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Auszug - Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes - Abrechnungsstand  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2006    
Zeit: 15:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1878/06 Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes
- Abrechnungsstand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend in die Thematik ein. Dargelegt wird, dass der Beginn des Projektes bis in das Jahr 1994 zurückreicht. Auch wenn man das subjektive Empfinden hat, dass das Projekt aufgrund des Gesamtbildes, dass das Bahnhofsumfeld vermittelt, eigentlich abgeschlossen sein müsste, ist es vielmehr so, dass durch mehrere nachgeschobene Maßnahmen, die erläutert werden, seit dem Jahre 2000 eine Schlussrechnung nicht vorgenommen werden konnte. Entsprechende Verwendungsnachweise sind noch zu führen. Die Zuständigkeit ist in letzter Zeit von der ehemaligen Bezirksregierung auf die Landesnahverkehrsgesellschaft übergegangen. In die vorzulegenden Nachweise und Rechnungslegung steigt diese Gesellschaft noch vertiefender ein, so dass in der Folge die zu erbringenden Nachweise noch umfangreicher verfasst werden müssen, als das gegenüber der ehemaligen Bezirksregierung erforderlich war.

 

Bereichsleiter Luschnat geht zunächst auf die Anfänge der Rechnungslegung ein. Entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen wurden zu Projektbeginn für die Kostenüberwachung einzelne Kostenstellen und für die Haushaltsabwicklung analoge Haushaltsstellen eingerichtet. Im Laufe der Jahre hat sich das Verfahren der Kostenlegung erheblich ausgeweitet. Durch Aufnahme von Teilbaumaßnahmen (z.B. Begrünung, Sicherheitskonzept, zusätzlicher Grunderwerb, nachträgliche Bewilligung der Überdachung des Hausbahnsteiges, WC-Anlage usw.) in die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wurden aus den anfänglich angedachten  Zuwendungsbescheiden für die 9 Hauptprojekte  letztendlich über 20 separate Bescheiderteilungen.

Das von der Bezirksregierung (BR) seinerzeit geforderte  Rechnungslegungsverfahren (ein einheitlicher Verwendungsnachweis für alle Maßnahmen unter Beachtung bestimmter Obergrenzen für einzelne   Maßnahmen) wird ausführlich erläutert. Vorgegeben war von der BR, dass der  Gesamtverwendungsnachweis erst dann vorzulegen ist, wenn alle Einzelmaßnahmen abgeschlossen sind. Nachdem die Zuständigkeit über die Prüfung des Verwendungsnachweises von der Bezirksregierung auf die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) übergangen war, trat  eine Änderung des Abrechnungsverfahrens ein. Seitens der LNVG wurden erstmalig neben einem Gesamtverwendungsnachweis jeweils Einzelverwendungsnachweise für die einzelnen bewilligten Teilmaßnahmen gefordert. Neben dem entsprechenden Zahlenmaterial für die Teilbaumaßnahmen forderte die LNVG erstmalig auch zusätzlich detaillierte Sachberichte bezogen auf die Einzelprojekte unter Darlegung veranschlagter Einzelkosten, deren Ausschreibungsergebnisse, Nachträge, Abweichungen, Begründung von Mehrkosten, Darlegung ggfs. nicht ausgeführter Anlageteile usw. Ziel der LNVG ist es, für jeden bewilligten Anlageteil eine Vergleichbarkeit zwischen Antragsunterlagen, Bewilligungen, Antragserhöhungen und Rechnungssummen zu erhalten. Diese Forderungen im Nachhinein  zu erfüllen ist äußerst schwierig und mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Im Grunde genommen wäre dafür seit Projektbeginn eine völlig andersartige Projektstruktur (z.B. separate GVFG-Ausgabeblätter anstatt des geforderten einheitlichen Ausgabeblattes für das Gesamtprojekt) erforderlich gewesen.

Um dennoch eine Abgrenzung der entstandenen Kosten auf die Anlageteile im Sinne der einzelnen Bewilligungen zu erreichen, wurde mit der LNVG eine sog. flächenbezogene Anteilsrechnung vereinbart. Dabei werden auf der Grundlage des während der Sitzung aushängenden Gesamtübersichtsplanes mit Darstellung der bezuschussten Einzelprojekte alle Rechnungen im Nachhinein den jeweiligen bezuschussten Maßnahmen zugeordnet.

