Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend in die Thematik ein. Dargelegt wird, dass der Beginn des Projektes
bis in das Jahr 1994 zurückreicht. Auch wenn man das subjektive Empfinden hat,
dass das Projekt aufgrund des Gesamtbildes, dass das Bahnhofsumfeld vermittelt,
eigentlich abgeschlossen sein müsste, ist es vielmehr so, dass durch mehrere
nachgeschobene Maßnahmen, die erläutert werden, seit dem Jahre 2000 eine
Schlussrechnung nicht vorgenommen werden konnte. Entsprechende
Verwendungsnachweise sind noch zu führen. Die Zuständigkeit ist in letzter Zeit
von der ehemaligen Bezirksregierung auf die Landesnahverkehrsgesellschaft
übergegangen. In die vorzulegenden Nachweise und Rechnungslegung steigt diese
Gesellschaft noch vertiefender ein, so dass in der Folge die zu erbringenden
Nachweise noch umfangreicher verfasst werden müssen, als das gegenüber der
ehemaligen Bezirksregierung erforderlich war. Bereichsleiter
Luschnat geht
zunächst auf die Anfänge der Rechnungslegung ein. Entsprechend den vorgesehenen
Maßnahmen wurden zu Projektbeginn für die Kostenüberwachung einzelne
Kostenstellen und für die Haushaltsabwicklung analoge Haushaltsstellen
eingerichtet. Im Laufe der Jahre hat sich das Verfahren der Kostenlegung
erheblich ausgeweitet. Durch Aufnahme von Teilbaumaßnahmen (z.B. Begrünung,
Sicherheitskonzept, zusätzlicher Grunderwerb, nachträgliche Bewilligung der
Überdachung des Hausbahnsteiges, WC-Anlage usw.) in die Förderung nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wurden aus den anfänglich
angedachten Zuwendungsbescheiden für
die 9 Hauptprojekte letztendlich über
20 separate Bescheiderteilungen. Das
von der Bezirksregierung (BR) seinerzeit geforderte Rechnungslegungsverfahren (ein einheitlicher Verwendungsnachweis
für alle Maßnahmen unter Beachtung bestimmter Obergrenzen für einzelne Maßnahmen) wird ausführlich erläutert.
Vorgegeben war von der BR, dass der
Gesamtverwendungsnachweis erst dann vorzulegen ist, wenn alle
Einzelmaßnahmen abgeschlossen sind. Nachdem die Zuständigkeit über die Prüfung
des Verwendungsnachweises von der Bezirksregierung auf die
Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) übergangen war, trat eine Änderung des Abrechnungsverfahrens ein.
Seitens der LNVG wurden erstmalig neben einem Gesamtverwendungsnachweis jeweils
Einzelverwendungsnachweise für die einzelnen bewilligten Teilmaßnahmen
gefordert. Neben dem entsprechenden Zahlenmaterial für die Teilbaumaßnahmen
forderte die LNVG erstmalig auch zusätzlich detaillierte Sachberichte bezogen
auf die Einzelprojekte unter Darlegung veranschlagter Einzelkosten, deren
Ausschreibungsergebnisse, Nachträge, Abweichungen, Begründung von Mehrkosten,
Darlegung ggfs. nicht ausgeführter Anlageteile usw. Ziel der LNVG ist es, für
jeden bewilligten Anlageteil eine Vergleichbarkeit zwischen Antragsunterlagen,
Bewilligungen, Antragserhöhungen und Rechnungssummen zu erhalten. Diese
Forderungen im Nachhinein zu erfüllen
ist äußerst schwierig und mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Im Grunde
genommen wäre dafür seit Projektbeginn eine völlig andersartige Projektstruktur
(z.B. separate GVFG-Ausgabeblätter anstatt des geforderten einheitlichen
Ausgabeblattes für das Gesamtprojekt) erforderlich gewesen. Um
dennoch eine Abgrenzung der entstandenen Kosten auf die Anlageteile im Sinne
der einzelnen Bewilligungen zu erreichen, wurde mit der LNVG eine sog.
