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Auszug - Einrichtung von Ganztagsschulen in Stadt und Landkreis Lüneburg  

 
 
öffentlichen Sitzung des Schulgrundsatzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Schulgrundsatzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.09.2002    
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0252/02 Einrichtung von Ganztagsschulen in Stadt und Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Manfred KoplinAktenzeichen:41
Federführend:Fachbereich 4 - Kultur Bearbeiter/-in: Koplin, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor Koch führt aus, dass es sich bei der Vorlage im wesentlichen um eine Unterrichtung zur derzeitigen Situation und den beabsichtigten Planungen von Stadt und Landkreis handelt. Zur Einführung von Ganztagsschulen sollen nach Presseberichten dem Land Niedersachsen Bundesmittel in Höhe von 400 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, das Verteilungsverfahren ist bisher ungeklärt.

In der Region Lüneburg arbeitet bisher die Hauptschule Stadtmitte als Ganztagsschule. Bereits seit einigen Jahren verfolgt die Anne-Frank-Schule das Ziel, Ganztagsschule zu werden. Ursprünglich waren in der Konzeption der Einführung weiterer Ganztagsschulen Grundschulen nicht vorgesehen, im Rahmen des Projektes "Soziale Stadt" soll nun auch die Umwandlung von Grundschulen zu Ganztagsschulen gefördert werden. Neben dem Antrag der Anne-Frank-Schule (als erste Stufe in der Einführung eines Ganztagsschul­zentrums Kaltenmoor) hat kurzfristig auch die Christianischule einen Antrag gestellt. Hier geht es auch darum, den bevorstehenden Wegfall der Schüler aus Bardowick zum nächsten Schuljahr aufzufangen, da dort ein Realschulstandort errichtet wird. Für den Bereich des Landkreises gibt es bisher den Antrag des Schulzentrums Bleckede. Scharne­beck, Embsen, Oedeme und Dahlenburg zeigen sich ebenfalls an einem Ganztagsangebot interessiert.

Die Antragsfrist wurde für die Einführung im Jahr 2003 auf Mitte Dezember verlängert.

Kreisamtsrätin Heuer ergänzt, dass im Bereich des Landkreises auch andere Ganztags­schulstandorte im Gespräch seien, u.a. Bardowick und Adendorf. Im Regierungsbezirk Lüneburg gebe es bisher nur 7 Ganztagsschulen, während z.B. im Bezirk Weser-Ems 40 Schulen als Ganztagsschulen arbeiten. Es sollten zudem Gespräche über Einzugsbereiche geführt werden, je nachdem wann welche Genehmigung einer Ganztagsschule erfolgt. Regierungsschuldirektorin Messer berichtet, dass beabsichtigt sei, ein Netz von Ganztagsschulen aufzubauen, es sei derzeit nicht beabsichtigt, alle Schulen in Ganztags­schulen umzuwandeln. Vorgabe für die Genehmigung sei u.a., dass Schulen, an denen ein Sozialarbeiter aus Landesmitteln beschäftigt ist, vorrangig als Ganztagsschulen zu genehmigen sind (z.Zt. vorrangig Hauptschulen).

Beigeordneter Dr. Scharf betont den Zeitbedarf für die Erstellung der Ganztagsschul­konzepte, der insbesondere in der Fläche bestehe. In dicht besiedelten Gebieten sei die Organisation einfacher. Beigeordneter Firus unterstreicht, dass der Bedarf an Ganztags­schulen in Stadt und Landkreis Lüneburg unbestritten sei. Die schnellstmögliche Antrag­stellung war im Schulausschuss der Stadt Lüneburg in der Sitzung am 27.08.2002 für die Anne-Frank-Schule und die Christianischule beschlossen worden. Zudem liegen Erklä­rungen der Hauptschule, Orientierungsstufe und Realschule in Kaltenmoor zur Einführung eines Ganztagsschulzentrums vor. Er plädiert für ein schnellstmögliches Einreichen der Anträge, um ins Vergabeverfahren zu kommen. In der Öffnung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Lüneburg befürchtet er über die Schülerbeförderung eine Verhinderung der Ganztagsschulen in der Stadt Lüneburg.

Landrat Fietz weist den Vorwurf des Beigeordneten Firus, der Landkreis torpediere über die Schülerbeförderung die Ganztagsschulen der Stadt deutlich zurück. Dies läge nicht in der Absicht und nicht im Interesse des Landkreises. Auch der Landkreis unter­stütze eine zeitnahe Einrichtung von Ganztagsschulen auf Grundlage entsprechender Konzepte.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Aschenbrenner erläutert Regierungsschuldirektorin Messer, dass der entsprechende Erlass zur Einführung von Ganztagsschulen für diese Schulform neben dem Unterricht außerunterrichtliche Aktivitäten an mindestens zwei Nachmittagen pro Woche vorsehe. Die Verteilung dieser Zeiten sowie die inhaltliche Gestaltung sei Sache der Schule. Ganztagsschulen können als Ganztagsschulzüge oder als Ganztagsschulzentren geführt werden.