Angestrebt wird, dass auf dieser Grundlage der LNVG bis Mitte des Jahre  ein vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt geprüfter  Gesamtverwendungsnachweis vorgelegt  werden kann. Die LNVG geht dann von einem eigenen Prüfungszeitraum von mindestens 3 Monaten aus. 

Abgerechnet werden muss danach noch mit dem weiteren Zuwendungsgeber, dem Hamburg-Niedersachsen-Fonds, bei dem für die Abrechnung eigene Richtlinien und Kriterien zugrundegelegt werden müssen.

Nach alledem ist bis Ende 2006 mit der Erstellung und Prüfung der Einzelverwendungsnachweise und des  Gesamtverwendungsnachweisen zu rechnen.

 

Eingegangen wird auch auf das Abrechnungsverfahren mit der DB AG bezüglich der beiden Brückenbauwerke. Für die Abrechnung mit der Stadt war die Bahn gefordert,  prüffähige Schlussrechnungen vorzulegen. Die Schlussrechnungen sind wichtig als Grundlage der Berechnung des Vorteilsausgleichs und des Mehrunterhaltungsaufwands bezüglich der Aufweitung der beiden Eisenbahnüberführungen. Dadurch, dass die alten Brückenbauwerke durch neue Brücken ersetzt wurden und sich dadurch ein weitaus geringerer Unterhaltungsaufwand für die DB AG ergibt, hat die Bahn AG einen Ablösungsbetrag an die Stadt zu zahlen.  Erinnert wird in diesem Zusammenhang an das vorangegangene jahrelange juristische Tauziehen aus den 90er Jahren, in dem es inhaltlich darum ging, dass die Bahn sich nicht an den Neubaukosten der Brücken beteiligen wollte. Dadurch, dass sie jetzt einen Vorteilsausgleich in nicht unbeträchtlicher Höhe zu zahlen hat, findet letztendlich doch eine  Kostenbeteiligung der DB AG  im Zusammenhang mit der Aufweitung der  Brückenbauwerke statt.

Strittig mit der DB AG ist  noch die Frage, ob und inwieweit sich die DB AG an den Planungskosten der Eisenbahnüberführungen  zu beteiligen hat. Das nähere Verfahren hierzu nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz wird erläutert.

Zusammenfassend wird zu der  Frage, wann das Bahnhofsprojekt als endgültig abgeschlossen angesehen werden kann,  ausgeführt, dass nach Vorlage und Prüfung der Schlussrechnungen und des Verwendungsnachweises sowie Durchführung der Ablöseberechnungen davon auszugehen ist, dass die Gesamtmaßnahme bis zum Jahresende 2006 abgewickelt sein wird.

 Bezüglich der Geltendmachung der Planungskosten wird man sich aufgrund des geschilderten Sachverhaltes wahrscheinlich auf ein mehrjähriges Rechtsstreitverfahren einrichten müssen. Denkbar ist aber auch, dass die DB AG anstelle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Kreuzungsrechtsverfahren anstreben  wird, dass sich in zeitlich schneller durchzuführenden Weise zum Abschluss bringen lässt. Ein solches Kreuzungsrechtsverfahren ist in etwa einem Schiedsverfahren gleichzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass sich ein solches Verfahren sowohl für die DB AG als auch für die Stadt als die vorteilhaftere  Alternative darstellen würde.

 

Beigeordneter Dörbaum dankt für die ausführliche Darstellung des derzeitigen Standes der Abwicklung des Bahnhofsprojektes und dem gezeigten Verhandlungsgeschick, dass der Stadt eine Menge Geldausgaben gespart hat. Bei den noch ausstehenden Abschlussverhandlungen wünscht er den Verhandlungsführern viel Geschick und Erfolg.

Bei Betrachtung des Gesamtprojektes zeigt sich, dass mit der Neugestaltung des Bahnhofumfeldes die Stadt eine exquisite und exzellente Visitenkarte erhalten hat, die außergewöhnlich gut gelungen ist. Insgesamt als erfreulich kann auch verzeichnet werden, dass in DM gerechnet, von den veranschlagten 72 Mio. DM nur 68,5 Mio. DM tatsächlich auszugeben sein werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.