unglaubwürdig.

Unverständlich ist auch, dass der Landkreis als Raumordnungsbehörde nicht weiter eine Ostvariante und dessen Untersuchung einfordert, um auch den östlichen Landkreis in der Entwicklung voran zu bringen.

 

Frau Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – würde es für überlegenswert halten, wenn der Landkreis sich schon nicht der Stellungnahme der Stadt anschließen mag, dass er sich dann jeglicher Stellungnahme enthalten sollte.

 

Oberbürgermeister Mädge kann sich ein solches Verhalten des Landkreises nicht vorstellen.

 

Beigeordneter Meißner  zitiert aus den Festsetzungen des Raumordnungsprogramms an dem er als Kreistagsabgeordneter mitgewirkt habe. Die vorgesehene Stellungnahme des Landkreises hält er für sehr dürftig. Nahezu schizophren ist die Situation, dass eklatant mit der Stellungnahme gegen das eigene Raumordnungsprogramm verstoßen werde. Als jemand, der am Programm mitgewirkt habe, kann man sich nur verschaukelt fühlen. Mit einer solchen Stellungnahme werden die Ziele der Landesraumordnung unterlaufen.

 

Oberbürgermeister Mädge kann die Feststellungen von Beigeordnetem Meißner zwar nachvollziehen, jedoch sollte man als städtischer Ausschuss nicht über eine Vorlage des Landkreises befinden.

 

Frau Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – verdeutlicht, dass auch der Landkreis bei der Abgabe einer Stellungnahme das bestehende Raumordnungsprogramm zu beachten habe.

 

Ratsfrau Verlinden stellt klar, dass ihre Partei im Bund zwar für den Bau der A 39 gestimmt habe, der Dachverband sich jedoch gegen einen Ausbau ausgesprochen habe. Sie weist darauf hin, dass man die Anzahl der Menschen, die sich generell gegen einen Ausbau der A 39 aussprechen, nicht unterschätzen sollte. Als heuchlerisch empfindet sie, die Trasse selbst nicht haben zu wollen, sie aber anderen durchaus zuzumuten. Bedauerlich ist, dass möglicherweise bei einer Trassenverlegung betroffene Nachbargemeinden finanziell nicht in der Lage sehen, sich bei der Abgabe der Stellungnahme gutachterlich begleiten zu lassen und sich juristischen Beistand an die Seite zu nehmen. Die inhaltlich von Ausschussmitgliedern geäußerte Meinung, dass wir die A 39 brauchen, um noch schlimmere Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu verhindern, ist für sie nicht nachvollziehbar.

Von Interesse ist für sie noch einmal die Frage, ob bei den Überlegungen zum Verkehrswegeplan mit der Entscheidung für den Bau der A 39 auch eine Rolle gespielt habe, eine O-Variante oder einen moderaten Ausbau der B 4 alternativ zu prüfen.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass der Bundesverkehrswegeplan einen erheblichen Bedarf für die A 39 festgestellt habe. Durch rechtzeitige Einwirkung unserseits auf die Planungsbehörde konnte erreicht werden, dass die O-Variante mit untersucht wurde. Erkennbar ist, dass die Variante, wenn auch nicht ausreichend, mituntersucht wurde. Die Stadt hat darauf gedrängt, dass die O-Variante (Ertüchtigung B 4 zwischen Ilmenaubrücke/Schlachthof – Abfahrt Wendisch Evern) mit untersucht wird und dies nicht deshalb, weil wir diese Variante wollen, sondern um festgestellt zu wissen, dass eben eine solche Variante nicht geht. Eine solche Variante wäre den 10.000 Menschen, die in Kaltenmoor, Klosterkamp, Neu Hagen, Moorfeld wohnen, nicht zuzumuten.

Aus den Prognosen der Verkehrsentwicklung ist erkennbar, dass selbst eine Ertüchtigung dieses Abschnittes auf Dauer nicht ausreichen würde, die prognostizierten Verkehre der nächsten Jahre zusätzlich aufzunehmen. Die Folge wäre, dass man neben der Ertüchtigung der Ostumgehung in Folgejahren eine weitere östliche Umfahrung bauen müsste.

 

Ratsfrau Verlinden  hält es für die zu erwartende verkehrliche Entwicklung für eine Frage, welche Verkehre man zukünftig noch zulassen will.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt hierzu, dass sich die Frage, welche Verkehre man zukünftig zulassen sollte, so nicht stellt, weil die Stadt auf Verkehre auf übergeordneten Straßen keinen Einfluss hat. Die Rahmenbedingungen müssen als gegeben hingenommen werden.

Deutlich gesagt werden muss, dass jeder Bürger einen Anrecht auf gleichen Schutz hat. Die Belastungen sind auf jeden Fall zu minimieren. Klar muss einem Jeden aber auch sein, dass eine O-Variante aufgrund der Verkehrsprognosen unweigerlich dazu führt, dass eine weitere Ost- bzw. eine Westumfahrung gebaut werden muss.

 

Ratsfrau Verlinden regt nochmals an, dass sich die Stadt in ihrer Stellungnahme auf die jetzige Vorzugstrasse beschränken und sich nicht über Alternativen auf Kreisgebiet auslassen sollte.

 

Frau Dr. Rüping – Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen – erklärt, dass man es sich so einfach nicht machen kann und auch nicht sollte. Wenn man nur die Vorzugsvariante betrachtet, ist der Blick mangels eines Vergleichs zu eng. Deshalb muss auch eine mögliche Alternative betrachtet werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

Der Verkehrsausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Beigeordneter Löb).