Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Das
Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, vertreten durch die Regierungsvertretung Lüneburg, hat
am 27.03.06 das Raumordnungsverfahren für den Bau der A 39 nach Wolfsburg
eingeleitet. Das
Verfahren wird durchgeführt, um raumbedeutsame Vorhaben untereinander und mit
den Zielen der Raumordnung abzustimmen. In
einem Raumordnungsverfahren sollen die Auswirkungen auf Menschen, Flora und
Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter im
Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstrategie ermittelt, beschrieben und
bewertet werden. Die Unterlagen, die auch Verkehrsuntersuchungen,
Lärmuntersuchungen sowie weitere Fachuntersuchungen umfassen, liegen der Stadt
seit dem 28.03.06 vor. Die vorgeschlagene Vorzugsvariante führt dabei innenstadtnah
direkt zwischen dem Kloster Lüne und Moorfeld vorbei durch das in Planung
befindliche Neubaugebiet auf dem Gelände der Schlieffenkaserne. Bis
Ende Juni sind insgesamt 1 774 Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingegangen
und an das Ministerium weitergeleitet worden. Die
Stellungnahme des Rates muss unter Berücksichtigung von Einwendungen der
Bürgerinnen und Bürger bis zum 31.07.06 erfolgen. Die ursprüngliche Frist wurde
vom 30.06.06 auf Ende Juli 2006 verlängert. Um
eine umfassende Prüfung der umfangreichen Unterlagen sicherzustellen, wurden
verschiedene Gutachterbüros sowie eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Die
Stellungnahme der Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen ist in der Anlage
beigefügt. Die Fachgutachten liegen im Ratsbüro zur Einsichtnahme aus und sind
unter www.lueneburg.de ins Internet
eingestellt. Die Stadt Lüneburg lehnt als Träger öffentlicher Belange und in ihrer Eigenschaft als von der Trassenführung unmittelbar betroffene Kommune die im Raumordnungsverfahren ermittelte Vorzugsvariante der in Planung befindlichen A39 ab, soweit die Trassenführung unmittelbar über ihr Gebiet verläuft. Die Stadt Lüneburg lehnt vorsorglich ebenfalls jede andere Trassenführung ab, die unmittelbar über ihr Gebiet verläuft. Die
vorgelegten Unterlagen genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen des Raumordnungsverfahrens.
Sie erfassen insbesondere die Besonderheiten der Stadt Lüneburg nicht in
ausreichendem Maße. Sie gehen zum Teil von falschen örtlichen Gegebenheiten aus
und berücksichtigen die Belange der Stadt Lüneburg und ihrer Bürger nicht in
der gebotenen Art und Weise und sind daher nicht geeignet, die Vereinbarkeit
der Vorzugsvariante der in Planung befindlichen A39 mit den Erfordernissen der
Raumordnung nachzuweisen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 100 000,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Rat bekräftigt seine Entscheidung vom 4. Mai 2006 für eine Westumgehung und
beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme im Raumordnungsverfahren
einzubringen. |
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