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Auszug - Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte"; Beschluss über die erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.07.2006    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1990/06 Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte";
Beschluss über die erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr NiesmannAktenzeichen:60 50 20 - 126
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Niesmann, Stephan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC – führt aus, dass über die Planung und die Planungsziele ausführlich in mehreren Ausschusssitzungen beraten wurde. Gleichwohl haben die Vielzahl der eingegangenen Einwendungen und der zwischenzeitlich konkretisierte Bauantrag Anlass dazu gegeben, aus Rechtssicherheitsgründen den B-Plan erneut auszulegen.

 

Eine wesentliche in die Planung eingeflossene Änderung ist, dass die Hochhausplanung mit der Nutzung Hotel und Dienstleistung aufgegeben wurde. Die Flächen werden dem großflächigen Einzelhandel zugeschlagen. Vorgesehen ist, diese Fläche als Gartenmarktfläche des Baumarktes zu nutzen. Die Baukante, die jetzt stark an die Straße heranreicht, soll städtebaulich gefasst werden. Abgesichert werden soll dies auch durch die Örtliche Bauvorschrift. Die Kante soll mit einer 5 m hohen Wand gefasst werden. Auch die Werbeanlagen und die Dachbegrünung werden in die Örtliche Bauvorschrift integriert. Die maximale Verkaufsfläche vergrößert sich durch Wegfall der Dienstleister von 14.000 m² auf 15.000 m². Gutachterlich begleitet sind auch diese 15.000 m² verkehrsverträglich. Die Reduzierung der Ladeverkehre führte zur Überarbeitung des Zuliefererverkehrs. Das hat zur Folge, dass die Straße Bardowicker Wasserweg nur noch als Abfahrt anstelle wie bisher angedacht als Zu- und Abfahrt genutzt wird. Dadurch wird eine Halbierung der Verkehrsfrequenz und damit auch eine Minderung des Lärms eintreten. Für wartende LKW’s wird eine Wartezone mit Stromanschluss für die Kühlaggregate vorgesehen. Des weiteren wird eine Fläche für Wertstoffsammlung ausgewiesen.

 

Die Änderungen in den textlichen Festsetzungen beziehen sich auf den Eingangsbereich. Für die typische Eingangspyramide wird eine Erhöhung von 8 m zugelassen. Rechts und links vom Eingangsbereich wird eine Überdachungsanlage, jedoch nur zu der dem Parkplatz zugewandten Seite, zugelassen. Ebenso wurden in der Planung Änderungen aufgrund der Erkenntnisse des ornithologischen Gutachtens eingearbeitet. Der erforderliche Ausgleich konnte tlw. Im Plangebiet berücksichtigt werden.

 

Beigeordneten Körner interessiert, ob in der Anlieferungszone eine Schallschutzwand vorgesehen ist.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC – erinnert an die ursprüngliche Planung. Zwischenzeitlich hat sich die Planung aufgrund des Bauantrages konkretisiert. Die Lärmwerte werden durch Heranfahren an einen eingehausten Bereich und Abdeckung der Übergänge durch Gummilippen erreicht.

 

FBL Böhme ergänzt, dass zu Beginn der Überlegungen eine Lärmschutzwand angedacht war. Aufgrund der Erkenntnisse des zwischenzeitlich vorliegenden Lärmgutachtens ergibt sich jedoch keine Notwendigkeit mehr für eine solche Wand.

 

Ratsherr Aschenbrenner fragt nach, warum die Wand nun nicht mehr sein soll. Auch zur Frage, ob die 1000 m² zusätzliche Verkehrsfläche verträglich sind, ist für ihn so ohne weiteres nicht nachvollziehbar. Ihn interessiert, ob die Gutachten eingesehen werden können.

 

FBL Böhme stellt noch einmal klar, dass eine Lärmschutzwand nur eine anfängliche Überlegung war, die durch keine Zahlen und Berechnungen hinterlegt war. Eine Lärmschutzwand zu bauen macht nur dann einen Sinn, wenn sonst die einzuhaltenden Lärmwerte überschritten würden.

 

Die Einsichtnahme in die Gutachten ist selbstverständlich möglich.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC – führt zur Verträglichkeit des Verkehrs aus, dass die größere Verkaufsfläche und der zusätzliche Verkehr der neuen Brücke zum Lünepark bereits bei Erstellung des Verkehrsgutachtens eingerechnet war. Die Verkehrsentwicklung wurde umfangreich geprüft. Die Vorgabe der Qualitätsstufe, wie die Verkehre fließen können und müssen, wird eingehalten.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt fest, dass das bisherige Verfahren gezeigt habe, dass man flexibel mit den erforderlichen Änderungen umzugehen versteht. Dass ein wichtiger Aspekt ist, dass die Wohnqualität in den angrenzenden Wohngebieten erhalten bleibt und auch mit dieser Planung sichergestellt werden kann, dass das Gewerbe funktionieren kann. Alle erforderlichen Änderungen sind eingearbeitet. Alle Dinge, die im Ausschuss herausgearbeitet wurden, sind in die Planungen eingeflossen.

 

Bürgermeisterin Schellmann verweist darauf, dass der Verkehr bisher lebhaft und laut zu vernehmen war. Durch die jetzige Planung wird eine sehr starke Beruhigung für die Anlieger eintreten. Insofern wird für die Anlieger verkehrlich eine Verbesserung eintreten.

 

Beigeordneter Körner geht noch einmal ein auf die Anfangsüberlegung einer Lärmschutzwand. LKW’s geben beim Zurücksetzen ein sich ständig wiederholendes akustisches Signal ab. Eine Lärmschutzwand könnte hier ggf. diese störenden Signaltöne besser unterdrücken.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC – geht davon aus, dass die jetzige Lösung eine optimale Lösung für die Bürger ist.

 

Auch die akustischen Signaltöne wurden bei der Betrachtung der Lärmwerte berücksichtigt. Auf die Aussagen des Lärmgutachtens sollte vertraut werden.

 

OB Mädge verdeutlicht, dass über Lärm viel diskutiert wurde. Es würde kein Problem bereiten, wenn der Investor zu einer Lärmschutzwand seine Zustimmung geben und die Kosten dafür übernehmen würde. Dass das gelingt, muss aber bezweifelt werden. Keine Frage ist, dass nachgebessert werden müsse, wenn es sich in der Praxis zeigt, dass die Lärmwerte dauerhaft nicht eingehalten werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann empfindet, dass die Baukörper in der Planung sehr eckig dargestellt sind.

 

FBL Böhme verweist darauf, dass Baugrenzen in Plänen immer eckig dargestellt werden. Die Ausgestaltung der Kanten der Baukörper kann sich durchaus anders darstellen.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, wann die Anlieferverkehre am Morgen beginnen.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC – benennt die zulässigen Entladungszeiten. Die normale Ladetätigkeit findet im Zeitraum von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt. Erhöhte Ruhe ist einzuhalten bei Ladetätigkeiten zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr sowie zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr. Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind Ladetätigkeiten nicht zulässig.

 

Ratsherr Burgdorff entnimmt der überarbeiteten Planung, dass die vorgenommenen planerischen Änderungen zu einer Verbesserung geführt haben. Er weist darauf hin, dass, wenn die Fläche nicht mit einem B-Plan überplant worden wäre, dann eine Entscheidung über eine mögliche Nachfolgebebauung gem. § 34 BBauGB hätte getroffen werden können, die sicherlich nicht so günstig für die Anlieger ausgefallen wäre.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass mit der jetzigen Planung die bestmögliche Nachnutzung im Einklang mit den Anwohnern gefunden wurde.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.