Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Kowalik stellt den vorliegenden Tätigkeitsbericht nach dem Heimgesetz vor. So
haben die Heime jeweils einen sog. Heimbeirat, dessen Mitglieder die Interessen
der Heimbewohner vertreten. Jedes
Heim wird mind. einmal pro Jahr überprüft; bei Beanstandungen des öfteren, bis
jene behoben sind. An Überprüfungen hat fallweise und im Einverständnis mit den
Heimbetreibern auch der Seniorenbeirat teilgenommen. Es
findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Heimen und der Stadtverwaltung
statt. Aus
den Reihen des Ausschusses wird der Tätigkeitsbericht positiv beurteilt und
Herrn Kowalik und seinen Mitarbeitern für die sorgfältige Arbeit gedankt. Beschluss: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den vorliegenden
Bericht zur Kenntnis. |
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