 

 

 

 

Stadtdirektor Koch ergänzt, dass der gesetzliche Rahmen für Ganztagsschulen in § 23 des Schulgesetzes abgesteckt sei. Es bestehe keine Verpflichtung für Kinder aus dem betreffenden Schulbezirk, eine Ganztagsschule zu besuchen, der Elternwille sei hier entscheidend. Das Auswahlverfahren für den Besuch einer Ganztagsschule für Schüler auch außerhalb des Schulbezirkes sei noch nicht geregelt. Die Verordnung mit entspre­chenden Aufnahmekriterien liege erst als Entwurf vor.

Bürgermeisterin Schellmann befürchtet in der Schärfe der Diskussion zwischen Beigeordneten Firus und Landrat Fietz ein Missverständnis. Mit der langjährigen Vorarbeit der Schulleiterin Frau Frost sei für die Anne-Frank-Schule ein ausgefeiltes Konzept für die Ganztagsschule entstanden. Die Aufnahme von Landkreisschülern in die Anne-Frank-Schule sieht sie als unproblematisch an. In der schnellstmöglichen Einfüh­rung von Ganztagsschulen im Stadtgebiet sieht sie kein Problem, sondern eher einen Antrieb für den Landkreis, schnell selbst Ganztagsschulen einzurichten. Für die Christianischule gilt, dass dieses Konzept zwar erst kurzfristig vorliege und noch ungeklärt sei, ob die anderen Schulen des Kreidebergs sich entsprechend anschließen, die Antragstellung für beide Schulen sollte deswegen jedoch nicht verzögert werden.

Auch Kreistagsabgeordnete Senne bittet, keine derartige Schärfe in den Ausschuss zu bringen. Die nun beschlossene Fristverlängerung auf Mitte Dezember gibt auch Land­kreisschulen noch Zeit, entsprechende Konzepte vorzulegen. Im Sinne der Kinder sollte das Bestmögliche verwirklicht werden. An dieser Stelle betont Regierungsschuldirek­torin Messer, dass auch die Antragstellung zum Jahr 2004 unproblematisch sei. Lieber sollten Anträge und Konzepte mit den Eltern und Schülern konkretisiert werden und eine gründliche Planung erfolgen als dass überstürzt Anträge gestellt werden.

Beigeordneter Firus dankt Landrat Fietz für die deutlichen Worte, in gemeinsamer Arbeit die Einführung von Ganztagsschulen zu unterstützen. Er befürchtet jedoch einen Ansturm auf die knappen Mittel und die Vergabe nach dem Windhundprinzip. Dazu nimmt nochmals Regierungsschuldirektorin Messer Stellung. Die Vergabe nach dem Wind­hundverfahren sei nicht Planungsmaßstab. Nach Planung des Kultusministeriums soll bis 2006 ein Netz von Ganztagsschulen erreicht werden. Bei der bisherigen Planung mit Landkreismittelvergaben war dabei vorgesehen, zwei Ganztagsschulen pro Landkreis und zwei pro Stadt zu genehmigen, da nun auch Bundesmittel zur Verfügung stehen ist die Errichtung weiterer Ganztagsschulen möglich. Die Betonung liegt auf dem Ziel eines Ganztagsschulnetzwerkes.

 

Kreistagsabgeordneter Peters fasst zusammen, dass für den ersten Durchgang der Ganztagsschulgenehmigung vier Schulen möglich seien. Dabei sollten vorrangig die Schulen betrachtet werden, die schon Anträge fertiggestellt haben: die Anne-Frank-Schule, die Christianischule und das Schulzentrum Bleckede und schlägt vor, als vierte Schule eine möglichst westlich im Landkreis gelegene Schule auszuwählen, um den Gedanken eines Netzwerkes zu unterstützen. Kreisoberamtsrat Wiese schlägt vor, für die Auswahl eines weiteren Ganztagsschulstandortes eher Sozialräume zu bedenken, nicht eine geographische Aufteilung, sondern eine Bedarfsaufteilung vorzunehmen.

 

Bürgermeisterin Schellmann fragt nach möglichen finanziellen Belastungen der Schulträger durch die Finanzierung von Sozialarbeitern, da die derzeitigen Programme zeitlich befristet seien. Dazu führt Regierungsschuldirektorin Messer aus, dass es für die Ganztagsschule keine Festlegung der Landesmittel gebe. Die Schulen erhalten ein Budget zur Verwendung der Mittel mit gewissen Vorgaben. Dazu ergänzt Stadtdirektor Koch, dass die Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen auch in anderen Bereichen wie z.B. der Kommunikationstechnik und der Sprachförderung problematisch sei. Dies werde als Vorschlag an das Kultusministerium von den kommunalen Spitzen­verbänden zur Zeit für eine nächste Schulgesetznovelle diskutiert. Dazu tagt bereits eine Arbeitsgruppe des Nieders. Städtetages, an der er teilnehme.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschussvorsitzende beendet danach die Aussprache zu diesem Tagesordnungs­punkt und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:            9

Nein-Stimmen:            0

  Enthaltungen:            0