flächenbezogene Anteilsrechnung vereinbart. Dabei werden auf der Grundlage des
während der Sitzung aushängenden Gesamtübersichtsplanes mit Darstellung der
bezuschussten Einzelprojekte alle Rechnungen im Nachhinein den jeweiligen
bezuschussten Maßnahmen zugeordnet. Angestrebt
wird, dass auf dieser Grundlage der LNVG bis Mitte des Jahre ein vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt
geprüfter Gesamtverwendungsnachweis
vorgelegt werden kann. Die LNVG geht
dann von einem eigenen Prüfungszeitraum von mindestens 3 Monaten aus. Abgerechnet
werden muss danach noch mit dem weiteren Zuwendungsgeber, dem
Hamburg-Niedersachsen-Fonds, bei dem für die Abrechnung eigene Richtlinien und
Kriterien zugrundegelegt werden müssen. Nach
alledem ist bis Ende 2006 mit der Erstellung und Prüfung der
Einzelverwendungsnachweise und des
Gesamtverwendungsnachweisen zu rechnen. Eingegangen
wird auch auf das Abrechnungsverfahren mit der DB AG bezüglich der beiden
Brückenbauwerke. Für die Abrechnung mit der Stadt war die Bahn gefordert, prüffähige Schlussrechnungen vorzulegen. Die
Schlussrechnungen sind wichtig als Grundlage der Berechnung des
Vorteilsausgleichs und des Mehrunterhaltungsaufwands bezüglich der Aufweitung der
beiden Eisenbahnüberführungen. Dadurch, dass die alten Brückenbauwerke durch
neue Brücken ersetzt wurden und sich dadurch ein weitaus geringerer
Unterhaltungsaufwand für die DB AG ergibt, hat die Bahn AG einen
Ablösungsbetrag an die Stadt zu zahlen.
Erinnert wird in diesem Zusammenhang an das vorangegangene jahrelange
juristische Tauziehen aus den 90er Jahren, in dem es inhaltlich darum ging,
dass die Bahn sich nicht an den Neubaukosten der Brücken beteiligen wollte.
Dadurch, dass sie jetzt einen Vorteilsausgleich in nicht unbeträchtlicher Höhe
zu zahlen hat, findet letztendlich doch eine
Kostenbeteiligung der DB AG im
Zusammenhang mit der Aufweitung der
Brückenbauwerke statt. Strittig
mit der DB AG ist noch die Frage, ob
und inwieweit sich die DB AG an den Planungskosten der Eisenbahnüberführungen zu beteiligen hat. Das nähere Verfahren
hierzu nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz wird erläutert. Zusammenfassend
wird zu der Frage, wann das
Bahnhofsprojekt als endgültig abgeschlossen angesehen werden kann, ausgeführt, dass nach Vorlage und Prüfung
der Schlussrechnungen und des Verwendungsnachweises sowie Durchführung der
Ablöseberechnungen davon auszugehen ist, dass die Gesamtmaßnahme bis zum
Jahresende 2006 abgewickelt sein wird. Bezüglich der Geltendmachung der
Planungskosten wird man sich aufgrund des geschilderten Sachverhaltes
wahrscheinlich auf ein mehrjähriges Rechtsstreitverfahren einrichten müssen.
Denkbar ist aber auch, dass die DB AG anstelle einer gerichtlichen
Auseinandersetzung ein Kreuzungsrechtsverfahren anstreben wird, dass sich in zeitlich schneller
durchzuführenden Weise zum Abschluss bringen lässt. Ein solches
Kreuzungsrechtsverfahren ist in etwa einem Schiedsverfahren gleichzusetzen. Es
ist davon auszugehen, dass sich ein solches Verfahren sowohl für die DB AG als
auch für die Stadt als die vorteilhaftere
Alternative darstellen würde. Beigeordneter
Dörbaum dankt für
die ausführliche Darstellung des derzeitigen Standes der Abwicklung des
Bahnhofsprojektes und dem gezeigten Verhandlungsgeschick, dass der Stadt eine
Menge Geldausgaben gespart hat. Bei den noch ausstehenden
Abschlussverhandlungen wünscht er den Verhandlungsführern viel Geschick und
Erfolg. Bei
Betrachtung des Gesamtprojektes zeigt sich, dass mit der Neugestaltung des
Bahnhofumfeldes die Stadt eine exquisite und exzellente Visitenkarte erhalten
hat, die außergewöhnlich gut gelungen ist. Insgesamt als erfreulich kann auch
verzeichnet werden, dass in DM gerechnet, von den veranschlagten 72 Mio. DM nur 68,5 Mio. DM tatsächlich auszugeben sein werden. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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